für alle die sich mit meinem problem befassen schon im voraus mein dank. gruss heulnet Re: CB Funk im Wohnmobil #2 von Anonymous » Di 13. Apr 2004, 10:18... ~cookies=1 Geh mal auf die Seite dort gibt es eine künstliche Masse aber sie ist ganz schon teur ich würde fragen ob jemand noch eine über hat oder einer damit erfahrungen hat oh sehe gerade das der link nicht geht versuches mal unter suchen und gib SPA ein dan findest du es schon SPA 01 KÜNSTLICHE MASSE Artikel-Nr. : 930072 - 14 Preis nur 37, 45 EUR Stück Endlich eine Lösung für Kunststoff-Karosserien, wie z. B. Wohnmobile, ist die künstliche Masse SPA-01. Zwischen CB-Funkgerät und Antenne montiert garantiert einen besseren Empfang. Zuletzt geändert von Anonymous am Di 13. Apr 2004, 10:20, insgesamt 1-mal geändert. #3 von Anonymous » Di 13. Apr 2004, 11:19 danke. das teil kenne ich. aber ich weiss nicht was die genau bewirkt und wie es funktioniert. moeppikf Santiago 9 Beiträge: 1277 Registriert: So 6. Jul 2003, 01:06 Standort in der Userkarte: Wuppertal Wohnort: Wuppertal Kontaktdaten: #4 von moeppikf » Di 13.
Fr Reisen in Gruppen gibt es billige Handgerte, die ber eine Reichweite von ca 1km verfgen, das ist ne gute Alternative zum Handy. Es grt der Ralph Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich... 05. 2009|: | pilote600 | 5 Unsere erste Womotour ging von Satrup nach Spanien, ca. 2600 km. Vorweg im Sprinter unser Sohn mit Frau und Baby, weil, er kannte die Strecke. Wir hatten beide CB-Funk Handgerte an Bord um in Kontakt zu bleiben da wir doch recht oft Halt machen mussten. Reichweite einige km. Das funktionierte ganz gut. Auch wenn man sich mal nicht mehr sah war doch eine Verstndigung mglich. Anderer Funkverkehr hielt sich in Grenzen. Fr diese Fahrt war das gut. Ich glaube aber Ralph hat recht, CB-Funk im Wohnmobil ist wohl eher eine Ausnahmen. Gru Wolfgang --- Glck ist, wenn man kein Pech hat --- 05. 2009|: | wr | 6 Grezi aus der Schweiz Wir hatten auf unserer einjhrigen Reise durch Europa und Nordafrika sowohl CB als auch die neuen digitalen PMR Handgerte dabei.
Forum HOBBY - Wohnmobile - Technisches HOBBY - Allgemeines CB Funk 18 Feb 2015 17:53 #30204 von LuckyLotte Hallo an Zapfer, das ist klar, habe den passenden Schein. Aber danke, dass Du alle darauf aufmerksam gemacht hast. Hätte ich auch machen sollen. Aber, wie Du auch schreibst, bei der Handy Flat Rate ist es praktischer mit der Verständigung zwischen 2 Fahrzeugen. Liebe Grüsse Bernd Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. 18 Feb 2015 07:59 #30194 von Zugvogel Guten Morgen Kalle, es tut mir leid - Dieters Suche war leider erfolglos. Die gute alte Papiersammelei hat gegenüber einer elektronischen Ablage doch so ihre Vorteile LG Renate "Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen! " (John Lennon) 16 Feb 2015 18:12 #30156 von FRODO Hallo Kalle, obwohl jeder heutzutage mit dem Handy verbunden ist, sollte man die alte "Quäke" nicht unterschätzen. Vor 4 Jahren sind wir mit Freunden und 3 Fahrzeugen unterwegs gewesen und wir hatten ebenfalls CB Funk im Auto.
Durch verschiedene Bericht in Foren soll dort aber nicht mehr viel los sein. Das Midland CB-Handgerät - Alan 42 Multi ist keine schlechte Wahl, ich habe seit Jahren hier auch ein Paar rumliegen, das eingesetzt wurde, wenn Liza oder ich mit dem Fahrrad unter- wegs waren. Das Midland hat den Vorteil, dass ich auf den Frequenzen auch mit meinen AFU-Geräten funken kann, da diese im 70cm-Berecih liegen. Die ganze Sache ist eingeschlafen, da unsere Handys Flatrate haben. Der nächste Einsatz für die Geräte könnte auf der Anfahrt zum Forumstreffen sein, da wir mit einigen anderen Teilnehmern kolonnefahren wollen. Mein Tipp: kauf nur die Geräte ( aufladbare Zellen und Ladegerät ist zu empfehlen! ) und nutze sie als Handfunkgeräte - alles andere ist zu viel Aufwand für das, was Du damit erreichst. Wenn Du bist zum Treffen warten kannst, hast Du die Möglichkeit, meine Geräte zu testen. Schöne Grüße an Bianka @ LuckyLotte Seefunkgeräte sind Seefunkgeräte! Der Betrieb ist nur mit der entsprechenden Seefunklizenz gestattet - sonst kann das sehr teuer werden!!!
sollen wir mal eine Pause machen? Anfang der 90er Jahre wurde das CB-Netz harmonisiert (wie das in Europa so schon heisst). Es wurden 40 FM Kanäle freigegeben. Dafür war der Betrieb von AM Funkgeräten dann anmelde- und kostenpflichtig, während die FM Geräte anmeldefrei blieben. Ich wollte mir die damals 5 DM/Monat sparen und bin auf ein 40 Kanal FM- Gerät umgestiegen. Seitdem nutze ich das Gerät aber kaum noch. Die LKWs sind überwiegend auf Kanal 9 AM geblieben und der vorgesehene Anrufkanal 19 FM ist sehr oft in ausländischer Hand bzw. Sprache. Trotzdem habe ich mein Gerät bis heute nicht ausgebaut. Vielleicht ergibt sich ja mal die Situation, dass man mit einem anderen Fahrzeug im Konvoi fährt und dann kann man sich darüber unterhalten. Heute würde ich mir kein CB-Funkgerät mehr kaufen. 26 Mär 2009 16:43 #7 Wie sich doch die Geschichten um den CB-Funk gleichen. LG Michael 26 Mär 2009 17:39 #8 Hallo Wilfried, das der Betrieb eines CB-Funkgerätes Kostenpflichtig sein soll, höre ich nun zum ersten mal.
ich bin mir nicht ganz sicher ob ich mit meiner Buchung richtig liege... (Bilanzierend, Ist-Versteuerung) Es wurde Werkzeug gekauft (Anlagevermögen). Gleich nach Bestellung am 30. 12. 21 wurde die Rechnung bezahlt (Vorkasse) Rechnung und... Stornorechnung und neue Rechnung für Vorjahr wegen falscher USt. Buchen von Aufwand vom Vorjahr - Rechnungswesen - lex-forum.net | Community zum Thema Lexware und mehr. Stornorechnung und neue Rechnung für Vorjahr wegen falscher USt. : Hallo zusammen, ich stehe leider auf dem Schlauch! :-( Vielleicht kann jemand eine Hilfestellung geben wie man diesen Fall löst und und verbucht. die Vorgaben: EÜR, Ist-Versteuerung, USt. nur einmal jährlich, keine... Alte Rechnung aus Vorjahr korrigieren Alte Rechnung aus Vorjahr korrigieren: [URL='']G[/URL]uten Morgen! Ich bin ein EPU und E/A Rechner und bin heute auf folgendes draufgekommen: Ich habe eine Rechnung vom September 2019 in meine Steuererklärung 2019 reingenommen, obwohl diese nicht... Teilweise Stornorechnung aus Vorjahr und Verrechnung mit künftiger Rechnung Teilweise Stornorechnung aus Vorjahr und Verrechnung mit künftiger Rechnung: Hallo zusammen, folgender Sachverhalt (bin kein Experte): Wir haben einem Kunden letztes Jahr eine Rechnung gestellt, mit einer Position für Lizenzkosten, die im Rahmen der Projektentwicklung nicht mehr benötigt werden.
Mit dem Abschluß aller USt-Konten auf ein Verrechnungskonto und Einbuchung in die Bilanz (Forderungen oder Verb. ggü. FA) war/ist mir klar. Dort müsste ich ja dann die UVA für Dezember, die ich Anfang Januar abgegeben habe, und das Konto 1766 mit meinen Dezember-Rechnungen, die noch nicht bezahlt sind, "unterbringen", oder? 2. ) Die UVA für Dezember habe ich Anfang Januar abgegeben und das FA hat eine die entsprechende Vorauszahlung für Dezember im Januar abgebucht. Diese Abbuchung muß ich ja nun im Januar buchen. Buche ich diese Abbuchung dann im Januar gegen die Verbindlichkeit aus 1. ) und nicht auf 1780 oder 1789? Rechnung aus dem Vorjahr buchen? - WISO MeinBüro Desktop - Buhl Software Forum. 3. ) Was mache ich mit der UVA Januar, in der ja (Zahlung der Rechnung aus Dezember vorausgesetzt) dann USt. aus Dezember und Vorsteuer aus Januar enthalten sind. Wenn das Finanzamt dann im Februar abbucht, dann müsste ja die USt. aus der Dezember-Rechnung gegen die Verb. aus 1. ) und die Erstattung der VSt. aus Januar gegen 1780 gebucht werden, oder? Sorry, aber irgendwie ist das nicht ganz so einfach Danke für Ihre Hinweise!
Die Differenz liegt insbesondere in der Umsatzsteuer (eigentlich logisch! ). Beispiel: Die Umsatzsteuer-Erstattung für das Jahr 2015 habe ich in der 4/3-Rechnung eingebucht mit "Forderung Umsatzsteuer an Umsatzsteuer Vorjahr". Was passiert jetzt? Die Umsatzsteuer Vorjahr ist Betriebseinnahme, weil das Konto 3841 als Betriebseinnahme in die EÜR eingeflossen ist. Nach Umstellung der Stammdaten auf Bilanz ist die Umsatzsteuer Vorjahr aber keine Betriebseinnahme mehr, sondern wird im Gegenteil als Verbindlichkeit ausgewiesen (was natürlich falsch ist - ich bekomme ja Geld). Daher ganz klar die Frage: Wie mache ich aus einer 4/3-Rechnung in DATEV-Rewe eine Bilanz? Was muss ich buchen oder nicht buchen bevor ich die Stammdaten auf Bilanz umstelle? Und vor allem: wie behandle ich die Umsatzsteuer? Bilanzierer rechnung vorjahr ist um faktor. Vielen Dank schon im Voraus für jegliche Hilfe oder Input! Viele Grüße Quax
Auf der Rechnung waren...
#7 Moin Gruetzi,.. auch nicht sooo kompliziert Es muss nur unterschieden werden zwischen den Vorauszahlungen, die dann auf 1780 bzw. 1789 für die Dezember-Meldung gebucht werden und der Jahreserklaerung, die sich aus der Saldierung und Umsatzsteuern und der Vorauszahlungen ergibt (und bestenfalls ca. +/- Null ergeben sollte). Diese wird dann gegen die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten FA gebucht. Die (noch) nicht fällige USt ist ja bei dieser Umdsatzsterverprobung m. E. eher neutral, da sie (noch) keine Verbindlichkeit darstellt. Schönen Sonntag- Mittag Maulwurf #8 Moin Gruetzi, nochmal ganz deutlich zu Deinen Fragen: zu 1) UV Dez wird als Ford oder Verb geg FA eingestellt. Das Konto 1766 sehe ich genauso wie maulwurf, da Du ja quasi Ende des Jahrs noch nicht weisst, ob Dein Kunde bezahlt. Bilanzierer rechnung vorjahr skr03. Deshalb Haken bei EB-Buchung. zu 2) Die Zahlung des FA buchst Du gegen das aus, oder über den "Umweg" 1790 USt Vorjahr. 1789 USt laufd. Jahr ware im Januar falsch, da es ja die USt aus Dez ist. Aber buch es am besten direkt gegen die Verb geg.
#10 Als Bilanzierer ist eine Debitorenbuchhaltung zwingend! Es müssen nämlich die Forderungen und Verbindlichkeiten aus LuL in der Bilanz ausgewiesen werden. Man kann dies zwar auch mit "normalen" Konten (sprich keine Sammelkonten) machen, ist aber sehr unübersichtlich. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Forderungen und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in der Buchhaltung erfasst werden müssen. (Mit Debitoren/Kreditoren habe ich vorher nicht gearbeitet, da die einfache Buchhaltung reichte und ich IST Besterung habe. ) Und wenn der TE ohne Debitoren-BH (im Programm MB) arbeitet, ist das auch seine Sache. Ist ja wohl gerade nicht! Warum muss er wohl jetzt mit Debitoren und Kreditoren arbeiten? Bilanzierer rechnung vorjahr verdoppelt. Das macht nur Sinn, wenn er zur Bilanz wechseln muss. "Einfache" Buchhaltung = EÜR (meiner Meinung nach). Das ist aber jetzt geraten babuschka richtig - aus der Aussage: heißt die Rechnung gibt es also nicht in Mein Büro, sehr wohl aber den Zahlungseingang. #11 Als Bilanzierer ist eine Debitorenbuchhaltung zwingend!
4. 1 Der Zeitpunkt der Zahlung ist maßgebend Bei der Einnahmen-Überschussrechnung gehören Einnahmen und Ausgaben in das Geschäftsjahr, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. Ausnahmen bilden regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel beglichen werden. Diese dürfen dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zugeordnet werden. Das gilt auch für Umsatzsteuerzahlungen, die bis zum 10. Januar des Folgejahres überwiesen werden. Ist-Versteuerung Umsatzsteuer bei Bilanzierer zum Jahreswechsel - WISO Unternehmer Suite, Buchhaltung, Lohn & Gehalt, Warenwirtschaft - Buhl Software Forum. Das bedeutet nichts anderes, als dass Einnahmen-Überschussrechner normalerweise die Abgrenzungsfragen der Bilanzierer nicht zu beachten brauchen. Maßgebend ist in der Regel der Zeitpunkt der Zahlung. Die Ausnahme bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen ist in § 11 Abs. 1 EStG geregelt. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Als "kurze Zeit" in diesem Sinne gelten 10 Tage.