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Beschreibung Reg. Nr., Sprache: 51. 301 d Bezeichnung: Wachtdienst aller Truppen, gültig ab 1. 9. 2009 Jahr: 2009 Behälter: 107
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Bern, 31. 01. 2008 - In der Schweizer Armee gelten seit 1. Januar 2008 verschiedene neue Vorschriften im Wachtdienst. Mit einem Brief setzt die Armeeführung alle Kommandanten darüber ins Bild. Bei allen Neuerungen bleibt die Verhältnismässigkeit das oberste Gebot im Wachtdienst. Im Juli 2007 rief der Chef des Führungsstabes der Armee, Divisionär Peter Stutz, den Kommandanten aller Stufen die Vorschriften für den Wachtdienst in Erinnerung. Hintergrund war der Waffendiebstahl von Marly FR. Den Kommandanten wurde angekündigt, dass die Vorschriften und Weisungen für den Wachtdienst gelichtet und aktualisiert werden. Dies ist inzwischen geschehen. In einem Brief an die Kommandanten aller Stufen werden vor allem die aktuellen Weisungen des VBS (ab 1. 1. 2008) über den Wachtdienst zusammengefasst. Es werden aber auch die überarbeitete Verordnung über das Armeematerial erläutert, die Weisungen über den Schutz von Munition und Waffen gegen Diebstahl und das Reglement Wachtdienst aller Truppen der Schweizer Armee.
Ausbildung gemäß ZDv fechtsausbildung aller Truppen der FEC-Streitkräfte. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung des First Euro Corps. Alle Angehörigen des aktiven Standes haben sich gemäß ZDv 2. entsprechend An- oder Abzumelden. Abmeldung im Zeitraum der Ausbildung, sind bitte in das Kommentarfeld der Anmeldung anzugeben. Thema: Dienstpostenausbildung gemäß Truppenverwendung Leitender: Maj. [FEC] Simon Durchführender: Zugführer o. V. i. A Zeitansatz: 1900 - 2100 Ausbildungsdatum: 02. 02. 2021 ZEIT TEILNEHMER AUSBILDUNGSART / AUSBILDUNGSABSCHNITT VORSCHRIFT ORT DURCHFÜHRENDER 1900 - 1920 Eingeteilte Führer Befehlsausgabe -/- Kaserne Maj. [FEC] Simon 1920 - 2000 AusbZg Der Maschinengewehr Trupp ZDv 1. 01 / 3. 7 Komplett StOBer Kaserne 2000 - 2030 OHK - Annäherung und Einbruch 2030 - 2100 OHK - Der Deckungstrupp OHK - Der Angriffstrupp Änderungen in den Ausbildungsthemen bleiben vorbehalten. Zeiten sind als grobe Vororientierung zu verstehen.
Durch einen Bericht des TV-Nachrichtenmagazins «10 vor 10» war Anfang Januar bekannt geworden, dass Bundesrat Samuel Schmid den Wachtdienst neu mit durchgeladener Waffe angeordnet hatte. Anschliessend entbrannte eine Kontroverse über den Inhalt des neuen Wachtbefehls und über den Umstand, dass dieser vom Departement Schmid nicht aktiv kommuniziert worden war. Die Armee reagierte mit Präzisierungen, wonach eine Reihe von Abweichungen beim neuen Wachtbefehl möglich seien. (dapd)
Diese Vorschriften bilden zusammen mit der Verordnung über die Polizeibefugnisse der Armee (VPA) und dem Dienstreglement 04 die rechtlichen Grundlagen für den aktuellen Wachtdienst. Sie erörtern die Frage der Zwangsmittel und des verhältnismässigen Handelns. Sie führen aus, wie Munition, diebstahlgefährdetes Material und Waffen zu lagern und zu schützen sind und sie enthalten Vorgaben und Richtlinien für die Ausbildung der Truppe. Neu sollen den Angehörigen der Armee im Wachtdiensteinsatz eine breite Palette an Durchsetzungsmöglichkeiten gegeben werden. Die Armee prüft zurzeit, ob und in welcher Form nebst der Schusswaffe als ultimatives Mittel zur Durchsetzung des Wachtauftrages auch weitere Zwangsmittel (Reizstoffspray und körperlicher Zwang) auf der Wache eingesetzt werden können. Dieses Nebeneinander von nonletalen und letalen Zwangsmitteln würde den Armeeangehörigen im Einsatz den Handlungsspielraum vergrössern. Oberstes Gebot im Wachtdienst bleibt die Verhältnismässigkeit. Die Lagebeurteilung vor Ort ist Aufgabe des jeweiligen Kommandanten.
Darüber hinaus legen die Vorschriften fest, dass Armeeangehörige nur diejenigen Zwangsmittel einsetzen dürfen, an welchen sie ausgebildet wurden und eine Prüfung erfolgreich absolviert haben. In seinem Brief an die Kommandanten entschuldigte sich Divisionär Stutz zudem in aller Form, dass die Kommunikationsstellen bei der Erarbeitung der aktuellen Weisungen des VBS (ab 1. 2008) über den Wachtdienst nicht einbezogen worden sind. Adresse für Rückfragen Felix Endrich Armeesprecher 031 323 21 15 Herausgeber