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Startseite Lokales Geretsried-Wolfratshausen Erstellt: 22. 01. 2005 Aktualisiert: 24. 04. 2009, 04:03 Uhr Kommentare Teilen - Egling - "Kaum ein Begriff innerhalb der Jugendarbeit ist derart gefürchtet wie die Aufsichtspflicht", weiß Stefan Obermeier. "Zu Unrecht", wie der Rechtsanwalt aus Pasing betonte. Deshalb referierte er vor Vereinsvorsitzenden, Jugendleitern und Vertretern der Schule im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Egling. Auf Einladung des Kreisjugendrings sprach Obermeier über das Thema "Aufsichtspflicht für JugendleiterInnen in Jugendverbänden und -einrichtungen". Niemand steht mit "einem Fuß in Stadelheim" Niemand engagiere sich in der Jugendarbeit, weil er sich auf die Aufsichtspflicht freue, sagte Obermeier. Aber "mit einem Fuß in Stadelheim", wie ein Zuschauer bemerkte, sei niemand, außer er handle fahrlässig. Eine Aufsichtspflicht bestehe ohnehin nur für Minderjährige. Diese gelte dann aber genauso für einen Zwei- wie für einen 17-Jährigen. Eltern übertragen ihre eigene Aufsichtspflicht in der Regel an die Personen, in deren Obhut die Kinder gegeben werden.
Germersheim / Metropolregion Rhein-Neckar. Digitaler Informationsabend für Ehrenamtliche Der Kreisjugendring Germersheim e. V. und das Jugendamt der Kreisverwaltung Germersheim laden am Montag, 3. Mai 2021, von 18. 30 bis 21. 15 Uhr zu einem Online-Seminar zum Thema "Aufsichtspflicht, Haftungs- und Versicherungsrecht für Jugendgruppenleiter*innen" ein. Bei diesem Online-Meeting wird Rechtsanwalt Stefan Obermeier dieses komplexe Thema erörtern und beispielsweise darlegen, wie man Risiken für das Wohl von Kindern in der ehrenamtlichen Arbeit erkennen und was man in diesem Fall konkret tun kann. "Wer Jugendarbeit betreibt sieht sich häufig einem Wirrwar von gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen gegenüber, die es bei der Planung und Durchführung von Gruppenstunden, Freizeitaktivitäten oder Ferienmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zu beachten gilt", betont die 1. Vorsitzende des Kreisjugendring Germersheim e. V., Natalie Dernberger. "Fragen zu `Was gibt`s Neues, welche Urteile wurden gefällt, welche gesetzlichen Änderungen gab es oder welche rechtlichen Anforderungen für die Jugendarbeit unter Corona-Beschränkungen sind zu beachten?
Die umfassende und fachlich-kompetente Ausbildung von ehren- und hauptamtlichen Jugendleitern sowie Pädagogen ist das – im Übrigen auch von der Rechtsprechung geforderte – Fundament einer erfolgreichen Jugendarbeit. Neben den besonderen fachlichen Fähigkeiten kommt v. a. der Ersten-Hilfe und eben der Aufsichtspflicht eine große Bedeutung zu. Hier können bereits im Vorfeld typische Problemsituationen besprochen und Fehler vermieden werden. Bereits seit vielen Jahren führen die RAe Stefan Obermeier und Markus Laymann, die ehrenamtlich als Ferienbetreuer sowie als Vorsitzender des Kreisjugendring Fürstenfeldbruck tätig waren, auf Anforderung Schulungen und Seminare zu diesem Thema durch. Standardmäßig richten sich die Veranstaltungen an * Jugendleiter in der verbandlichen Jugendarbeit (Betreuer von Gruppenstungen und Ferienfahrten) sowie an * Pädagogen in der offenen Jugendarbeit. Durch einen Klick auf den für Sie interessanten Bereich erhalten Sie eine kurze Inhaltsübersicht. Die Dauer, der konkrete Inhalt und die Gestaltung (Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit etc. ) eines solchen Seminares richten sich nach Ihren Wünschen und Anforderungen, gleiches gilt auch für die Kosten.