1 -20 aus 53 Ergebnissen Sortiert nach Lehrbuch Allgemeiner Sozialer... Lehrbuch Allgemeiner Sozialer Dienst - ASD. Das Lehrbuch bietet eine grundlege... Lehrbuch Allgemeiner Sozialer Dienst - ASD. Das Lehrbuch bietet eine grundlegende Einführung in das Thema. Es beginnt mit einem Blick auf die Historie des ASD, beschreibt die Rahmenbedingungen des ASD und den ASD als Handlungsfeld Sozialer Arbeit.... mehr Handbuch Allgemeiner Sozialer... Handbuch Allgemeiner Sozialer Dienst ( ASD). In der Fachliteratur wird der ASD... Handbuch Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). In der Fachliteratur wird der ASD selten als Ganzes in Blick Handbuch stellt umfassend und differenziert das Fachwissen zum Allgemeinen Sozialen Dienst, seine Aufgabenbereiche und... Lehrbuch Kommunale Sozialverwa... Lehrbuch Kommunale Sozialverwaltung und Soziale Dienste. Studierende und Prakt... Lehrbuch Kommunale Sozialverwaltung und Soziale Dienste. Studierende und Praktiker erhalten einen einführenden Überblick über die Entwicklungen in der kommunalen Sozialverwaltung und das System sozialer anisation und Finanzierung sozialer... Strafrecht Allgemeiner Teil I... Strafrecht Allgemeiner Teil I.
Seller: hugendubel-digital ✉️ (112. 867) 99. 7%, Location: Bad Hersfeld, DE, Ships to: DE, Item: 233579440165 Lehrbuch Allgemeiner Sozialer Dienst - ASD | Ingrid Gissel-Palkovich | 2011. Autor: Ingrid Gissel-Palkovich. »Gissel-Palkovich gibt einen gut strukturierten, problem- und handlungsorientierten Überblick (). « unsere Jugend. Das Lehrbuch bietet eine grundlegende Einführung in das Thema. Condition: Neu, EAN: 9783779922100, ISBN: 377992210X, Marke: Markenlos, Erscheinungsjahr: 2011, Format: BC, Produktart: kartoniert, Sprache: deutsch, Autor: Juventa Verlag GmbH, Höhe (mm): 40, Anzahl Seiten: 320, Breite (mm): 151, Gewicht in g: 519, Publikationsname: Lehrbuch Allgemeiner Sozialer Dienst - ASD, Untertitel: Rahmenbedingungen, Aufgaben und Professionalität, Teiletyp: BUCH, Länge (mm): 231 PicClick Insights - Lehrbuch Allgemeiner Sozialer Dienst - ASD | Ingrid Gissel-Palkovich | 2011 PicClick Exclusive Popularity - 1 watching, 30 days on eBay. Normal amount watching. 0 sold, 1 available.
Aktuelle Folie {CURRENT_SLIDE} von {TOTAL_SLIDES}- Top-Artikel Brandneu: Niedrigster Preis EUR 24, 95 Kostenloser Versand (inkl. MwSt. ) Lieferung bis Di, 17. Mai - Mi, 18. Mai aus Hörselgau, Deutschland • Neu Zustand • 1 Monat Rückgabe - Kostenloser Rückversand | Rücknahmebedingungen Das Lehrbuch bietet eine grundlegende Einführung in das Thema. Sprache: deutsch. '>Einbandart. Angemeldet als gewerblicher Verkäufer Über dieses Produkt Produktkennzeichnungen ISBN-10 377992210x ISBN-13 9783779922100 eBay Product ID (ePID) 164574158 Produkt Hauptmerkmale Sprache Deutsch Anzahl der Seiten 320 Seiten Verlag Juventa Verlag Ein Imprint der Julius Beltz Gmbh & Co. Kg, Juventa Verlag Gmbh Publikationsname Lehrbuch Allgemeiner Sozialer Dienst-Asd Autor Ingrid Gissel-Palkovich Format Taschenbuch Erscheinungsjahr 2011 Zusätzliche Produkteigenschaften Hörbuch No Item Length 23cm Item Height 4cm Item Width 15cm Item Weight 519g Buchreihe Studienmodule Soziale Arbeit Alle Angebote für dieses Produkt Noch keine Bewertungen oder Rezensionen Noch keine Bewertungen oder Rezensionen Meistverkauft in Studium & Erwachsenenbildung Aktuelle Folie {CURRENT_SLIDE} von {TOTAL_SLIDES}- Meistverkauft in Studium & Erwachsenenbildung
DPolG fordert die unverzügliche Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Nancy Faeser (SPD), seit Dezember Bundesinnenministerin, hat auf der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 in Berlin die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für die Bundespolizei als Form der Anerkennung und Wertschätzung der polizeilichen Arbeit angekündigt. "Die Polizistinnen und Polizisten verteidigen unsere Demokratie auf der Straße und halten ihren Kopf hin – ihnen müssen wir als Politiker mehr Rückendeckung geben", so Ministerin Faeser. Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ist eine langjährige Kernforderung der DPolG Hamburg. Der Bund scheint nun vorzulegen und auch andere Bundesländer ziehen nach. Die DPolG Hamburg begrüßt diese Entscheidung des Bundes und hofft, dass diese anerkennende Wertschätzung auch im Hamburger Rathaus endlich ankommt und umgesetzt wird! Die Polizeizulage muss wieder ruhegehaltsfähig werden!!! – DPolG Hamburg. Die Polizeizulage würdigt die besonderen Belastungen des Polizeiberufes. Diese Belastungen wirken auch über den Eintritt in den Ruhestand hinaus.
24. September 2021 Der Landesvorstand der DPolG Hamburg hat die Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit der Bitte angeschrieben, ihre ablehnende Haltung zu überdenken und die Argumente der Grünen-Bundestagsfraktion aufzunehmen, um perspektivisch auch in Hamburg die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig auszugestalten. Die Reaktion der Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/Die Grünen möchten wir Euch nicht vorenthalten. Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder einführen! – DPolG Hamburg. "Sehr geehrter Herr Jungfer, liebe DPolG, es ist mir wichtig, dass unsere Beamt*innen einen Ausgleich für ihre besondere Arbeitssituation erhalten und umfassend versorgt sind – auch, wenn sie in Pension gehen. Diese umfassende Versorgung ist immer als Gesamtpaket zu sehen und kann nicht an einzelnen Maßnahmen wie dem Vorschlag der GRÜNEN-Bundestagsfraktion zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage festgemacht werden. Hier in Hamburg haben wir ein gutes Gesamtpaket: Die Besoldung in den einzelnen Besoldungsgruppen ist in Hamburg höher als in anderen Bundesländern.
Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig ausgestalten Wir wollen die Polizeizulage für Bundespolizistinnen und –polizisten endlich wieder ruhegehaltsfähig machen. Nochmalige Erhöhung beschlossen, doch Altersversorgung weiter gekürzt - Gewerkschaft der Polizei. Diese finanzielle tatsächliche Wertschätzung im Alter sind wir Polizistinnen und Polizisten schuldig, denn sie sind in ihrem Beruf besonderen Belastungen ausgesetzt und engagieren sich bis hin zum Einsatz ihres Lebens für die innere Sicherheit in unserem Land. Dafür haben wir Grüne im Bundestag einen Antrag eingebracht. Fehlentwicklung endlich revidieren 2007 wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für Bundespolizistinnen und –polizisten im Alter durch die Bundesregierung abgeschafft. Es war schon damals nicht nachvollziehbar, warum diese besondere Anerkennung der polizeilichen Arbeit nicht weiter gewährt werden und nicht auch weiterhin finanziellen Ausdruck finden soll.. Große Koalition stimmte gegen Wiedereinführung Wir Grüne im Bundestag haben bereits mit einem eigenen Antrag im Oktober 2019 gefordert, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage im Bund wieder einzuführen.
Und auch die SPD sprach sich grundsätzlich dafür aus, die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu gestalten. Selbst die Grünen erhoben diese Forderung. Letztlich aber konnte man sich unter den drei Regierungsparteien nicht zu einer gemeinsamen, positiven Änderung durchringen. Nochmalige Erhöhung um 20 Prozent Dafür wird nun – nach der Erhöhung im vergangenen Jahr – die Polizeizulage nochmals um 20 Prozent erhöht. Dafür hat der Innenausschuss in seiner Sitzung am 9. Juni 2021 votiert. Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedete der Ausschuss dazu mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022" in modifizierter Fassung. Damit wird das von der GdP ausgehandelte Tarifergebnis vom 25. Oktober 2020 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Durch einen Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion soll darüber hinaus die Polizeizulage künftig auf 228 Euro pro Monat ansteigen. Dies gilt sowohl für Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst bei der Bundespolizei als auch beim Zoll.
Der BDK jedenfalls hält Kritik an dieser Vereinbarung nicht nur für zulässig, sondern für zwingend. "Wer die Tatsache, dass die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei 2/3 der Gegenfinanzierung für die Pensionen aller Beamtinnen und Beamten von Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Verfassungsschutz und Steuerfahndung tragen sollen, und die Beteiligung der Tarifbeschäftigten an der Finanzierung von Beamtenpensionen klaglos hinnimmt und als seinen Erfolg bejubelt, der hat entweder ein sehr abstruses Gerechtigkeitsempfinden oder beweist, dass er bereit ist, die Beamten und Beschäftigten der Kriminalpolizei erneut für seine Interessen zu opfern", so Josef Schulz weiter. Auch der Hinweis des GdP-Vorsitzenden, die beabsichtigte Kompensation stelle letztlich eine Marginalie dar und rechne sich nach wenigen Jahre als Pensionär, greift zu kurz. Neben der Tatsache, dass der Wegfall des Bekleidungszuschusses für Tarifbeschäftigte für ein deutliches Minus i. H. v. 216, --€ pro Jahr in der Kasse sorgt, niemals ausgeglichen wird und sich eben überhaupt nicht rechnet, frisst er für die betroffenen Beamtinnen und Beamten einen großen Teil der mühsam erkämpften Besoldungserhöhung wieder auf.
Ein erneuter Wortbruch ist nicht akzeptabel. Der Landesvorsitzende der GdP wird Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten der Kriminalpolizei erklären müssen, wie er die als seinen Erfolg reklamierten Ungerechtigkeiten rechtfertigen will. Ein "es hätte schlimmer kommen können" und ein bisschen Polemik gegen Kritiker werden da nicht reichen. Die (voreilige) Erfolgsmeldung jedenfalls, mit der wohl Fakten zementiert werden sollten, entlarvt seine periodisch veröffentlichten Bekenntnisse zur Kriminalpolizei als Lippenbekenntnis. Der Hinweis darauf, dass ja auch in Zukunft Kolleginnen und Kollegen vom Wachdienst in die Kriminalpolizei wechseln und dann betroffen sein werden, ist ebenso richtig wie in diesem Zusammenhang deplatziert: das ändert nichts an der Ungerechtigkeit und auch diese Kolleginnen und Kollegen werden mit dem Wechsel den Fokus seines Interesses verlassen. Der BDK NRW jedenfalls wird im Ministerium und den Regierungsfraktionen intervenieren und gemeinsam mit der DPolG die vollständige Rücknahme der geplanten Gegenfinanzierung fordern.