Das könnte Sie auch interessieren: Auskunft durch Erben – Richtigkeit der Auskunft muss vom Erben gegebenenfalls durch eidesstattliche Versicherung bekräftigt werden Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten über den Bestand des Nachlasses – Erbe muss Richtigkeit der Auskunft an Eides statt versichern Das notarielle Nachlassverzeichnis taugt nichts – Was tun? Über 900 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht Anwalt für Erbrecht Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels Gründer des Erbrecht-Ratgebers Maximilianstraße 2 80539 München Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen. G. v. U. aus Feldafing Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre.
Ist das notarielle Nachlassverzeichnis am Ende ebenso (wenig) aussagekräftig wie das bereits vorliegende private Nachlassverzeichnis des Erben, dann hat der Pflichtteilsberechtigte noch genau einen Pfeil in seinem Köcher. Erbe muss die Richtigkeit seiner Angaben eidesstattlich versichern Nach §§ 2314 i. V. m. 260 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte nämlich vom Erben verlangen, dass dieser die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dem Nachlassverzeichnis gemachten Angaben an Eides statt versichert. Gibt der Erbe eine solche eidesstattliche Versicherung ab und stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Nachlassverzeichnis tatsächlich fehlerhaft war, dann hat der Erbe ein strafrechtliches Problem. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird nach § 156 StGB (Strafgesetzbuch) mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Der Pflichtteilsberechtigte kann aber vom Erben nur dann die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn "Grund zu der Annahme besteht, dass das Nachlassverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt" wurde.
Die Vermögensauskunft ist in diesem Fall ein Formular, in dem der Schuldner seine Vermögenswerte und sein Einkommen auflisten muss. Er muss ehrlich sein und darf nichts verschweigen. Falsche eidesstattliche Versicherung abgeben: Wann ist das strafbar? Eine eidesstattliche Erklärung muss man immer nach bestem Wissen abgeben. Wer eine falsche Versicherung abgibt, also wer lügt, macht sich strafbar. Das gilt in Fällen, in denen die Erklärung rechtlich relevant ist. Strafrechtliche Folgen riskiert also, wer in einer Vermögensauskunft ein teures Erbstück verschweigt. Oder vor dem Zivilgericht eine inhaltlich falsche Versicherung abgibt. Eine falsche eidesstattliche Versicherung kann nach § 156 des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Strafbar ist eine Lüge aber nur bei rechtlich gültigen Erklärungen. Wenn ein Prominenter bei einer vermeintlichen Versicherung an Eides statt gegenüber der Öffentlichkeit, der BILD-Zeitung oder seiner Großmutter lügt, muss er auch keine rechtlichen Folgen fürchten.
Das für die Entscheidung über den Erbscheinsantrag zuständige Amtsgericht hat den Antrag auf Erteilung des Erbscheins mit dem angefochtenen Beschluss mit der Begründung abgelehnt, der Bevollmächtigte sei zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung als gewillkürter Vertreter nicht berechtigt. Er sei nicht ausdrücklich dazu bevollmächtigt worden, sondern im Wege der Vorsorgevollmacht nur zur Vertretung in nicht-vermögensrechtlichen Angelegenheiten berechtigt, sofern eine Stellvertretung rechtlich zulässig ist, was hinsichtlich der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nicht der Fall sei. Es bedürfe zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eines gesetzlichen Vertreters, also eines Betreuers. Dagegen wendet die Beteiligte sich mit ihrer Beschwerde. Das Betreuungsgericht habe es abgelehnt, für die Beteiligte eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung einzurichten, weil die Beteiligte eine Vorsorgevollmacht erteilt hat und der Bevollmächtigte die Angelegenheiten für die Betroffene regeln könne.
Dabei stehe ein Vorsorgebevollmächtigter einem gesetzlichen Vertreter gleich, weil nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB durch die Vorsorgevollmacht gerade die Anordnung einer Betreuung ersetzt werden soll (Staudinger/Herzog, ebenda Rn. 58 m. w. N. ; Palandt/Götz, § 1902 Rn. 3). Der Bevollmächtigte sei, aufgrund der ihm von der Beteiligten vor dem Notar erteilten General- und Vorsorgevollmacht, zur Abgabe der Versicherung an Eides statt berechtigt. Ihm sei nach § 2 der " in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten, bei denen eine Stellvertretung rechtlich zulässig ist, " erteilten Generalvollmacht gestattet " c) Erklärungen aller Art abzugeben und entgegenzunehmen sowie Anträge zu stellen, abzuändern, zurückzunehmen " und " k) den Vollmachtgeber gegenüber Gerichten zu vertreten, … ". Ferner sei er nach § 1 der vorgenannten ihm für alle " nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten, bei denen eine Stellvertretung rechtlich zulässig ist " notariell erteilten Vorsorgevollmacht, die " alle Erklärungen, Entscheidungen, Maßnahmen etc. erfassen (soll), zu denen gemäß § 1896 I BGB ein gerichtlich bestellter Betreuer berechtigt ist " handlungsbefugt und insoweit einem Betreuer gleichzusetzen.
Aber selbst hier gibt es Ausnahmen: Als Angeklagter in einem Strafverfahren darf man auf der Anklagebank nicht nur die Aussage verweigern, sondern auch lügen – solange man sich dabei nicht beispielsweise durch eine falsche Verdächtigung strafbar macht. Fragen zu Offenbarungseid, Vermögensauskunft, eidesstattlicher Erklärung? Anwälte beraten Sie sind überschuldet, sollen eine Vermögensauskunft abgeben und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Sie haben eine falsche Versicherung abgegeben und möchte wissen, was Sie jetzt noch tun können? Lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten. Kompetente Ansprechpartner für Zivilrecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Strafrecht finden Sie über unsere Anwaltssuche oben auf der Seite.