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Die Mitgliederversammlung bestimmt in jeder ordentlichen Wahl die Anzahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Die Aufgabe des Vorstands ist es, die Gemeinde in geschäftlichen, amtlichen und rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. b) Die Wahl des Vorstandes erfolgt in der Mitgliederversammlung durch 70% Stimmenmehrheit der erschienenen, bzw. vertretenen Mitglieder auf zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Bis zur Neuwahl bleibt der alte Vorstand im Amt. Bezüglich Vertretung ist folgendes geregelt: § 7 MITGLIEDERVERSAMMLUNG 5. Bei der Beschlussfassung kann sich ein Mitglied durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Sich selber wählen / für sich abstimmen. Die Vollmachten bedürfen der Schriftform und sind für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Wirksam vertretene Mitglieder gelten als erschienen. Erfüllt die Bestimmung von "70% Stimmenmehrheit der erschienenen, bzw. vertretenen Mitglieder" die Voraussetzung von $40 BGB, so dass §32 hier keine Anwendung findet?
Ist oftmals sogar sinnhaft bei knappen Mehrheiten. Gleiches gilt bei der Wahl/Abstimmung der Freigestellten, BA usw. Erstellt am 08. 2008 um 22:02 Uhr von kikou adenauer wäre nie kanzler geworden wenn er sich nicht selbst gewählt hätte!! wenn mann/frau sich nicht selbst die eigene stimme gibt, braucht mann/frau sich auch nicht aufstellen zu lassen! Erstellt am 09. 2008 um 13:26 Uhr von investigator Was Du meinst, heißt im BR Deutsch Verhinderung. Vereinsvorstandswahl (Verein, Wahl). Verhindert ist man nur in Angelegenheiten, die das individuelle Arbeitsverhältnis betreffen also z. Versetzung, Eingruppierung etc. Ein BR Mitglied darf mitabstimmen wenn es z. um den BR Vorsitzenden, Stellvertreter etc. geht.
Jupp 2009-11-14 13:55:44 UTC Nein! Auf keinen Fall! Der Wahlkampf ist ein spektakuläres Naturschauspiel, welches in demokratischen Ländern beobachtet werden kann. Meistens findet es in einem Zyklus von 4-5 Jahren statt, gelegentlich auch mal jährlich. Vereinsrecht darf man sich selbst wählen gehen. Wahlkampf ist eigentlich vom Wortsinn her ein Begriff, dessen Bedeutung sich nicht von alleine sinnvoll erschließt. Er besteht aus den beiden Silben "Wahl" und "Kampf". Das Wort "Wahl" erscheint angesichts der Auswahl zwischen Pest und Cholera wie ein perfider Witz. Das Wort "Kampf" wiederum suggeriert zwar, dass es hier zu Handgreiflichkeiten und Gewalt kommt, aber in Wirklichkeit handelt es sich um lächerlich langweilige Veranstaltungen, bei denen die Beteiligten erfolglos versuchen, die gegnerischen Parteien durch Hasstiraden herabzuwürdigen und sich selbst in höchsten Tönen zu beweihräuchern. Wahlkampf müsste daher eigentlich Stimmenfangsfarce heißen, das klang den Politikern aber nicht seriös genug. ⓘ Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y!
der kann sich selbst waehlen aber das sieht nicht gut aus weil wenn dich keiner waehlt haste eine stimme wuerde mich von anfang an enthalten es weis dan keiner aber man kann es sich ja denken Er hat doch auch eine Stimme. Also kann er sich auch selbst wählen. Eigentlich sollte er sich selber wählen können. Das ist wie bei der Bundestagswahl. Hier wählen sich die Kanditaten auch selber. ;-)