Damit könnten sich die anderen kein vollständiges Bild dessen machen zu dem sie eine Entscheidung treffen sollen. Kontaktieren Sie uns Zum Urteil
Haben zum Beispiel 4 von 20 Wohnungseigentümern für eine bauliche Veränderung "mit Ja" gestimmt und haben sich die anderen Wohnungseigentümer der Stimme enthalten, werden die Kosten im Anschuss lediglich auf 4 der 20 Wohnungseigentümer umgelegt. Einen errichteten Fahrradständer dürften beispielsweise nur die 4 Kostenträger nutzen, von der Fassadendämmung sowie einem installierten Vordach würden selbstredend alle Wohnungseigentümer partizipieren. Vertragsabschluss durch den WEG-Verwalter ohne Beschluss – Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB. Anders kann es sich verhalten, amortisieren sich die Kosten der baulichen Veränderung oder sehr viele Wohnungseigentümer haben der baulichen Veränderung zugestimmt. Die Frage nach der Amortisation lässt sich am besten mit Hilfe eines eingeholten Gutachtens klären, worauf die Wohnungseigentümer auch vertrauen können. WEG § 21 Absatz 2 Satz 1 Vorbehaltlich des Absatzes 1 haben alle Wohnungseigentümer die Kosten einer baulichen Veränderung nach dem Verhältnis ihrer Anteile (§ 16 Absatz 1 Satz 2) zu tragen, die mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde, es sei denn, die bauliche Veränderung ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, oder deren Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren.
Tipp vom Anwalt: Ob unverhältnismäßige Kosten der Instandsetzung dazu führen können einzelne nichtzustimmende WEG-Mitglieder noch von einer Kostenbeteiligung auszunehmen ist nach neuem Recht des § 21 II Nr. 1 WEG n. F. kaum mehr denkbar, wenn eine 2/3 Mehrheit doch dafür ist. hier geht es zu unserem Ressort WEG-Recht: WEG-Recht