Ziel ist, dass jedes Jugendamt seine Verfahren zum Schutzauftrag kritisch überprüft: Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage und weiterentwickelter Instrumente müssen die Verfahren an die praktischen Regelungs- und Handlungserfordernisse angepasst werden. Die Schritte im Einzelnen: Prozessbegleitung bei der Überprüfung und Weiterentwicklung eigener Arbeitsmaterialien für den ASD: Die Fachstelle übernimmt dabei die Rolle als fachlicher Impulsgeber und inhaltlicher Ratgeber für örtlich zu führende ergebnisorientierte Debatten. Begleitung des Umsetzungsprozesses Der Implementationsprozess wird mit dem Ziel begleitet, die Jugendämter beim Erfüllen ihres Schutzauftrages zu unterstützen. Kindeswohlgefährdung nach 8a ne. Dazu gehören das Festlegen und die Implementation von gesicherten Verfahrensabläufen für fachkompetentes, kooperatives Reflektieren und Handeln weitere systematische Instrumente zur Risikoeinschätzung geeignete Formen der Dokumentation sowie eine wirkungsorientierte Ergebnisbewertung. Prozess- und Ergebnisevaluation Welche Empfehlungen haben sich in der Praxis bewährt, welche Empfehlungen aus anderen Bundesländern können integriert oder als Anregung zur Weiterentwicklung des eigenen Verfahrens genommen werden?
2 Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, 1. sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen sowie 2. Kindeswohlgefährdung nach 8.5. Personen, die gemäß § 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz dem Jugendamt Daten übermittelt haben, in geeigneter Weise an der Gefährdungseinschätzung zu beteiligen. 3 Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) 1 Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken.
² Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. ² Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Hans Leitner: Beispiele von Verfahren und Leitlinien Die Fachstelle Kinderschutz hat eine bundesweite Recherche durchgeführt, um einen Überblick über die in der Praxis der Jugendämter verwendeten Verfahren bzw. entsprechende landes- und bundesweite Empfehlungen zu erhalten. Der Bericht ist auf dieser Website an anderer Stelle veröffentlicht und steht dort zum Download zur Verfügung. An dieser Stelle geben wir einen Überblick über bundesweite Verfahren und Leitlinien nach § 8a SGB VIII. Jung, SGB VIII § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung / 2.1.4 Zuständigkeit und Verfahren | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und beinhaltet keine qualitative Bewertung der Verfahren: In Brandenburg hat eine Arbeitsgruppe von ASD-Leiterinnen den "Leitfaden zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung – § 8a SGB VIII" erarbeitet. Hamburger Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der "Garantenstellung" des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung Der Stuttgarter Kinderschutzbogen kann gegen eine Gebühr von 5 Euro bestellt werden bei Wulfhild Reich.
Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (3) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
Sollte es tatsächlich zu einer Verurteilung wegen Abrechnungsbetrug kommen, drohen der Verlust der Berufsbezeichnung und die Aufkündigung des Versorgungsvertrags durch die Kassen. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der Verteidigertätigkeit die leistungsrechtlichen und sozialrechtlichen Hintergründe des pflegerischen Abrechnungssystems zu erläutern. Auch gegen Ermittlungsfehler sollte man konsequent vorgehen. Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen | KKH. Viele zunächst gravierend anmutende Vorwürfe lassen sich so entkräften, und es kommt im Idealfall zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Das erleichtert oft die Verteidigung. Welche Strafen drohen bei einem Abrechnungsbetrug? Bei einem Abrechnungsbetrug kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre, in einem besonders schweren Fall sogar bis zu zehn Jahre betragen. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn die falschen Abrechnungen gewerbsmäßig (d. h. regelmäßig) erfolgten oder der Schaden besonders groß ist (ab 50. Abrechnungsbetrug: Razzien gegen Pflegedienste | Häusliche Pflege. 000 €). Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen eines Abrechnungsbetruges ermittelt wird? Schweigen Sie und machen Sie keine Angaben zur Sache. Suchen Sie einen Strafverteidiger auf, der in dieser Angelegenheit erfahren ist. Er wird mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen.
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"Bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im deutschen Gesundheitswesen gibt es angesichts der hohen Dunkelziffer noch erheblichen Weiterentwicklungsbedarf", bilanziert Michael Burkhart, Leiter des Bereichs Gesundheitswirtschaft bei PwC Deutschland. Gunter Lescher ergänzt: "Umso wichtiger ist es, mit einem ausgewogenen Ansatz zu reagieren: einem Betrugsmanagement, das in das unternehmensweite Compliance-Management-System integriert ist. "
Als sich der Gesundheitszustand des Herrn O. verschlechterte, entschloss sich dessen Ehefrau, den Pflegedienst der Angeklagten zu beauftragen. Die zuständige Kranken- und Pflegekasse genehmigte eine 24-stündige häusliche Krankenpflege. Der Pflegedienst der Angeklagten schloss mit der zuständigen Kranken- und Pflegekasse eine Ergänzungsvereinbarung, in welcher festgelegt wurde, dass der Pflegedienst sicherstellt, dass er die Vertragsleistungen nur von dazu fachlich qualifizierten und berufsrechtlich legitimierten Pflegekräften durchführen lässt. Dazu gehörte, dass er genügend fachlich weitergebildete Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-innen für Intensivpflege und Anästhesie bzw. genügend Krankenpfleger/-innen und Kinderkrankenpfleger/-innen für pädiatrische Intensivpflege beschäftigt. In der Folgezeit setzte die Angeklagte zu keinem Zeitpunkt Personal ein, das über die in der Zusatzvereinbarung beschriebene Qualifikation verfügte, sondern vielmehr examinierte Krankenschwestern, Altenpfleger/-innen, Altenpflegehelfer/-innen und Auszubildende zur Krankenschwester.
Abrechnungsbetrug verursacht hohe finanzielle Verluste: Die Mehrheit der befragten Krankenversicherungen meldet Schäden von mindestens 500.