Beschleunigen auf etwa 50 km/h (bei Klasse AM auf etwa 40 km/h), vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1, 5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen. Seite nicht gefunden. Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausge schlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich. Zu frühes oder nicht ausreichendes Ausweichen Bremsen vor Wiedererreichen der Fahrlinie Die ursprüngliche Fahrlinie wird nicht annähernd wieder erreicht Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von den Fußrasten Umwerfen des zweiten Leitkegels. Beschleunigen auf etwa 50 km/h (bei Klasse AM auf etwa 40 km/h), dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer mar kierten Stelle um etwa 1 bis 1, 5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren.
Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit Starkes Abweichen von der Geraden (mehrfaches Abweichen von der Geraden um mehr als 30 cm nach links oder rechts); die ersten 5 m nach dem Anfahren werden nicht bewertet Herunternehmen eines Fußes oder beider Füße von der Fußraste. Mehrfaches Anhalten und Anfahren, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen. Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird. Grundfahraufgaben A, A2, A1, AM - Wendel-Verlag. Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs ist nur beim ersten Anfahren erforderlich. Gangwechsel ist während der Aufgabe nicht erforderlich. Anfahren im falschen Gang Abwürgen des Motors Füße nicht auf den Fußrasten, außer zum Abstützen beim Anhalten Absetzen der Füße nicht wie beschrieben Kreisfahrt Einfahren in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4, 5 m (eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich), mehrfaches Kreisfahren und Verlassen des Kreises.
Allgemein Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer –Mittel -oder Seitenständer– und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen. Die Fähigkeit zur selbständigen Handhabung ist nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann, ihm das Kraftrad umkippt oder wenn er mit nicht ordnungsgemäß eingezogenem Ständer anfahren will. Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren. Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk z. Grundfahraufgaben klasse a1. B. Stiefel) zu tragen. Nachfolgende Aufzählungen und Tabellen beschreiben Art und Anzahl der zu prüfenden Grundfahraufgaben. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.