Diese orientiert sich inhaltlich an den Leistungsvereinbarungen der WfbM. Die Musterleistungsvereinbarung für andere Leistungsanbieter in Bayern können Sie im Folgenden herunterladen: Bestimmungen zur Komplexleistung Frühförderung (§ 46 Abs. 4 SGB IX) Den Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern (RV IFS) sowie alle Anlagen finden Sie auf der Website des Bayerischen Bezirketags. Inhalte des Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX Die Vereinbarung enthält folgende Regelungen: Finanzierung der Fachleistung auf der Basis des bisherigen Gesamtentgelts nebst einem Überleitungszuschlag unter Abzug der existenzsichernden Leistungen einschließlich des bisherigen Barbetrages und der Bekleidungspauschale. Barbeitrag und Bekleidungspauschale und Mehrbedarfe werden Leistungsberechtigten mit Sozialhilfeanspruch (3. und 4. Kapitel SGB XII) jedoch ausgezahlt. Rahmenvertrag pflege bayern 17. Fördermittel werden kostenmindernd berücksichtigt.
Besuch im Krankenhaus; Begleitung bezüglich der Kontakte zur Familie und zum sozialen Umfeld; Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen und dgl. Zu 2.
V. bestimmt (§ 1 Art. 66c BayTHG I). Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen (§ 128 SGB IX) Bayern macht von der in § 128 Abs. 1 Satz 3 SGB IX eingeräumten Befugnis Gebrauch, anlasslose Qualitätsprüfungen einschließlich der Wirksamkeit bei den Leistungserbringern einzuführen (§ 1 Art. 3 BayTHG I). Schiedsstelle (§ 133 Abs. 5 SGB IX) Kontaktdaten: Geschäftsführung der Schiedsstellen Bayern E-Mail Telefon: 0871 808-1601 Projekte der modellhaften Erprobung nach Art. 25 Abs. 3 BTHG Bezirk Oberbayern Von Januar 2018 bis Dezember 2021 führte der Bezirk Oberbayern ein Modellprojekt zur Erprobung des Regelungsbereichs Einkommens- und Vermögensanrechnung des BTHG durch. Rahmenvertrag pflege bayern. Materialien zum Download Bayerisches Teilhabegesetz I Hier finden Sie das BayTHG I im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt: Bayerisches Teilhabegesetz II Das "Bayerische Teilhabegesetz II (BayTHG II)" wurde am 30. Dezember 2019 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.