Die zwangsweise Vorführung von Betroffenen zu Anhörungen und Untersuchungen stellt einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar (Art. 2 GG). Daher muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier besonders streng beachtet werden. Da die Maßnahmen dem Wohl des Betroffenen dienen sollen, muss Schaden, der erst durch die Vorführung entstehen kann, unbedingt vermieden werden. Durch die zwangsweise Vorführung können beim Betroffenen Verhaltensweisen entstehen oder sich derart verstärken, dass diese erst die Betreuung erforderlich erscheinen lassen. Der Betreuungsrichter sollte Vorführungen daher nur im Ausnahmefall anordnen. Anhörung kann ausnahmsweise unterbleiben Dies ist möglich, wenn durch sie eine Gesundheitsgefahr beim Betroffenen droht oder der Betroffene zu einer Willensäußerung nicht im Stande ist. Beispielsfälle wären mit Verfolgungswahn einhergehende Erkrankungen oder komatöse Zustände. In solchen Fällen ist nach § 276 Abs. Gerichtliche anhörung betreuung. 1 FamFG regelmäßig die Bestellung eines Verfahrenspflegers notwendig.
Sie knnen mich hier im Amt besuchen oder ich komme auch gerne zu Ihnen nach Hause. Bitte rufen Sie mich innerhalb der nchsten zwei Wochen an. Vielen Dank! Mit freundlichen Gren - xxx Mitarbeiterin beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Aus diesem Schreiben ist nicht zu erkennen, dass die Anregung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens geplant ist. b) 1 Woche spter findet ein Gesprchstermin statt, beim dem der Betroffene bereit ist, sich helfen zu lassen. c) Einen Tag nach dem Gesprchstermin wird beim Amtsgericht folgendes Schreiben verfasst und dem Betroffenen zugeschickt: Amtsgericht Staufen im Sommer 2010 Adresse des Betroffenen... Betreuung fr Vorname, Zuname, geboren am, Adresse Anlage(n) Formblatt Sehr geehrter Herr x..........., das Amtsgericht Staufen prft, ob fr Sie ein Betreuer bestellt werden soll. Seine Aufgabe wrde es sein, Ihre rechtlichen Angelegenheiten, soweit es erforderlich ist, wahrzunehmen. Gerichtliches Verfahren. Bei der Betreuerbestellung knnen Sie selbst mitwirken. Das Gericht wird einen Vertreter der Betreuungsbehrde vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald bitten, mit Ihnen Verbindung aufzunehmen.
Dabei werden Ihnen auch Fragen, die Sie vielleicht selbst noch haben, gern beantwortet werden. Desweiteren wird das Amtsgericht einen rztlichen Sachverstndigen beauftragen, Sie zu untersuchen und ein Gutachten ber die Erforderlichkeit einer Betreuung zu erstatten. Der Sachverstndige wird sich deshalb demnchst mit Ihnen in Verbindung setzen. Vor der Entscheidung hrt das Gericht Sie persnlich an. Einleitungsbeispiele. Diese Anhrung wird bei Ihnen oder auf Ihren Wunsch auch bei Gericht erfolgen. Bitte fllen Sie das anliegende Formblatt aus und schicken es innerhalb einer Woche an das Gericht zurck. Sowohl beim Ausfllen des Formblattes, als auch im Verfahren knnen Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens helfen lassen. Falls Sie einen Rechtsanwalt beauftragen wollen, kann Ihnen mglicherweise nach Prfung Ihrer wirtschaftlichen Verhltnisse unter Umstnden Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Mit freundlichen Gren Zier Direktor des Amtsgerichts Aus nicht wirklich wichtigen Grnden wird hier eine rechtliche Betreuung geplant, ohne dass der Betroffene die wirkliche Folge, nmlich die faktische Entrechtung oder Entmndigung, erkennen kann.
In diesem Fall ist eine Anhörung der Betreuungsbehörde zwingend erforderlich, § 279 Abs. 1 FamFG. Des weiteren soll auch einer nahe stehenden Person Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden (§ 279 FamFG). Sonstige Angehörige sind nach neuem Recht nur anzuhören, wenn das Gericht ihrer Beteiligung im Interesse des Betroffenen zuvor zugestimmt hat (§ 274 Abs. 4 FamFG). BVerfG, Beschluss vom 26. Anhörung – Online-Lexikon Betreuungsrecht. 10. 2010, 1 BvR 2538/10: Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde. Maßgebend für diese Pflicht des Gerichts ist der Gedanke, dass die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit haben müssen, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht. Rechtsprechung Siehe unter: Rechtsprechung zur Anhörung Bücher im Reguvis-Verlag Fröschle: Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren Harm: Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen Zeitschriftenbeiträge Abramenko: Die Anhörungsrüge nach dem neuen FamFG; FGPrax 2009, 198 Berger: Das rechtliche Gehör; BWNotZ 1996, 137 Bienwald: Grundsätze eines fairen Verfahrens - Sicherung der Rechte der Betroffenen; RechtspflegerStudienhafte 2009, 161 ders.
Die Anhörung im Gerichtsverfahren Betroffener ist persönlich vom Betreuungsrichter anzuhören Der Betreuungsrichter muss vor einer Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers den Betroffenen – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – persönlich anhören und sich einen unmittelbaren Eindruck von ihm verschaffen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich das Gericht hinreichend über die Persönlichkeit des Betroffenen informiert. Die Regelung findet sich in § 278 FamFG iVm § 34 FamFG. Die Anhörung soll in der üblichen Umgebung des Betroffenen stattfinden Den unmittelbaren Eindruck soll sich das Gericht in der üblichen Umgebung des Betroffenen verschaffen, wenn dieser es verlangt oder wenn es der Sachaufklärung dient. Gegen seinen Willen soll der Betroffene jedoch in seiner Privatsphäre nicht gestört werden. Gerichtliche anhörung betreuung bgb. Widerspricht er daher einem Besuch des Betreuungsrichters, so findet die Anhörung im Gericht statt. GGf. kann die Anhörung als Videokonferenz stattfinden (§ 32 Abs. 3 FamFG iVm § 128a ZPO).