Verantwortlicher: für die auf dieser Seite abrufbaren Publikationen und sonstigen Informationen Roland Krause, Rechtsanwalt und Notar, Meinekestr. 13, 10719 Berlin Wilmersdorf Bildnachweis: - Titelbild - Portraits - Kanzleibilder: Frank Wiemers
WAGENSONNER Rechtsanwälte zählt laut FOCUS-Kanzleienliste auch 2021 wieder in den beiden Bereichen "Immobilien" und "Baurecht" zu Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien. Empfohlen im: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020 / 2021 sowie in Legal 500 – Deutschlands führende Wirtschaftskanzleien 2022.
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Wie können wir Sie unterstützen und Ihre Erwartungen an unsere Leistungen erfüllen? Unser Anspruch ist, unsere Mandanten umfassend individuell und lösungsorientiert zu beraten und zu begleiten, sei es bei Gerichtsverfahren, sei es bei der außergerichtlichen Vertretung und Vertragsgestaltung. Sie schenken uns Ihr Vertrauen und wir werden unserem Anspruch gerecht, wenn wir Sie rechtlich fundiert aber mit interdisziplinärem Weitblick beraten und betreuen können. Impressum – Krause + Tiefenbacher. Schön, wenn sich daraus eine enge Mandatsbeziehung entwickelt, die zeigt, dass wir Ihr Vertrauen auch verdienen konnten und gewonnen haben. In Erinnerung an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Günther Krause und Mechthilde Krause sind wir uns bewusst, dass Tradition nur das Fundament sein kann von dem aus man die Zukunft gestaltet. Berlin hat sich verändert und verändert sich weiter als Hauptstadt, als start-up hotspot als …what next? Digitalisierungsprozesse verändern die Arbeitswelt und auch den work flow in der Kanzlei.
Am 08. 07. 2016 hat Herr Jean Claude Castor durch Rechtsanwalt Robert Fechner, Georgenstraße 35, 10117 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. CDU Frankfurt (Oder) - Robert Fechner |. Hintergrund sei, dass seinem Mandanten, der Fotograf sei, zur Kenntnis gelangt sei, dass der Abgemahnte auf seiner Website eine Fotografie seines Mandanten veröffentlicht habe, so der Bevollmächtigte. Mit dieser Publikation würde er die Urheberrechte seines Mandanten verletzen. Abmahnung Jean Claude Castor wegen Urheberrechtsverletzung Sodann heißt es in dem Schreiben, dass keine von den Agenturen, mit denen der Abmahner hin und wieder zusammen arbeite, eine Lizensierung von der Seite des Abgemahnten habe bestätigen können. Sollte er eine gültige Lizenz haben, solle er diese Lizenzvereinbarung übermitteln. Leider habe der Abgemahnte Herrn Castor nicht als Rechte-Inhaber genannt, wie es in jeglicher Vereinbarung nötig gewesen wäre. Mit der Veröffentlichung der Fotografie würde der Abgemahnte gegen die Urheberrechte seiner Mandantschaft verstoßen und es würde kein Zweifel bestehen, dass die Fotografie ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne des Urhebergesetzes sei.
Was fordert RA Fechner in den Abmahnungen? In den Abmahnungen wird den Abgemahnten vorgeworfen, sie hätten Bilder, deren Urheber Herr Hoffmann sei, ohne dessen Erlaubnis auf Webseiten, Social Media, Menus und Werbung im Restaurant / Imbiss genutzt und daher eine Urheberrechtsverletzung begangen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, werden Abmahnkosten und Schadensersatz gefordert. Die Abmahnkosten werden dabei auf Basis eines Streitwerts von 8. 000 EUR / je Produktbild (! ) und einer 1, 5 Geschäftsgebühr berechnet. Einem unserer Mandanten wurde z. die Nutzung von 8 Bildern vorgeworfen, der Unterlassungsstreitwert auf 48. 000 EUR (! Abmahnung Jean Claude Castor durch Fechner Rechtsanwälte. ) beziffert. Als Schadensersatz wird bei einer Printnutzung z. ein Betrag von 170 EUR / Bild angesetzt. Auf welcher Basis der jeweils geforderte Schadensersatz berechnet wurde, ist der Abmahnung nicht zu entnehmen. Zudem werden Zinsen auf den Schadensersatz verlangt und der Schadensersatz mit Umsatzsteuer belegt. Ist der von RA Fechner geforderte Schadensersatz berechtigt?
822, 00 EUR sei zahlbar bis zum 18. 2016.
Sofern Herr Hoffmann tatsächlich Urheber der abgemahnten Fotos ist und der Abgemahnte nicht nachweisen kann, dass er wirksam Nutzungsrechte erworben hat, liegt Tat eine Urheberrechtsverletzung vor. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung steht dem Fotografen ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Die große Frage ist jedoch, wie hoch dieser Schadensersatz ist. Bei der Berechnung des Schadensersatzes auf Basis der Lizenzanalogie ist zu fragen, was vernünftige Parteien vereinbart hätten. Nach der Rechtsprechung ist für die Berechnung der angemessenen Lizenzgebühr primär die eigene Lizenzpraxis des Fotografen maßgeblich. Rechtsanwalt Fechner, Robert in Berlin. Angaben zur Lizenzpraxis von Herrn Hoffmann finden sich in den Abmahnungen nicht. Sind die von RA Fechner geforderten Abmahnkosten berechtigt? Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, ist der Abgemahnte ggf. auch zur Erstattung von Abmahnkosten verpflichtet. Dies jedoch nur und insoweit, also solche Kosten im Innenverhältnis zwischen Abmahner und Abmahnkanzlei tatsächlich geschuldet sind.
Vielmehr sollten Sie eine(n) auf Urheberrecht spezialisierte(n) Anwalt(in) mit der Prüfung der Berechtigung der Foto Abmahnung und der geforderten Zahlungen beauftragen. Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht, dass die jeweils geforderten Abmahnkosten und Schadensersatzbeträge berechtigt sind. So ist die MFM-Tabelle nicht stets anwendbar. Abmahnkosten können nur verlangt werden, wenn der Abmahner im Innenverhältnis verpflichtet ist, entsprechende Rechtsanwaltskosten an die Abmahnkanzlei zu zahlen. Schließlich sollte auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden, sondern erst und nur, wenn sichergestellt ist, dass kein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung droht. Bei einem Verstoß drohen hohe Vertragsstrafen, die an den abmahnenden Fotografen zu zahlen sind. Aufgrund meiner jahrelangen Spezialisierung im Urheberrecht sind mir die einschlägigen Urteile und möglichen Angriffspunkte gegen urheberrechtliche Abmahnungen wegen Nutzung von Fotos Dritter bestens vertraut.