1. Examen/ÖR/Verwaltungsprozessrecht Prüfungsschema: Anfechtungsklage, § 42 I 1. Fall VwGO A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges II. Statthaftigkeit Die Anfechtungsklage ist stattfhaft, wenn der Kläger die Aufhebung eines VA begehrt, der sich nicht erledigt hat. 1. VA, § 35 VwVfG 2. Anfechtungsklage, § 42 I 1. Fall VwGO - Prüfungsschema - Jura Online. Keine Erledigung, § 43 II VwVfG Abgrenzung zur Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 I 4 VwGO 3. Aufhebungsbegehren Abgrenzung zur Verpflichtungsklage, § 42 I 2. Fall VwGO Problem: Isolierte Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen aA: Nur Auflagen (nicht: Bedingungen) sind isoliert anfechtbar; Arg. : unterschiedliche Wirkungsweise von Bedingung und Auflage aA: Nur bei gebundenem HauptVA (nicht: Ermessens-HauptVA) isolierte Anfechtung möglich; Arg. : Keine Zerschlagung eines einheitlich ausgeübten Ermessens hM (Rspr. ): Lehre von der prozessualen und materiellen Teilbarkeit: Prozessual ist alles teilbar. In materieller Hinsicht darf der HauptVA durch die Aufhebung der rechtswidrigen Nebenbestimmung nicht seinerseits rechtswidrig werden.
62 ff. Hemmer/Wüst, Grundwissen Verwaltungsrecht, Rn. 88 ff.
B. Art. 15 I, II BayAGVwGO für Bayern) jedoch und ist nur in wenigen fakultativen Fällen von Bedeutung. IV. Klagefrist, §§ 74 I 2, 58 II VwGO Die Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte beträgt nach § 74 I 2 VwGO bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. § 58 I VwGO) einen Monat. Unterbleibt eine solche, gilt gemäß § 58 II VwGO die Jahresfrist. Die Klagefrist berechnet sich nach § 57 II VwGO in Verbindung mit §§ 222 I ZPO, 187 I, 188 II BGB. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist nach § 222 II ZPO am darauf folgenden Werktag. Schema: Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - Juraeinmaleins. Welche Tage allgemeine Feiertage sind, bestimmt sich nach Bundes- und dem Landesrecht, in dem das für die Klage zuständige Gericht seinen Sitz hat. (Achtung: In einem bayerischen Examenstermin wurde das Fristende auf den 8. August in Augsburg gesetzt, welcher einzig und allein im bayerischen Augsburg ein Feiertag ist. ) V. Beteiligten- und Prozessfähigkeit, §§ 61, 62 VwGO Die Beteiligten- und Prozessfähigkeit bestimmt nach §§ 61, 62 VwGO.
53 ff. ] zu beschreiten. Den Fachgerichten ist es verwehrt, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen […]. Im Zweifel verdient diejenige Interpretation [d]es Gesetzes den Vorzug, die Rechtssuchenden den Zugang zu den Gerichten eröffnet. " BVerfG NVwZ 2014, 785 (786) m. w. N. 46 Zulässigkeitsvoraussetzungen der … Anfechtungsklage Verpflichtungsklage Fortsetzungsfest-stellungsklage allgemeinen Leistungsklage allgemeinen Feststellungsklage 1. Ordnungsgemäße Klageerhebung ( Rn. 47 ff. ) 2. Deutsche Gerichtsbarkeit ( § 173 S. 1 VwGO i. §§ 18 ff. GVG) An der internationalen Zuständigkeit der deutschen (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit fehlt es namentlich im Bereich des direkte n Vollzug s des EU-Rechts durch die EU-Organe. Dazu siehe Wienbracke Grundwissen Europarecht, S. 110 m. 3. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ( Rn. 53 ff. Zulässigkeit anfechtungsklage schéma de cohérence. ) 4. Statthafte Klageart ( Rn. 123 ff. ) 5. Zuständiges Gericht ( Rn.
(Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage 2014, § 80 Rn. 3, 10) 2. Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes a) Rechtsgrundlage des VA Zunächst wird eine Rechtsgrundlage/Befugnisnorm benötigt, auf die die Behörde ihr Handeln stützen kann. Diese kann entweder im Sachverhalt angegeben sein oder muss vom Bearbeiter dem entsprechenden Rechtsgebiet entnommen werden. Diese Norm muss dann im Folgenden konsequent anhand der untenstehenden Gliederungspunkte geprüft werden. b) Formelle Rechtmäßigkeit aa) Zuständigkeit Die handelnde Behörde muss zuständig sein. Sofern eine Landesbehörde handelt, sind die spezifischen landesrechtlichen Vorschriften anzuwenden. bb) Verfahren Beim Verfahren ist in erster Linie die Anhörung nach § 28 I VwVfG zu prüfen. Zu beachten ist dabei, dass eine unterbliebene Anhörung bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz noch nachgeholt und damit geheilt werden kann, § 45 I Nr. 3 VwVfG. Zulässigkeit anfechtungsklage schéma régional climat. cc) Form Grundsätzlich bedarf nach § 39 I 1 VwVfG ein schriftlicher Verwaltungsakt einer Begründung.