Gesetzliche Voraussetzung medizinischer Zwangsbehandlung In NRW regelt § 17a Abs. 2 MRVG die medizinische Behandlung gegen den natürlichen Willen des Betroffenen zur Erreichung der Entlassfähigkeit. Der Zwangsbehandlung ist dabei der mit dem nötigen Zeitaufwand unternommene Versuch voraus zu gehen, die Zustimmung des Betroffenen zu erreichen, § 17a Abs. 2 Nr. 2 MRVG. Dies unter Berücksichtigung des Umstandes, dass bei den Behandlungen nach § 17a Abs. 2 MRVG regelmäßig mehr Zeit für die Erreichung der Zustimmung vorhanden ist als bei Akutsituationen nach § 17a Abs. 1 MRVG (vgl. LT-Drucks. 16/13470, S. 351).
Ist dagegen – wie im vorliegenden Fall – auszuschließen, dass der Betroffene eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme im Sinne des § 1906 Abs. 3 BGB (seit 22. Juli 2017 § 1906 a Abs. 1 Satz 1 BGB) vorliegen und diese nach § 1906 Abs. 3a BGB (seit 22. 2 BGB) rechtswirksam genehmigt wird. Denn nur dann besteht für die eine Freiheitsentziehung rechtfertigende Heilbehandlung auch gegen den Willen des Betroffenen eine rechtliche Grundlage. Gemessen hieran konnte die geschlossene Unterbringung der Betroffenen nicht auf § 1906 Abs. 2 BGB gestützt werden. An dieser rechtlichen Grundlage für die Behandlung gegen den natürlichen Willen des Betroffenen fehlt es hier schon deshalb, weil die Genehmigung der Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme gegen § 329 Abs. 1 Satz 2 FamFG verstößt. Nach dieser Vorschrift darf die Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder deren Anordnung die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten, wenn sie nicht vorher verlängert wird.
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Unterbringung ist eine freiheitsentziehende Maßnahme und bezeichnet die ohne oder gegen den Willen des Betroffenen gerichtlich angeordnete Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder Entzugsklinik. Rechtliche Regelung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Die Unterbringung ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Unterbringung (Deutschland) Unterbringung (Österreich) fürsorgerische Unterbringung (Schweiz) Hintergrund [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Meist wird bei schizophrenen Erkrankungen, manchmal auch bei manisch-depressiven Erkrankungen oder bei krisenbedingten ernstlichen Suizidabsichten untergebracht. Liegt eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vor, wird diese mit der Unterbringung häufig gebannt.
Auch war der sehr schlechte psychische und physische Zustand der Geschädigten bei ihrer Befreiung zu berücksichtigen. Nicht zuletzt habe sich auch die Vorspiegelung falscher Tatsachen hinsichtlich des Urlaubs strafschärfend ausgewirkt. Sollten auch Sie gegen ihren Willen in einem Pflegeheim festgehalten werden oder planen, Ihre Angehörigen entsprechend unterzubringen, stehen wir Ihnen für eine umfassende rechtliche Beratung gerne zur Seite! berichtete ebenfalls über den Fall.
Wichtig ist auch, ob noch ein Kontakt zwischen Arzt und Patient herstellbar ist, ob der Patient zu verlässlichen Absprachen imstande ist und ob er sich auch freiwillig behandeln lassen will. Psychiatrisch qualifizierte Notdienste wie in Hamburg wurden eingerichtet, damit diese Fragen von einer Fachperson geprüft werden. Bei öffentlich-rechtlich begründeten Zwangsunterbringungen geht es häufig um krankheitsbedingte Suizidalität. Diese ist statistisch häufiger bei akuter organischer oder bei funktionellen Psychosen wie z. B. schizophrene Störungen zu erwarten. Auch schwere Depressionen gehen mit Suizidgefährdung einher, führen aber statistisch seltener zu Zwangseinweisungen. Psychosomatische Störungen und Anorexie fallen in der Regel nicht unter die genannten Voraussetzungen, weil keine Unterbringung in psychiatrischen Kliniken erfolgt, sondern in psychosomatischen und Psychotherapie-Kliniken. Bei betreuungsrechtlich begründeten Zwangseinweisungen geht es nicht nur um unmittelbare suizidale Gefährdungen, sondern auch andere schwere störungsbedingte Formen der Selbstgefährdung, z.
Wenn ein Beschluss des Betreuungsgerichts, der die geschlossene Unterbringung gegen den Willen eines Betroffenen zum Inhalt hat, lediglich durch Aufgabe zur Post gegenüber dem Betroffenen bekannt gegeben wird, wird die Beschwerdefrist gegen diesen Beschluss nicht in Gang gesetzt. Die Genehmigung muss dem Betroffenen förmlich zugestellt werden. Dies hat der BGH mit Beschluss v. 16. 06. 2021 (XII ZB 358/20) entschieden. Bei einer Unterbringungsgenehmigung handelt es sich um einen anfechtbaren Beschluss. Nach § 41 Abs. 1 S. 2 FamFG ist ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht. Die Unterbringungsgenehmigung ist persönlich (und unter Ausschluss der Ersatzzustellung an den Betreuer) an den Betroffenen zuzustellen. Das Unterbleiben der nach § 41 Abs. 2 FamFG erforderlichen förmlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb in der Folge die einmonatige Beschwerdefrist nicht in Gang gesetzt wird. Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung käme nur dann in Betracht, wenn das Gericht einen Zustellungswillen gehabt hätte, d. h. die formgerechte Zustellung hätte vom Gericht wenigstens angestrebt werden müssen.
18/11741 vom 29. März 2017 Unterbringung und Zwangsbehandlung Website des Betreuungsgerichtstags, abgerufen am 11. November 2018 Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ Geschlossene oder offene Psychiatrie: Suizidrisiko bleibt sich gleich. In: 29. Juli 2016, abgerufen am 13. April 2021. ↑ C. G. Huber u. a. : Suicide risk and absconding in psychiatric hospitals with and without open door policies: a 15 year, observational study. In: The Lancet. Psychiatry. Band 3, Nr. 9, September 2016, S. 842–849, doi: 10. 1016/S2215-0366(16)30168-7, PMID 27477886.
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