Der Teich in Neukirchen wird - wie berichtet - seit vielen Jahren als Freizeitanlage mit Grillplätzen genutzt, ein Schild wies auf mögliche Gefahren hin. Dort heißt es: "Betreten auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder". Ganz offensichtlich sind solche Schilder also vor Gericht nichts wert. Der Kommentar zum Urteil und seinen Folgen von Christian Erhardt: Auch, dass die Gemeinde schon seit Jahren versucht, mit beitragsfreien Schwimmkursen für Kinder auf Prävention zu setzen, zählte vor Gericht nicht. Dabei ist gerade das eine Kernaufgabe einer Gemeinde. Immer wieder haben wir über die Situation in Deutschlands Schwimmbädern berichtet, Hunderte Kommunen können sich den Betrieb nicht mehr leisten, müssen unsanierte Schwimmbäder schließen. Eltern haften für ihre Kinder - Stimmt es? | Ingerenz. Genau das gefährdet dann aber Menschenleben, wenn Kinder keine Chance mehr haben, das Schwimmen zu erlernen. Hat das Urteil Bestand, erweist man also auch den vielen Bemühungen in den Kommunen, Schwimmunterricht aufrecht zu erhalten, einen Bärendienst.
Bleiben wird beim Autofall: Der Nachbar möchte Schadensersatz haben. Grundsätzlich muss jeder den Schaden ersetzen, den er jemanden durch das Verletzen eines Rechts oder Rechtsgutes zufügt. Bei Minderjährigen beginnt die Schadensersatzpflicht jedoch erst mit dem vollenden siebenten Lebensjahr. Ein Kind welches noch nicht sieben ist, haftet daher nie für Schäden, die es verursacht. Selbst wenn ein fünfjähriges Kind vorsätzlich mit seinem Dreirad gegen den Wagen des Nachbarn fährt, gibt es von dem Kind kein Geld. Privatgrundstück Betreten auf eigene Gefahr Eltern haften für ihre Kinder, gelb, Schild | QOOANTO-SIGN. Im Straßenverkehr gilt für nichtvorsätzliche Schäden sogar die Altersgrenze von zehn Jahren. Alle anderen Minderjährigen haften nur insoweit, wie sie die erforderliche Einsicht hinsichtlich der Erkenntnis der Verantwortlichkeit hatten. Wenn ein Minderjähriger einen Schaden verursacht, ist es rein haftungsrechtlich also am geschicktesten, das eigene Kind als so blöd und unaufgeklärt wie möglich darzustellen. Es sollte also gerade nicht gesagt werden "Ich habe ihm schon tausend Mal gesagt, dass er nicht auf der Autobahn verstecken spielen soll".
Wenn Kinder im Freien spielen und dabei einen Schaden verursachen, muss genau hingeschaut werden, wie alt das Kind ist und ob nicht nur dem Kind, sondern auch dessen Eltern ein Vorwurf gemacht werden kann. So sind durchaus Fälle denkbar, in denen der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt. 1. Haftung des Kindes selbst ist möglich Hier stellt sich zunächst die Frage, ob das Kind selbst für den angerichteten Schaden, etwa an einem parkenden Auto, haftbar gemacht werden kann. Allerdings ist dies bei Kindern unter sieben Jahren von Gesetzes wegen ausgeschlossen, hier fehlt es schon an der sog. Deliktsfähigkeit. Bei Unfällen im Straßenverkehr zieht das Gesetz diese Grenze sogar erst bei zehn Jahren, außer das Kind handelt – wie allerdings wohl selten – vorsätzlich. Im Umkehrschluss heißt dies, dass Kinder, die älter als sieben Jahre sind, u. U. Privatweg Betreten auf eigene Gefahr, Hinweisschild kaufen - Schlemmer. für von ihnen verursachte Schäden aufkommen müssen. Dies setzt allerdings voraus, dass das Kind die sog. Einsichtsfähigkeit hat. Das ist der Fall, wenn das Kind in der Lage ist, die Situation und die Gefahren selbst richtig einzuschätzen.
Hass und Gewalt gegen Kommunalpolitiker tun seit Jahren ihr Übriges. Und jetzt müssen 11. 000 Bürgermeister in Deutschland auch noch fürchten, für alles und Jedes, was in ihrer Gemeinde passiert, persönlich verantwortlich gemacht zu werden? Meine traurige Prognose: Wenn dieses Urteil Schule macht, steigt die Zahl der Gemeinden ohne Bürgermeister bald auf über 1000. Betreten auf eigene gefahr eltern für ihre kinder impfen lassen. Dieses Risiko kann niemand ernsthaft eingehen! Meine Hoffnung ruht daher auf dem gerade verurteilten Klemens Olbrich und seinem Anwalt: Fechten Sie das Urteil an, gehen Sie in Berufung! Tausende Bürgermeister in Deutschland stehen hinter Ihnen!