© Quelle: Heike Nyari Die drei zauberhaften Studentinnen aus Leipzig Laura Schulz, Eva Knöpfel und Marie-Sophie Wagner schwebten feengleich über den roten Teppich im edlen Barocksaal und präsentierten bei drei Modenschauen atemberaubende Hochzeitskleider. Außerdem waren Ball- und Abendkleider zu bewundern. Traumhochzeit auf Schloss Hohenprießnitz. "Ich möchte an dieser Stelle den beiden Hochzeitsausstattern einen großen Dank aussprechen", sagte Daniel Schneidewind vom DC-Catering. Das betraf nicht nur die dargebotene Mode, sondern, "weil sie kurzfristig für unsere Veranstaltung eingesprungen sind. " Das waren Brautmode Rohland aus Leipzig und Absolut Braut – Braut und Festmoden aus Delitzsch. Eine lustige Frauenrunde aus dem Raum Köthen hatte Spaß in der Strechlimousine, die vor dem Schloss Hohenprießnitz parkte und zum Einstiegen einlud. © Quelle: Heike Nyari Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige "Ich bekam gestern Abend einen Anruf und habe über Nacht eine passende Kollektion für den heutigen Tag zusammen gestellt", sagte Conny Rasenberger aus Schwemsal.
ich habe da auch schon vor ca. 10 jahren gesondelt und interessante Dinge gefunden und damals auf gepostet habe, aber sicher gibt es da noch einige "Blindgebiete", die ich noch nicht kenne. Insgesamt betrachtet kenne ich die Ansichten deiner Fotos schon mind, fast seit 46 jahren, da in Hoprie ca. 11-12 Verwandte von mir wohnen Trotzdem schöne Bilder von dir! Gruß, Jens. von MIMO » So 1. Jan 2017, 16:24 Hallo Jens, was ist denn das für eine Schießbahn in der Nähe? Die ältesten Funde im Gelände sind ca. Schloss Hohenprießnitz: Fenster mit Vergangenheit - Uetze - myheimat.de. 12000 Jahre alt. In verschiedenen Fachzeitungen gibt es einige Abbildungen zu Fundstücke, ganz ähnlich wie in Zscheplin gab es dort slawische Urnenfunde, römische Münzen und Bronzeschmuck sowie Waffenfunde. Auf jedenfall ein äußerst interessantes Gebiet. PS: Wir würden gern mal deine damaligen Funde sehen. Sorgnix Beiträge: 285 Registriert: Di 21. Okt 2014, 17:50 von Sorgnix » Mo 2. Jan 2017, 01:56 Ab Bild 3 kam mir die Bude bekannt vor, bei Bild 4 wußte ich es... nun, und spätestens ab des Jensens Bildern ist es nicht mehr zu verleugnen.
PS: Ich werde dann demnächst auch Herrn (Museumschef von Eilenburg) mal auf unser Forum hier aufmerksam machen. Sicher bekomme ich ihn rum. Weil, von so viel Informationsaustausch können beide Seiten wohl nicht verzichten/profitieren können/wollen. von newbiex » Sa 14. Jan 2017, 04:56 MIMO hat geschrieben: Hallo Jens, Sorry, kann ich nicht machen!
Von Heike Nyari
"Bis zum 31. Dezember müssen alle Arbeitsplätze beurteilt sein inklusive mögliche Umgestaltung durch adäquate Maßnahmen. Das ist ein enormer Aufwand, für große Einrichtungen aber eventuell besser zu stemmen als für kleine, weil hier die gleiche Stellenbeschreibung ja zigmal vorkommt. Erst wenn sich dann herausstellt, dass trotz passender Maßnahmen keine Weiterbeschäftigung der Schwangeren mehr möglich ist, kann ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Schwanger arbeiten? Das geht auch in der Pflege. " Hygiene ist eine ganz schlechte Begründung Haase gibt auch zu bedenken, dass allein die Sorge vor ansteckenden Keimen ein solches Verbot nicht rechtfertigen kann: "Auch das übriges Personal sollte sich ja schließlich nicht anstecken dürfen, man hätte also in Wirklichkeit ein Problem mit den Hygieneregeln in der Einrichtung, wenn man ansteckende Keime als Grund für ein Schwangeren-Beschäftigungsverbot vorschiebt. " Haase ist überzeugt: "Das neue Gesetz wird dafür sorgen, dass es in Zukunft weniger betriebsärztliche Krankschreibungen gibt und damit weniger betriebliche Beschäftigungsverbote. "
B. Grundpflege im Bad (Gefahr des Ausrutschens), Betreuung von aggressiven Bewohnern / Patienten. Strikt verboten sind alle Ttigkeiten, bei denen eine relevante Infektionsgefahr besteht. Also etwa die Pflege von Bewohnern / Patienten mit Hepatitis, Rteln, HIV oder MRSA; insbesondere hier die Wundversorgung, subkutane und intramuskulre Injektionen, kapillare Blutentnahme (BZ-Messung), Umgang mit Blut, Urin und Stuhl. Arbeiten in der Schwangerschaft: Was sich jetzt ändert. Bei Bewohnern / Patienten ohne Infektion drfen diese Ttigkeiten durchgefhrt werden. Wir machen die schwangere Mitarbeiterin darauf aufmerksam, noch penibler auf die Hygiene zu achten, etwa noch grndlichere Hndedesinfektion, Tragen der Schutzkleidung, konsequentes Tragen von Einmalhandschuhen usw. Die Pflegekraft darf keine Ttigkeiten durchfhren, die sie mit Gefahrenstoffen oder schdlicher Strahlung (Rntgen- oder radioaktive Strahlen) in Kontakt bringen. Schwangere drfen z. in unserer Einrichtung keine formaldehydhaltigen Desinfektionsmittel zubereiten und verwenden.
Arbeitsschutz Der Gesundheits- oder Arbeitsschutz ist im Arbeitsrecht während einer Schwangerschaft besonders zu beachten. Laut MuSchG muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass das Leben und die Gesundheit von Mutter sowie Kind keinen arbeitsbedingten Gefahren ausgesetzt sind. Laut Arbeitsrecht sind bei Schwangerschaft Schutzfristen einzuhalten. Folgende Aspekte müssen berücksichtigt und gegebenenfalls den Umständen angepasst werden: körpergerechter, möglichst immissionsfreier Arbeitsplatz Art der Tätigkeit (eventuell: Schutzkleidung oder andere Vorkehrungen) Lage des Arbeitsplatzes Tempo der Beschäftigung (möglicherweise geringere Zuteilung) Dauer der Arbeit (Anpassung der Arbeitszeit und Pausen) In der Regel ist Mehrarbeit, die Beschäftigung in der Nacht von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nach aktuellem Arbeitsrecht in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Seit 2018 gelten diese Vorschriften zudem unabhängig von der jeweiligen Branche. Schwangerschaft in der Beschäftigung - Arbeitsrecht 2022. Beschäftigungsverbot Das geltende Arbeitsrecht sieht bei einer Schwangerschaft neben dem Genannten auch ein generelles Beschäftigungsverbot vor.