In gegenwärtigen politischen Auseinandersetzungen wird der Verweis auf historische Erfahrungen und die aus der Geschichte zu ziehenden Lehren immer wieder als eine argumentative Stützung beansprucht. Für eine kritische Auseinandersetzung mit solchen erinnerungspolitischen Inanspruchnahmen ist eine historisch-politische Bildung bedeutsam, die dazu befähigt, die jeweils zugrunde liegenden Lesarten der Geschichte informiert zu hinterfragen. " Hormel/ Scherr empfehlen daher eine historisch orientierte Menschenrechtspädagogik, die "die Menschenrechte nicht als vermeintlich konsensuelle und eindeutige Festlegung, sondern als in ihrer Bedeutung und in Hinblick auf ihre gesellschaftspolitische Relevanz umstrittene [und damit in spezifischen nationalstaatlichen Kontexten spezifisch entwickelte und in ihrer Form differente, d. A. ] Prinzipien begreift" (S. Geschichte betrifft uns 2/2018 - Menschenrechte in historischer Perspektive. 11). Einen großen Teil der begutachteten Projekte sehen die AutorInnen dabei durchaus kritisch. Eher dem historischen Lernen verpflichtete Projekte würden die Auseinandersetzung mit "Menschenrechten" dahingehend verwaschen, als dass sie "Menschenrechte" als Chiffre für "das Gute" setzen und sie damit ihres spezifischen Gehalts berauben.
Eine wirkliche Mitbestimmung und Menschenrechte kannten weder die römische Republik noch die Germanen. Im Frankenreich setzte sich die Ständegesellschaft mit der Grundherrschaft und dem Lehnswesen durch. Jeder Stand hatte seine gottgegebenen Aufgaben zu erfüllen: Der Klerus (1. Stand) war für geistige und religiöse Aufgaben zuständig, der Adel (2. Album - Geschichte Menschenrechte. Stand) sollte regieren sowie kämpfen und der dritte Stand, im Mittelalter in erster Linie Bauern und erst ab dem 12. Jahrhundert durch den Anstieg der Städtegründungen auch Stadtbürger, sollte arbeiten. Im System der Grundherrschaft hatten die häufig unfreien Bauern auf dem Land des Grundherrn zu arbeiten und ihm Abgaben zu leisten, der wiederum bot ihnen Schutz. Auch die Gerichtsbarkeit wurde von den Grundherren ausgeübt, die so-wohl dem ersten als auch dem zweiten Stand angehörten. Individuelle Grundrechte gab es in diesem System nicht, sie wurden auch nicht eingefordert, da das System als gottgegeben angesehen wurde. Daran änderte auch die Zeitenwende zur Frühen Neuzeit nichts, die durch die herausragenden (Wieder-)Entdeckungen und Erfindungen als epochal gilt.
Der Philosoph Platon (427-347 v. ), dessen Lehre von den schlechten Erfahrungen mit der Demokratie und ihrem Zerfall geprägt war, scheint - wenn auch ironisch - daraus schon die ersten Grundrechte abzuleiten: "Nun, da ist wohl zuerst, dass sie frei sind, dass der Staat voll Freiheit und voll Redefreiheit ist, und dass in ihm unbedingte Erlaubnis herrscht, zu tun, was einer nur will [... ]. " (Zit. nach:) Bei näherer Betrachtung fällt allerdings auf, dass die attische Demokratie zwar den Vollbürgern (ca. 40. 000 Männern) politische Mitbestimmung garantierte, was aber nicht für die Frauen, Metöken und Sklaven galt. Unveräußerliche Menschenrechte wie Meinungsfreiheit oder das Recht auf Opposition gab es nicht, Gleichheit bedeutete lediglich, dass alle Vollbürger für alle Ämter ausgelost werden konnten. Menschenrechte in historischer perspektive 10. Das "Mutterland der Menschenrechte" war das antike Griechenland damit eher nicht. Mittelalter und Frühe Neuzeit - die Ständegesellschaft im Widerspruch zu allgemeinen Rechten? Für viele Jahrhunderte blieb das Prinzip der attischen Demokratie ein einmaliges Experiment - und damit auch Ideale wie Freiheit und Gleichheit.
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Findet man die Nummer, werden einem die Wörter vom jeweiligen Grundtext erklärt. Am Ende der Bibel befinden sich folgende Anhänge: Sprachschlüssel (siehe oben) Die Namen im Alten Testament Die Namen im Neuen Testament Elberfelder Handkonkordanz Bibellesepläne Allgemeine Abkürzungen und Begriffe Maße, Gewichte und Geld Register zu den farbigen Landkarten Zeittafeln Karten Pläne