Die D&O-Versicherung ist ein Schutzschirm für Manager und Führungskräfte. Angesichts der gestiegenen erheblichen Haftungsrisiken des Führungspersonals bei Compliance-Verstößen ist eine effektive Versicherung gegen daraus resultierende Regressansprüche dringend zu empfehlen. Doch Vorsicht und Umsicht beim Abschluss ist geboten. Die Fälle, in denen der Compliance-Verantwortliche für Schäden sowohl im Unternehmen selbst als auch gegenüber Dritten persönlich haften, häufen sich. Was ist eine D&O-Versicherung und für wen gilt eine D&O-Versicherung? Neben der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Leitungspersonals (BGH, Urteil v. 17. 7. 2009, 5 StR 394/08 zur Garantenpflicht, betrügerische Abrechnungen zu unterbinden) sehen die Gerichte die Unternehmensführung zunehmend in der Verantwortung, die Implementierung umfassender Compliance-Regeln zu veranlassen und zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Regeln eingehalten, die Einhaltung effektiv kontrolliert wird sowie Vorkehrungen gegen Übertretungen geschaffen werden (LG München, Urteil v. § 39 GmbHG - Anmeldung der Geschäftsführer - dejure.org. 10.
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Haben Sie alle diese Punkte in der Versammlung abgehakt, kann sich kein verständiger Gesellschafter mehr gegen den Abschluss einer D&O-Versicherung zur Wehr setzen.
Demgegenüber verjährt bspw. der Anspruch gegen den Geschäftsführer aus § 64 GmbHG erst nach fünf Jahren ab Pflichtverletzung (§ 64 S. 4 i. V. m. § 43 Abs. 4 GmbHG). Dies kann im Ergebnis dazu führen, dass der Geschäftsführer, um seinen versicherungsrechtlichen Schutz zu wahren, vorab gegen die D&O-Versicherung klagen muss, ohne dass eine gerichtliche Inanspruchnahme, welche aus insolvenzrechtlicher Sicht noch nicht verjährt ist, seitens des Insolvenzverwalters ihm gegenüber erfolgt ist. 3. Auswirkung auf die Praxis Die Geschäftsführer von Unternehmen sind erheblichen Risiken ausgesetzt. Gesteigert wird das Haftungsrisiko der privaten Inanspruchnahme darüber hinaus in solchen Fällen, in denen die Gesellschaft in die Insolvenz geht. Tierversicherungen | Schutz für Ihren Vierbeiner | R+V. Gerade hier gilt es den Haftungsschutz des Geschäftsführers zu optimieren, um eine private, schlimmstenfalls existenzgefährdende Haftung zu umgehen. Wie die obigen Ausführungen jedoch zeigen, ist der Versicherungsschutz nach der jüngsten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorfs erheblich eingeschränkt.
(1) Jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer sowie die Beendigung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Der Anmeldung sind die Urkunden über die Bestellung der Geschäftsführer oder über die Beendigung der Vertretungsbefugnis in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen. (3) 1 Die neuen Geschäftsführer haben in der Anmeldung zu versichern, daß keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 entgegenstehen und daß sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind. 2 § 8 Abs. 3 Satz 2 ist anzuwenden. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. 10. 2008 ( BGBl. I S. 2026), in Kraft getreten am 01. 11. Ihre Abssicherung als Geschäftsführer - Die Versicherungschecker. 2008 Gesetzesbegründung verfügbar
So könne eine Haftung gemäß § 64 GmbHG nicht entgegen gehalten werden, der notleidenden Gesellschaft sei kein oder nur ein geringer Schaden entstanden. Auch sei es nicht möglich, sich auf ein Mitverschulden oder eine eventuelle Gesamtschuld mehrerer handelnder Personen zu berufen. Müsste eine D&O-Versicherung hier einstehen, wären ihre Verteidigungsmöglichkeiten im Vergleich zu einer Inanspruchnahme aus einem Schadensersatzanspruch sehr eingeschränkt. 2. 3. Bedeutung des Urteils des OLG Düsseldorf zu D&O-Versicherungen Ob diese Rechtsprechung des OLG Düsseldorf auch auf höchstrichterlicher Ebene Bestand haben wird, gilt abzuwarten. Gleichwohl hat das Urteil bereits jetzt große praktische Bedeutung für die Geschäftsführung von Unternehmen und Insolvenzverwaltern in Unternehmenskrisen. 2. Rechtliche Würdigung Neben der im Rahmen der OLG-Entscheidung problematisierten Fragestellung ergeben sich darüber hinaus (versicherungsrechtliche) Besonderheiten, auf welche es ihm Rahmen der Beratung von GmbH-Geschäftsführern zu achten und den Mandanten hinzuweisen gilt: 2.
Oftmals haben Geschäftsführer aber auch keinen Einblick in die Police und kennen daher die genauen Leistungsbedingungen des Vertrags nicht. Der Vertrag kann auch bzgl. der Versicherungssumme und der Bedingungen im Laufe der Zeit verschlechtert werden, ohne das Geschäftsführer dazu informiert werden. Der Versicherungsschutz ist schließlich auch dann noch relevant, wenn ein Geschäftsführer bereits ausgeschieden ist. Darüber hinaus ist es etwas schräg, wenn ein Anspruch aus dem Unternehmen heraus an den Geschäftsführer erhoben wird, der Vertrag dem Unternehmen gehört und der Geschäftsführer als versicherte Person keinen direkten Zugriff auf den Vertrag bzw. den Regulierungsprozess hat. Deshalb wurde die persönliche D&O für Geschäftsführer entwickelt. Hier ist der Versicherungsnehmer der Geschäftsführer selbst und kann entsprechend seines eigenen Schutzbedarfes alle Mandate in seiner eigenen Police absichern. Darüber hinaus ergeben sich noch weitere Vorteile aus dieser Vertragskonstruktion.