In derartigen Ausnahmefällen ist die Rechtsprechung "gnädig" und "sucht" geradezu nach Begründungen, um erheblichen Diskrepanzen abzuhelfen. Im Übrigen - ein Hausverkauf - zumal bei einem leer stehenden Haus - stellt wohl keine Existenzvernichtung dar, weil ja nach Abzug des Bußgeldes noch ein wenig Geld übrig bleiben würde, zumindest in normalen Fällen. Ihre Anmerkung zu den Ratenzahlungen verstehe ich nicht, selbstverständlich schenkt Ihnen der Staat nichts, immerhin kommt er Ihnen ja entgegen bei der Gewährung einer Ratenzahlung - aus meiner Praxis heraus - Bußgelder sind idR unverzinslich, ausgenommen hiervon sind lediglich kartellrechtliche Bußgelder. Ergänzung vom Anwalt 02. 2016 | 09:01 Grundsätzlich - die wirtschaftlichen Verhältnisse spielen erstens nur eine untergeordnete Rolle. Antrag ohne konkrete Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Revisionswerbers - Findok Internet. Weiterhin - eine pauschale Gewichtung gibt es nicht und in Bereichen bis 500, 00€ (keine feste Grenze) interessieren die wirtschaftlichen Verhältnisse den Richter/die Behörde nicht bei der Bemessung eines Bußgeldes (Geld hat man zu haben).
Infolge dessen hob das Landgericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 2, Alternative 1 ZPO nachträglich auf. Angaben zu den wirtschaftlichen verhältnissen bedeutung hat das humboldt. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Beklagten vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe blieb erfolglos. Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten hat der Bundesgerichtshof die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Der Beklagte hatte im Beschwerdeverfahren die ursprüngliche Unrichtigkeit seiner Angaben eingeräumt, jedoch geltend gemacht, bis zum Zeitpunkt der Prozesskostenhilfebewilligung hätten sich seine Verhältnisse derart verändert gehabt, dass seine Angaben zuletzt nicht mehr falsch gewesen seien und ihm bei objektiver Betrachtung ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zugestanden habe. Das stützte sich auf eine bisher weit verbreitete Rechtsauffassung, der zufolge § 124 Nr. 2 ZPO allein bezwecke, dem von einer Prozesskostenhilfebewilligung Begünstigten sachlich nicht gerechtfertigte Vorteile wieder zu entziehen und so eine objektiv zutreffende Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe herbeizuführen.
Ausführliche Definition im Online-Lexikon Der Darlehensnehmer verpflichtet sich nach den Darlehensbedingungen, auf Verlangen des Kreditinstituts seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen, insbesondere Unterlagen vorzulegen, die einen zeitnahen Einblick in seine wirtschaftlichen Verhältnisse gestatten. Offengelegt werden müssen sowohl die Einkommens- als auch die Vermögensverhältnisse. Selbst wenn bei nachgewiesenem Vermögen die Einkommensverhältnisse nicht entscheidungsrelevant sind, müssen auch die Einkommensverhältnisse dennoch offen gelegt werden, Grundbuchauszüge, Einkommensteuerbescheide, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und ggf. § 33 Beweisaufnahme / 7. Angaben zu beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnissen | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Sachverständigengutachten zu den Immobilien runden eine Betrachtung der Vermögensverhältnisse ab. Um einen Einkommensteuerbescheid sachgerecht analysieren zu können, ist auch die Vorlage der zugrundeliegenden Steuererklärung inkl. aller Anlagen erforderlich. Im Baufinanzierungsbereich erfolgt eine laufende Überprüfung dieser Unterlagen nur bei gewerblichen Kreditnehmern und Freiberuflern.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 02. 06. 2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Eine pauschale Berechnung bzw. Ermittlung der Geldbuße ist nicht möglich, da die Bemessung von sämtlichen Kriterien des § 17 OWiG abhängt, dem Bußgeldrahmen der OWiG und den täterbezogenen Faktoren wie Vorsatz, Fahrlässigkeit etc. Die Bemessung der Geldbuße ist - abgesehen von Massenverfahren wie Verkehrsordnungswidrigkeiten - Einzelfallrecht. Die wirtschaftlichen Verhältnissen bei der Bußgeldbemessung - und der Bußgeldkatalog | Rechtslupe. Die wirtschaftlichen Verhältnisse spielen nur eine untergeordnete Rolle und werden "auch" berücksichtigt, nicht jedoch als wichtigster Faktor. Hierbei spielen neben laufenden Einkünften auch Vermögensgegenstände wie Häuser eine Rolle. Ein Verkauf des Hauses wird nicht "verlangt". Aber es gilt der Grundsatz "Geld hat man zu haben" - oder aber zu beschaffen.
B. VwGH 28. 3. 2006, AW 2006/03/0021). Nur durch die glaubhafte Darstellung konkreter - möglichst zahlenmäßiger - Angaben über die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers wird das Gericht überhaupt in die Lage versetzt, zu beurteilen, ob der Vollzug der angefochtenen Entscheidung für den Antragsteller einen angesichts des glaubhaft gemachten Sachverhalts unverhältnismäßigen Nachteil mit sich brächte (z. VwGH 22. 11. 2007, AW 2007/10/0056; VwGH 8. 2012, AW 2012/17/0007 oder VwGH 19. 2. 2014, Ro 2014/17/0036). Im vorliegenden Fall stellte die Revisionswerberin lediglich in den Raum, dass die sofortige Einhebung der vorgeschriebenen Abgaben und Nebenansprüche einen erheblichen Nachteil für sie bedeuten würde. Damit enthält aber der vorliegende Antrag im Sinne der bereits angeführten Judikatur keine konkreten Angaben, welche erkennen ließen, inwiefern der Tatbestand der Unverhältnismäßigkeit des der Revisionswerberin drohenden Nachteiles im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG erfüllt sei. Erst eine entsprechende Konkretisierung aller Umstände, die glaubhaft darzutun wäre, würde die durch das Gesetz gebotene Abwägung erlauben.
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