Zum Ende des Jahres stehen in vielen Vereinen die Wahlen der neuen Vorstände an. In einigen Fällen gibt es genau so viele Kandidaten wie es Positionen zu besetzen gibt. Es stellt sich dann immer wieder die Frage, ob die Vorstände in diesen Fällen im Rahmen einer Blockwahl, also gemeinsam als "Team" und nicht in einzelnen Wahlgängen, gewählt werden können. Die Antwort ist klar: eine Blockwahl ist gefährlich, denn es droht die Unwirksamkeit der Wahl. Warum ist das so? Der Vereinsvorstand wird nach dem Gesetz durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, soweit nicht die Vereinssatzung etwas anderes bestimmt (vgl. §§ 27, 32, 40 BGB). Eine "Blockwahl" genügt dieser gesetzlichen Regelung aber grundsätzlich nicht (KG Berlin, Beschl. v. 30. 01. Vorstandswahlen im verein wahlleiter sachsen. 2012; Az. 25 W 78/11; OLG Bremen, Beschl. 06. 2011, Az. 2 W 27/11)! Der laut Gesetz vorgesehene Wahlmodus gibt den anwesenden Mitgliedern die Möglichkeit, durch ihr Wahlverhalten ihre Zustimmung oder Ablehnung zu einzelnen Kandidaten kundzutun.
(2) Der Wahlleiter prüft nun, welche Personen laut Satzung wählen dürfen und welche Personen gewählt werden dürfen. Daraufhin erfolgt die Erstellung des Wählerverzeichnisses, denn die Wähler müssen rechtzeitig informiert werden über den Termin der Vorstandswahl. Das Wählerverzeichnis beinhaltet also neben den Namen der Vereinsmitglieder auch deren Adressen. (3) Die Mitglieder können nun Kandidaten für die Wahl vorschlagen. Vorstandswahlen im verein wahlleiter 2. Nach welchem Wahlrecht diese wählbar sind, ergibt sich aus Ihrer Vereinssatzung. (4) Nun erfolgt die Stimmzettel-Erstellung. Dabei müssen Sie einige rechtliche Vorgaben einhalten. Mehr zur Erstellung von Stimmzetteln und Stimmzettel-Vorlagen für Vereinswahlen finden Sie hier. (5) Nach der Wahl ist die Arbeit noch nicht beendet, denn die Stimmzettel müssen ausgezählt (und gegebenenfalls nach Verhältniswahlrecht berechnet) werden. Zudem muss der Wahlleiter sämtliche Vorgänge der Vorstandswahl akribisch dokumentieren und auf Anfrage den Vereinsmitgliedern zur Verfügung stellen.
Das für die Wahl des Vorstandes zuständige Organ ergibt sich aus der Satzung; hierbei handelt es sich üblicherweise um die Mitglieder- versammlung. Es ist aber auch möglich, dass ein anderes Organ, wie ein Beirat den Vorstand wählt. Trifft die Satzung keine Regelung, so ist die Mitgliederversammlung für die Wahl zuständig. Teilweise ergibt sich die Notwendigkeit, dass ein anderer Verein zu der Vorstandswahl seine Zustimmung erteilen muss oder den Vorstand benennt. Es ist auch möglich, dass ein anderer Verein ein Vorschlagsrecht bezüglich des Vorstandes hat. Solche Regelungen finden sich häufig bei Gesamtvereinen oder Zentralvereinen [LINK VEREINSFORMEN]. Vorstandswahlen im verein wahlleiter 10. Die Grenze bei solchen »fremdbestimmten« Vorstandsbestellungen findet sich im Grundsatz der Vereinsautonomie, nach der sich ein Verein selber eine Verfassung gibt und nicht durch andere Vereine bestimmt wird. Teilweise sehen Satzungen vor, dass der Vorstand selbst Vorstandspositionen besetzen kann, wenn hier eine Vakanz besteht (sog. »Kooptation«).
Das Feuerwehrhaus erhielt einen Außenanstrich und die Fahrzeughalle wurde entrümpelt. Ein leidiger Punkt ist immer noch die Feuerstelle am Anger, bei der der GOV und die Feuerwehr als Mieter auftreten sollen für Personen, die dort verweilen möchten. Vonseiten der Feuerwehr wird es keine Freigabe geben, so Pretzl, da es keinen Haftungsausschluss gibt und die Feuerwehr praktisch die Verantwortung und Haftung übernehmen soll. Auch der Fluchtweg im Dorfstadel war für Pretzl ein weiterer zeitintensiver leidiger Punkt. Es dauerte zehn Jahre, und Planungschaos herrschte bis zur vollständigen Freigabe im Frühjahr. Herausforderung bei Vorstandswahlen in Vereinen: die Blockwahl | Lexa – Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Die Aktiven schlossen sich 2019 der FFW Münchshofen an. Der gewünschten Umbenennung in FFW Münchshofen-Premberg wurde leider von den Aktiven nicht zugestimmt, so Pretzl. Von einer stabilen Kassenlage berichtete Kassier Sebastian Schlüter, es gab nur wenige Ausgaben, wobei die Unterstützung der Aktiven der größte Posten war. Die Wehr Münchshofen hat zwei Wachen sowie zwei Fahrzeuge in Premberg und Münchshofen, so Kommandant Sven Sander.
Die FFW Premberg blickte auf das von Corona bestimmte Vereinsjahr zurück. Auch über das neue Feuerwehrhaus wurde gesprochen. 10. Mai 2022 11:18 Uhr Die Feuerwehrführung mit Jürgen Luber, Schriftführerin Jolene Wittich, Florian Pretzl, 2. Kommandant Markus Vogl, 1. Kommandant Sven Sander () Foto: Franz Pretzl Teublitz. Bei der Jahresversammlung mit Neuwahlen der FFW Premberg wurde Hermann Pretzl in seinem Amt bestätigt. Aufgrund von Corona gab es im vergangenen Vereinsjahr nur eine Aktivität. Von 15 Einsätzen berichtete Kommandant Sven Sander. Das neue Feuerhaus soll auf dem Fußballplatz in Münchshofen eine neue Heimat finden. Corona bestimmte das abgelaufene Vereinsjahr, so der alte und neue Vorstand Hermann Pretzl im Beisein von 2. Wegweiser Bürgergesellschaft: Wahl des Vorstandes. Bürgermeister Robert Wutz. Der Feuerwehrverein hat 161 Mitglieder nach zwei Todesfällen und einem Austritt. Es gab keine öffentlichen Veranstaltungen, nur eine kleine interne Fahrradtour, so Pretzl weiter. Er dankte allen, die den Verein am Leben erhielten und auch der Stadt Teublitz.
2 Kommt der Vertragsarzt der Aufforderung nach Satz 1 nicht unverzüglich nach, hat der Zulassungsausschuss das Ruhen der Zulassung spätestens bis zum Ablauf der Nachhaftungsfrist des § 117 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes mit sofortiger Wirkung zu beschließen. 3 Satz 2 gilt im Fall der bevorstehenden Beendigung des Berufshaftpflichtversicherungsschutzes entsprechend, wenn der Vertragsarzt der Aufforderung nach Satz 1 nicht spätestens bis zum Ende des auslaufenden Versicherungsverhältnisses nachkommt. 4 Der Vertragsarzt ist zuvor auf die Folge des Ruhens der Zulassung nach Satz 2 hinzuweisen. 5 Das Ende des Ruhens der Zulassung wird durch Bescheid des Zulassungsausschusses festgestellt, wenn das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes durch den Vertragsarzt nachgewiesen wurde. Die neue PAR-Richtlinie - BEV. 6 Das Ruhen der Zulassung endet mit dem Tag des Zugangs dieses Bescheides bei dem Vertragsarzt. 7 Endet das Ruhen der Zulassung nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Beschluss nach Satz 2, hat der Zulassungsausschuss die Entziehung der Zulassung zu beschließen.
2 Ein Berufshaftpflichtversicherungsschutz ist ausreichend, wenn das individuelle Haftungsrisiko des Vertragsarztes versichert ist; die Mindestversicherungssumme nach Absatz 2 darf nicht unterschritten werden. 3 Die Pflicht nach Satz 1 kann durch eine Versicherung erfüllt werden, die zur Erfüllung einer kraft Landesrechts oder kraft Standesrechts bestehenden Pflicht zur Versicherung abgeschlossen wurde, sofern der Versicherungsschutz den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 und Absatz 2 entspricht. (2) 1 Die Mindestversicherungssumme beträgt drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für jeden Versicherungsfall. 2 Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen nicht weiter als auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen kann jeweils mit der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer und der jeweiligen Kassenärztlichen Bundesvereinigung bis zum 20. Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) kommt: KIM und eHBA notwendig! - KZV BW. Januar 2022 höhere Mindestversicherungssummen als die in Satz 1 genannte Mindestversicherungssumme vereinbaren.
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