Aufl. Weinheim: Psychologie VerlagsUnion Lauth, G. & Schlottke, P. F. (2009). Training mit aufmerksamkeitsgestörten Kindern, 6 xx. vollständig ü Psychologie Verlags Union. Lauth, G. Training mitaufmerksamkeitsgestörten Kindern. In: F. Kinderverhaltenstherapie (S. 269 - 289). München: Röttger Verlag. Lauth, G. Training mit aufmerksamkeitsgestörten Kindern, 6. vollständig überarb. Weinheim: Psychologie VerlagsUnion. Lauth, G. ADHS in der Schule. Übungsprogramm für Lehrer (mit CD-Rom). W., Schlottke, P. Rastlose Kinder, ratlose Eltern. Hilfen bei ADHS. 8. Auflage. Lauth und schlottke 1. München. Deutscher Taschenbuch Verlag. Lauth, G. & Minsel, R. Therapie bei ADHS Erwachsenen. (im Druck). Kompetenztraining mit Eltern sozial auffälliger Jugendlicher (KES-J). Göttingen: Hogrefe. Weblinks Curriculum Vitae – Gerhard W. Lauth. Website der Universität zu Köln. Über Prof. Dr. Website Weitere interessante Artikel Einzelnachweise
Es findet praktischen Einsatz u. a. in der Psychotherapie, Lerntherapie oder Ergotherapie und hat sich dort vielfach bewährt. " nach: Lauth G. (2010). Training mit aufmerksamkeitsgestörten Kindern. Zugriff am 7 November 2016 unter
Problemlösetraining • z. B. Organisationsprinzipien erkennen • Planungsverhalten ableiten und umsetzen • Strategien auch auf abstrakte Probleme anwenden lernen 4. Lauth und schlottke adhs. Vermittlung von Lernstrategien • aktives Strukturieren von Material/Lernstoff • Informationsaneignung • Gedächtnisstrategien u. a. 5. Vermittlung sozialer Kompetenzen • Stärkung der Selbststeuerungsfähigkeit • Förderung der sozialen Wahrnehmung • Einüben sozialer Fertigkeiten • Vermittlung von Selbstsicherheit und Selbstvertrauen Kostenübernahme Das Gruppentraining erfolgt nach Verordnung Ihres Arztes oder ist als Selbstzahler möglich.
Ein Extremfall der inneren Unruhe ist der Bürgerkrieg. In diesem Fall besteht für Sach- und Personenschäden, die direkt oder indirekt durch innere Unruhen verursacht werden, kein Versicherungsschutz. Bei größeren Handelsketten und Filialbetrieben seien "böswillige Beschädigungen" und "innere Unruhen" - gemeint sind zum Beispiel Ausschreitungen, bei denen die öffentliche Ordnung außer Kraft gesetzt ist - oft mitversichert.
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. So hat der Bundesgerichtshof innere Unruhen definiert und damit die Hürde sehr hoch angesetzt. Ein Extremfall der inneren Unruhe ist der Bürgerkrieg. In diesem Fall besteht für Sach- und Personenschäden, die direkt oder indirekt durch innere Unruhen verursacht werden, kein Versicherungsschutz. Bei größeren Handelsketten und Filialbetrieben seien "böswillige Beschädigungen" und "innere Unruhen" - gemeint sind zum Beispiel Ausschreitungen, bei denen die öffentliche Ordnung außer Kraft gesetzt ist - oft mitversichert. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. So hat der Bundesgerichtshof innere Unruhen definiert und damit die Hürde sehr hoch angesetzt.
B. § 4 Abs. 1 Kapital-Lebens-VB 2000). Extended Coverage: Hier können Sachschäden durch innere Unruhen mitversichert werden (§ 1 Abs. 1a ECB 99). >
"Stören Menschengruppen oder nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung die öffentliche Ordnung, spricht man von inneren Unruhen. Hierzu zählen beispielsweise Aufstände, Demonstrationen und Ausschreitungen, die allesamt in Gewalt ausarten und somit nah am Tatbestand des Landfriedensbruchs sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Ereignisse politisch, wirtschaftlich oder auf eine andere Weise motiviert sind. Einzelne Terroranschläge werden nicht zu den inneren Unruhen gezählt. Durch solche inneren Unruhen können sich Personen-, Sachschäden und Diebstähle ereignen. Entstehen so also Schäden am Hausrat, werden diese nicht von der Versicherung gedeckt. Die Folgen innerer Unruhen stellen für Versicherer ein unberechenbares Risiko dar und werden zu den sogenannten ""Allgemeinen Ausschlüssen"" gezählt. Hier ist es in der Regel auch nicht möglich den Versicherungsschutz zu erweitern. "