# 5 Antwort vom 3. 2006 | 13:21 Korrekt ist: Erst mal mit dem Verursacher Kontakt aufnehmen, ob eine Versicherung vorhanden ist. Wenn nicht: Kann der Verursacher den Schaden überhaupt bezahlen, vermutlich nein. Dann Kontakt mit der eigenen Hausratversicherung aufnehmen, damit die den Schaden besichtigen. Wenn keine Hausrat vorhanden, zahlen aus der eigenen Tasche. # 6 Antwort vom 3. 2006 | 13:23 Verursacher im KH und hat wohl keine Haftpflichversicherung, keine eigene Hausratversicherung abgeschlossen und Verursacher zudem noch arbeitslos. Ärgerlich! Da wäre es besser gewesen, wenn man das Feuer selbst verursacht hätte:-/ -- Editiert von Akira am 03. 07. 2006 13:24:55 # 7 Antwort vom 3. 2006 | 17:22 Von Status: Unbeschreiblich (42454 Beiträge, 15176x hilfreich) Da wäre es besser gewesen, wenn man das Feuer selbst verursacht hätte Wie meinst Du das denn? Wohnungsbrand wer zahlt movie. Der Verursacher hat in so einem Fall keine Chance mehr, jemals im Leben wieder finanziell auf die Beine zu kommen. Es ist zwar richtig, dass die Gebäudeversicherung und auch eine eventuell vorhandene Hausratversicherung zunächst für die Schäden aufkommen.
Ausnahme: Hat der Vermieter die Kosten der Wohngebäudeversicherung im Mietvertrag auf die Mieter umgelagert, muss die Wohngebäudeversicherung des Vermieters leisten ( BGH, 19. 11. 14, VIII ZR 191/13) – Auch, wenn der Mieter den Schaden verursacht hat und über eine entsprechende private Versicherung verfügt! Hat der Schadenverantwortliche (Mieter/Vermieter) eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, übernimmt diese i. d. R. die Kosten der Schadenbeseitigung. Wohnung nach Brand kündigen Der Mieter hat das Recht, die Wohnung nach einem Brand zu kündigen. Wohnungsbrand: Vermieter muss aufkommen. Ist die Wohnung unbewohnbar und wird dies von einem Gutachter entsprechend bestätigt, darf der Mietvertrag fristlos und außerordentlich gekündigt werden (§§ 543, 569 BGB). Der Berliner Mieterverein rät allerdings, eine abgebrannte Wohnung nicht zu kündigen, wenn sie saniert wird. Denn nach der vollständigen Sanierung hat der Mieter das Recht wieder in seine Wohnung einzuziehen. Der Vermieter darf die Wohnung im Falle eines Wohnungsbrandes ordentlich kündigen, wenn die angemessene wirtschaftliche Nutzung nicht mehr gegeben ist (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Frage vom 3. 7. 2006 | 12:47 Von Status: Beginner (58 Beiträge, 7x hilfreich) Wohnungsbrand, Nachbar schuld - wer zahlt? Hallo zusammen. Aus aktuellem Anlass für eine Freundin von mir: wer zahlt bei einem Wohnungsbrand wenn der Brand in einem mehrstöckigen Wohnhaus in einer Wohnung ausbricht und auf die drüberliegende Wohnung übergreift? Die Mieter, von welcher Wohnung das Feuer ausging haben keine Haftpflichtversicherung. Akira # 1 Antwort vom 3. 2006 | 12:57 Von Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2852x hilfreich) Für solche Fälle müssen die Hausbesitzer eine Grund- und Gebäudehaftpflicht incl. einer Feuerversicherung haben. Wenden sie sich an den Eigentümer des Hauses. Bei solchen Brandschäden gibt es meistens einen "Makler" der Geld an die Geschädigten verteilt und dann mit den jeweiligen Versicherungen abstimmt, wer was trägt. Hier geht es ja z. B. Wohnungsbrand ▷ Rechte & Pflichten für Mieter & Vermieter. auch um Übernachtungskosten usw. # 2 Antwort vom 3. 2006 | 12:58 Von Status: Beginner (140 Beiträge, 126x hilfreich) Arbeite bei einem Versicherungsmakler, habe gerade Kollegen gefragt: Eigentlich muß der Verursacher den Schaden bezahlen, notfalls aus der eigenen Tasche.