Wenn Sie als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden möchten, können Sie – unter Beifügung der Bescheinigung EU/EWR bzw. der Bescheinigung außerhalb EU/EWR – ebenfalls das Antwortformular nutzen.
AlHash #34 Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: 16. 03. 2021 #35 Um in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig anerkannt zu werden benötigt mein Finanzamt in Hamburg das Formular Bescheinigung außerhalb EU/EWR, unterschrieben von der Finanzbehörde in Thailand. Hat schon jemand dieses Formular (gibt es in englisher Sprache) von einer Thailändischen Behörder unterzeichnet bzw. abgestempelt bekommen??? Oder gibt es alternativen, die ich meinem FA anbieten kann da ich glaube, das ein Thailändisches Finanzamt kein Interesse so ein Formular zu bearbeiten. ich habe ja nicht einmal eine Steuernummer in Thailand. Vielen Dank Gunnar Hier ein up-date zu meiner Frage von vor einigen Wochen bzgl. des Formulars außerhalb EU/EWR, welches von der Thailändischen Finanzbehörde nicht ausgefüllt wird wenn man in Thailand keine Einkommen hat und auch keine Steuernummer. Mein Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass ein Foto meines long stay Visa aus dem Reisepass und ein Link bzw. eine anderweitige information, die besagt, dass ich mit meinem Visa nicht arbeiten darf, ausreichend ist um als beschränkt steuerpflichtig geführt zu werden.
#21 Wenn du in Pattaya oder Umgebung bist, lass dir von Konsul Hofer eine Bescheinigung ausstellen, dass die thailändischen Finanzämter keine derartige Bescheinigung ausstellen, und füge diese deiner Einkommensteuererklärung bei. Konsul Hofer hat hierfür einen entsprechenden Vordruck, er verlangt aber für diese Bescheinung eine Gebühr. #22 nikom Junior Member Themenstarter Moin und danke für den Kommentar. Als jahrelanger Leser in Foren ''schwante'' mir schon, dass ich auf solche Trolle stossen werde. War allerdings überrascht das es ausgerechnet bei meinem ersten Posting und ausgerechnet auch noch bei so einem langweiligem Thema wie Steuern passieren würde. Sobald ich den Herren nicht mehr amüsant finde werde ich ihnen ebenfalls ignorien, danke für den Tipp. Mein FA habe ich gerade angeschrieben und gefragt welche Alternativen ich hätte ohne dieses Formular die unbeschränkte Steuerpflicht zu erhalten, Grüße aus Chiang Rai #23 Otto-Nongkhai Senior Member Du mußt mehr als die Hälfte des Jahres in D wohnen, aber das kann keiner überprüfen, wenn man nicht so "dumm" ist es anzugeben.
Personen außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Formulare im Dateiformat FormsForWeb - FFW FormsForWeb Formulare sind am PC ausfüllbar und können die eingegebenen Daten speichern. Die Formulardaten können aber nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dies ist nur in Mein ELSTER möglich (vorherige Registrierung erforderlich). Wissenswertes zu FFW-Formularen Verwendung von FFW-Formularen mit einem Sprachausgabeprogramm Zur FMS-Startseite mit Link zum Hochladen Ihrer XML-Daten Die Ausfüllanleitungen sind regelmäßig über einen Link auf dem jeweiligen Formular aufrufbar. Bei Anlagen kann die Anleitung in der Anleitung des Hauptformulars (Mantelbogen) enthalten sein. Deutsch Englisch Französisch Russisch Serbisch Spanisch Türkisch Zu den Zusatzinfos am rechten Rand