Der erste und bislang einzige, der in der Schweiz durchgeführt worden war, führte nicht zum Täter. Nach der Tötung einer Psychoanalytikerin im Zürcher Seefeld waren 2011 300 Männer zur DNA-Probe aufgeboten worden. Sie wurden alle entlastet. Die Luzerner Staatsanwaltschaft konnte das Massenscreening nicht selbst anordnen, sondern musste dieses beim Zwangsmassnahmengericht beantragen. (ij/sda) Männer können sich gegen DNA-Test wehren Bei Strafuntersuchungen muss es in der Regel einen hinreichenden Tatverdacht geben, um eine Massnahme anzuordnen. «Bei Massenuntersuchungen gibt es nur einen tatbezogenen Verdacht, weil die Personen in ein bestimmtes Raster fallen», erklärt Christian Renggli, stellvertretender Generalsekretär des Luzerner Kantonsgerichts. Die Strafprozessordnung schreibe vor, dass gegen Verfügungen und Verfahrenshandlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft die Beschwerde zulässig ist. Im Kanton Luzern müsse man sich dafür ans Kantonsgericht wenden. Wichtig: «Wenn nach dem Vergleich mit dem Täterprofil klar ist, dass diese Person nichts mit dem Verbrechen zu tun hat, wird die DNA-Probe sofort vernichtet.
Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie eine Strafuntersuchung einleiten soll. Insgesamt seien nach der Publikation des Zeugenaufrufs am 22. Juli gegen 1000 Kommentare über Facebook eingegangen, erklärte der Marketingverantwortliche der Gemeinde Emmen, André Gassmann, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Davon seien knapp eine Handvoll Einträge umstritten gewesen. Die Kommentare hätten den mutmasslichen Täter betroffen, sagte der Marketingverantwortliche. Die betroffene Frau fuhr am 21. Juli gegen 22. 40 Uhr mit dem Velo auf der Dammstrasse Richtung Seetalplatz. Vor der Brücke Reusseggstrasse wurde sie von einem unbekannten Mann vom Velo gezerrt. Nach Polizeiangaben müsse man davon ausgehen, dass die Frau vergewaltigt wurde. Sie erlitt beim Vorfall schwerste Rückenverletzungen und musste notoperiert werden.
Bei 32 Personen, welche über ihr Handy zur Tatzeit im Umfeld vom Tatort registriert wurden, führte die Staatsanwaltschaft DNS-Tests durch. Aktuell sei noch eine DNS-Auswertung im Ausland hängig, geht aus der Medienmitteilung hervor. Als weiteres Ermittlungselement wurde eine Fallberatung in Anspruch genommen. Experten rollten den Fall - losgelöst von den bisherigen Ermittlungen - nochmals auf. Ebenfalls erfolglos. Schliesslich überprüfte die Staatsanwaltschaft rund 300 Hinweise zum möglichen Täternamen «Aaron» und führte wiederum fünf DNS-Analysen durch, die ebenfalls nicht zum Erfolg führten. Die Chronologie der Ermittlung Viele ermittlungstaktischen Methoden wurden eingesetzt, keine führte zum Täter, nun scheinen schlicht alle kriminalistischen Mittel ausgeschöpft zu sein. Es handelte sich um eine der aufwendigsten Ermittlungen, die im Kanton Luzern in einem Kriminalfall je durchgeführt wurden. Konkret wandte die Luzerner Staatsanwaltschaft im Fall von Emmen zum Beispiel folgende Methoden an, um dem Täter auf die Spur zu kommen.
Aktualisiert 6. August 2015, 14:51 Eine Frau wird in Emmen brutal vergewaltigt. Die Ärzte gehen davon aus, dass sie gelähmt bleiben wird. Opferberaterinnen erklären, welche psychischen Folgen das haben kann. Mirjam Della Betta ist Opferberaterin bei der Frauenberatung Sexuelle Gewalt in Zürich. Frau Della Betta, Sie beraten Betroffene von sexueller Gewalt. Was kann eine Vergewaltigung bei Opfern auslösen? Jede Person reagiert sehr unterschiedlich. Es kommt auch auf ihre Vorgeschichte an. Mögliche Folgen können sein: Schlaf- und/oder Essstörungen, Schuld- und Schamgefühle, depressive Episoden, posttraumatische Belastungsstörung bis hin zu suizidalen Gedanken. Verdrängung ist eine weitere Bewältigungsstrategie, welche den betroffenen Frauen das Überleben nach einem solchen Ereignis ermöglicht. Es kann vorkommen, dass Opfer sich erst Jahre nach der Tat professionelle Hilfe holen. Was erzählen Ihnen die Opfer, wie erleben sie die Vergewaltigung? Es gibt Frauen, die ausführlich darüber sprechen können und solche, bei denen sich während der Tat ein Schutzmechanismus einstellt, indem sie innerlich abschalten.
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57 mmol/l (20odH) Motordaten Störaussendung: EN 61000-6-3 Störfestigkeit: EN 61000-6-2 Netzanschluss: 1x230 V!, 50 Hz Leistungsaufnahme: 5 W Drehzahl max. : 3000 U/Min Nennstrom: 0, 05 A Schutzart Motor: IP42 Einbaumaße Saugseitiger Rohranschluß: G 1 Baulänge: 138 mm Bestellinformationen Gewicht netto ca. : 1 kg Produktbezeichnung: Star-Z NOVA A Artikelnummer: 4132751