Erstellt am 27. 2017 um 07:12 Uhr von nicoline *Die Amtszeit endet am 05. 2018* Der reguläre Wahlzeitraum ist immer vom 01. - 31. Ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, dass das Amtszeitende mit dem 05. richtig berechnet wurde (auch schon vor 2014). Um das in den Griff zu bekommen solltet ihr ernsthaft über den Vorschlag des Rücktritts nachdenken!. Erstellt am 27. 2017 um 16:47 Uhr von Pjöööng Ich denke dem Arbeitgeber kann man im Monatgespräch die Gründe für diesen "Rücktritt" im Monatsgepräch erläutern. Ggf. kann man ihn auch an dieser Entscheidung beteiligen... ("Chef, wir haben da ein Problem mit dem Wahltermin. Fristenrechner betriebsratswahl 2015 cpanel. Das würden wir gerne mal mit Ihnen besprechen.... " Der Belegschaft würde ich es entweder auf einer sowieso stattfindenden Betriebsversammlung kurz erläutern, oder auch, solange niemand danach fragt, ganz drüber schweigen. Hinge vielleicht von der Positionierung des Arbeitgebers ab. Wenn der Arbeitgeber dieses Vorgehen unterstützt ist es eigentlich eine Sach die sich nur zwischen Arbeitgeber und BR abspielt.
W. A. F. Forum für Betriebsratswahlen Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Die Amtszeit endet am 05. 03. 2018! Wie kann man einerseits zwischen dem 01. 2018 bis 31. 05. 2018 und anderseits unter Einhaltung der Fristen-Termine ordnungsgemäß wählen? Wenn wir einen Fristenrechner mit dem Amtszeit-Endtermin 05. 2018 "füttern" landen wir im Febr. 2018 mit dem neuen Wahltermin. Was außerhalb der Wahlzeit vom 01. bis 31. 2018 liegt. Kann hier jemand helfen? Fristenrechner betriebsratswahl 2012 relatif. Drucken Empfehlen Melden 10 Antworten Erstellt am 26. 09. 2017 um 00:23 Uhr von Pjöööng Zitat (BetrVG): "§ 21 Amtszeit (... ) In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats. " "§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (1) (... ) (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 1. (... ) 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist, 3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat, (... )" Demnach sollte es funktionieren, rechtzeitig (also vor Weihnachten) den Rücktritt des BR zu beschließen und dann irgendwann (möglichst spät) im regulären Wahlzeitraum zu wählen.
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