Seit dem Jahr 1860 ist der Hof Frien fest im Familienbesitz. Vor über 25 Jahren beginnt die gastronomische Erfolgsgeschichte des Hof Frien mit einem genialen Einfall der Senior-Chefin Christa Mayland-Quellhorst. Zu Beginn wird sie von ihrem Mann Karl-Wilhelm und den beiden Söhnen Dirk und Frank Mayland-Quellhorst für verrückt erklärt: Ein Café im idyllischen Höfen? Zuvor war der Hof rein landwirtschaftlich ausgerichtet. Im heutigen Restaurant standen damals Milchkühe und da, wo heute unsere beiden Ferienwohnungen stehen, waren damals die Schweine untergebracht. Christa Mayland-Quellhorst stand neben der Arbeit auf dem Hof schon damals gerne in der Küche. Sie backt leidenschaftlich und versorgt die ganze Familie mit gutbürgerlicher Küche und kocht jeden Tag frisch. Die Torten und Kuchen kommen dabei schon damals gut bei Bekannten und Freunden an. Da kommt ihr eine Idee: Ein Bauerncafé soll her! Sie beginnt ganz klein: Mit der Bauerndiele. Mit den Jahren entwickelt ihr Sohn Frank den Hof Frien immer weiter, während Sohn Dirk den landwirtschaftlichen Teil des Hofes übernimmt.
Busreise geplant? Lassen Sie sich von unseren Gruppenspecials überzeugen! Wir möchten Ihnen einen unvergesslichen Ausflug bieten! Neben den kulinarischen Highlights und verschiedenen Events, bieten wir Ihnen für Ihren Ausflug auch attraktive Gruppenspecials. KLEINER ÜBERBLICK FESTSCHEUNE FESTSAAL BAUERNDIELE KAMINZIMMER KUHSTALL Sie möchten Ihre Reise zu uns planen? Wir organisieren, Sie genießen. Events auf Hof Frien Der Hof Frien lädt sie herzlich dazu ein, unsere zahlreichen Veranstaltungen zu besuchen. Kulinarische Highlights Hier ist für jedes Gruppenmitglied etwas dabei! Wir freuen uns auf Sie!
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen einschließlich der entgeltlichen Überlassung von Veranstaltungsräumen sowie der Vermietung von Gästezimmern und Gästewohnungen des Hof Frien, Bauerncafe, Restaurant, Festsaal, Hofladen, Ferienwohnungen, Inhaber Karl Wilhelm Mayland-Quellhorst, Höfen 13, 31600 Uchte I. Vertragsgrundlagen 1. Allen dem Hof Frien erteilten Aufträgen liegen in folgender Reihenfolge zugrunde: der Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages die Auftragsbestätigung das Angebot diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. II. Geltungsbereich/Geschäftsbedingungen 1. Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote des Hof Frien erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. 2. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Diese gelten ebenfalls für Kaufleute und für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit diesen.
Der Hof Frien ist eine wunderschöne Hochzeitslocation in der Mittelweser Region. Folgende Räumlichkeiten bieten wir an. Festsaal bis 200 Pers. Festscheune... Event und Hochzeitslocation Hof Frien zwischen Minden und Nienburg Besonderheiten / Zusatzleistungen glückliche Kinder dank eigener Kinderspielscheune Art der Location Scheune, Festsaal Stil der Location romantisch, vintage, Natur Gästeanzahl von 80 Gästeanzahl bis 200 Erklärung zur Gästezahl Festscheune (bis 200 Personen); Festsaal (bis 200 Personen); Alter Kuhstall (bis 80 Personen) Wie viele Räumlichkeiten? 3 Außengelände (Garten/Terrasse) vorhanden? Ja Trauung im Freien möglich Ja Catering vorhanden Ja Uhrzeit Sperrstunde 05:00 Übernachtungsmöglichkeiten an der Location? Ja Angebotene Verköstigung Menü, Fingerfood, Sektempfang, Mitternachtssnack, Kaffeespezialitäten Getränkepaket buchbar Ja Servicepersonal Ja Reinhard Einfach TOPSERVICE!!! Einfach TOPSERVICE!!! Ergebnis 1-1 von 1 Ergebnissen
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, bei Rücktritt bis einen Monat vor Aufenthaltsbeginn: sind 25% des vertraglich vereinbarten Preises für den geplanten Aufenthalt zu zahlen. bei Rücktritt bis eine Woche vor Aufenthaltsbeginn: sind 50% des vertraglich vereinbarten Preises für den geplanten Aufenthalt zu zahlen. bei noch kurzfristigerem Rücktritt mindestens: sind 80% des vertraglich vereinbarten Preises für den geplanten Aufenthalt zu zahlen. Bei vom nicht In Anspruch genommen Gästewohnung hat der Hof Frien die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Gästewohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. VI. Schlussbestimmungen 1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Hof Frien. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz vom Hof Frien. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme in Ferienwohnungen oder die Durchführung von Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Kapazität 60 bis 200 Pers. Typ Eventlocation, Saal, Halle Anlass Hochzeitsfest, Event, Firmenfeier Unser Festsaal: Ein echter Hingucker. Hier könnt ihr euch richtig verwirklichen. Der Saal lässt sich ganz individuell nach euren Wünschen Gebäude ist ein Neubau aus dem Jahr 2010. Die moderne Einrichtung und die eleganten Einbauten bilden ein edles Ambiente für jeden Anlass. All unsere Räumlichkeiten sind separat voneinander begehbar. Der Festsaal hat einen eigenen Eingang und einen Bereich mit Garderoben und Toiletten (barrierefrei). Unsere große Theke lockt mit einem reichhaltigen Getränkeangebot. Auch unser Lichtsystem im Festsaal lässt wirklich keine Wünsche offen. Das hochmoderne System aus Audio- und Lichinstallationen lässt das Herz eines jeden DJs höherschlagen. Auch für die kleinen Gäste haben wir an Beschäftigung gedacht: Unsere Kinder Spielscheune auf unserem Hof lässt Kinderaugen strahlen! Wir arbeiten mit unseren sehr beliebten Rund-um-sorglos-Paketen, diese sind eine Pauschale für Essen und Getränke pro Person.