Als Ausnahme zum Wohnsitzprinzip haben diejenigen EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in einem EU-Land dessen Staatsangerhörigkeit sie nicht besitzen, bereits heute die Möglichkeit, in ihrem Testament das Erbrecht ihres Heimatlandes zu wählen ( Möglichkeit der Rechtswahl). Deutsche, die in Frankreich leben, können also - unter Beachtung strenger formeller Anforderungen - in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) bestimmen, dass auf ihren gesamten Nachlass deutsches Erbrecht Anwendung finden soll. Hierunter fällt dann auch das in Frankreich gelegene Immobilieneigentum. Welche sonstigen Kosten kommen auf die Erben in Frankreich zu? | Erbrecht Düsseldorf | Fachanwalt Dr. Michael Gottschalk. So ist es also erstmals seit dem Inkrafttreten des napoleonischen Code civil vor über 200 Jahren möglich, dass in Frankreich gelegenes Immobilieneigentum nach deutschem Erbrecht auf die Erben übergeht. Nach welchem nationalen Erbrecht "besser" vererbt wird, hängt von jedem Einzelfall (Familienkonstellation, Wünsche des Erblassers hinsichtlich testamentarischer Verfügungen etc. ) ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Umfassende Begleitung bei der Auseinandersetzung von Nachlässen und Erbengemeinschaften in Deutschland und Frankreich. FACHBEITRÄGE ZUM DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN ERB- UND SCHENKUNGSRECHTSTEUERRECHT In den nachfolgend verlinkten Fachbeiträgen geben wir Ihnen einen Überblick zu wichtigen Aspekten des deutsch-französischen Erb- und Schenkungsrechts, die einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden: Vermeidung der Doppelbesteuerung in deutsch-französischen Schenk- und Erbfällen
Allerdings liegt auch aus französischer Sicht eine Annahme dann vor, wenn mit einer solchen notariellen Erbenbescheinigung anschließend Erbansprüche geltend gemacht werden, wie z. B. die Auszahlung von Bankguthaben. Aber: Keine Annahme durch schlichten Fristablauf! Anders als in Deutschland, wo der Ablauf, der darüber hinaus nur sehr kurzen Frist zur Ausschlagung bereits zur Annahme der Erbschaft führt (§ 1943 BGB), gilt in Frankreich das genaue Gegenteil. Abgesehen davon, dass die Frist zur Entscheidung über eine Annahme oder Ausschlagung sowieso sehr lang ist (siehe nachfolgend unter 3. ), führt der Ablauf gerade dazu, dass die Erbschaft als ausgeschlagen gilt (Art. 780 Abs. 2 Code civil). 2. Annahme bedeutet unbeschränkte Erbenhaftung! Art. 785 Code civil ordnet ausdrücklich an, dass die Annahme der Erbschaft zu einer unbeschränkten Erbenhaftung für sämtliche Nachlassschulden führt. Der Erbe haftet somit auch mit seinem persönlichen Vermögen für die Erfüllung solcher Verbindlichkeiten!
Bei der Abfassung sind alle verwertbaren Beweismittel zu berücksichtigen (z. B. das Familienstammbuch des Verstorbenen). Der Antragsteller hat zu versichern, dass die Angaben richtig sind und er somit zur Erbschaft berufen ist. I st der Wert der Aktiva höchstens 5. 335, 72 € und beinhaltet der Nachlass keine Immobilien, kann der acte de notoriété durch das certificat d´héréditié ersetzt werden, dass von dem örtlichen Bürgermeisteramt ( mairie) ausgestellt wird. Inventar Der Nachweis des Erbrechts kann auch durch ein notarielles Inventar ( intitulé d'inventaire) erbracht werden. Es bezeichnet den Namen, Wohnort und die Eigenschaften der Beteiligten (z. gesetzlicher Erben, Vermächtnisnehmer, testamentarischer Erbe). Die Errichtung des Inventars kann jeder Erbe verlangen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Erbe die Erbschaft unter Beschränkung der Haftung auf den Nachlass annehmen will (vgl. Art. 793, 802 CCF). Der Erbe hat drei Monate Zeit, das Bestandsverzeichnis zu errichten (Art.
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