© loran4a - Du hast geringes Eigenkapital zur Verfügung? Eine klassische GmbH kommt für dich nicht in Frage? Du möchtest aber trotzdem schnell ein Unternehmen gründen? Dann könnte die internationale Kapitalgesellschaft Limited ( Ltd. ) die Lösung sein. Im Artikel erfährst du, welche Vor-und Nachteile die Limited gegenüber der GmbH bietet, was sie von der Mini-GmbH (UG) unterscheidet und worauf du achten musst. Was ist eine Limited? Die englische Private Limited Company (Ltd. ) hat ihren Hauptsitz in Großbritannien, daher muss in der Regel eine Büroadresse in England bestehen. Soll dein Unternehmen aber eine deutsche Adresse tragen, muss erst eine Zweigniederlassung in Deutschland gegründet und in England angemeldet werden. Egal ob ausländische oder deutsche Adresse: Die Firma muss ins Handelsregister des Vereinigten Königreichs (Companies House) eingetragen werden und das Wort "limited" einschließen. Die Rechtsform der Limited gibt es in Deutschland nicht, sie wird nach englischem Recht beurteilt.
Für die Mini-GmbH (UG) reicht nur eine Person als Gründer aus, bei der Limited müssen es hingegen mindestens zwei Personen sein: der Company secretary und der Director. Privathaftung der GesellschafterInnen im Fall einer Insolvenz bei der UG nahezu ausgeschlossen. Bei der Limited sind hingegen einige Pflichtverletzungen definiert, bei denen die GesellschafterInnen auch mit ihrem privaten Vermögen belangt werden können. Die Gründungskosten der Limited können stark schwanken (Übersetzung, Beglaubigung usw. ), bei der Mini-GmbH weißt du hingegen genau, welche Kosten auf dich zukommen. Anders als bei der UG darfst du bei der Limited Sacheinlagen in die Gründung einbringen. Ist die Limited für Gründungen innerhalb Deutschlands zu empfehlen? Um diese Frage zu beantworten musst du die oben genannten Aspekte gründlich abwägen. Du musst dir darüber im Klaren sein, dass du bei dieser Unternehmensform dich stets zwischen zwei Rechtssystemen bewegst. Streitigkeiten bei englischem Geschäftssitz des Unternehmens müssen eventuell auch dort ausgetragen werden, was GeschäftspartnerInnen abschrecken könnte.
Und PLC liegt darin, dass bei einer Public Limited Company (PLC) die Aktien einer breiten Öffentlichkeit angeboten werden, vergleichbar einer deutschen AG. Public Limited Companys benötigen ein Stammkapital von 50. 000 GBP, umgerechnet ca. 55. 750€. Bei einer Ltd. ist der Gesellschafterkreis hingegen begrenzt, ähnlich der deutschen GmbH oder UG. Das Stammkapital beträgt nur 1 GBP, umgerechnet ca. 1, 10€. ) in Deutschland Auch für deutsche Gründer ist es möglich, die Limited als Rechtsform zu wählen. Dies ist aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit, die in mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofes bestätigt wurde, möglich. Vorteile einer Ltd. Vor allem drei Vorteile lassen sich bei der Gründung einer Limited (Ltd. ) in Deutschland nennen: Schnelle Gründung (innerhalb von 24 Stunden) Einfache Änderungen des Gesellschaftsvertrags bzw. von Gesellschaftern Niedriges Stammkapital (1 GPB = 1, 10€) Nachteile einer Ltd. Die Gründung einer Ltd. in Deutschland ist allerdings auch mit einigen Nachteilen verbunden: Schwierige Jonglage zwischen zwei Rechtssystemen (britisches Recht im Innenverhältnis, deutsches Recht im Außenverhältnis) Eintrag der Ltd.
ExistenzgründerInnen schätzen an dieser Unternehmensform besonders die flexible, internationale Kapitalgesellschaft, bei der die GesellschafterInnen nur in Höhe ihrer Einlagen haften. Aufgrund der Haftungsbeschränkung und einem geringen Startkapital in Höhe von nur einem britischen Pfund war die Limited lange Zeit eine beliebte Alternative zur GmbH. Doch hat mit der Einführung der Rechtsform der Unternehmergesellschaft (UG) dieser Vorteil der Limited in Deutschland an Bedeutung verloren? Mini-GmbH: Macht sie die Limited überflüssig? Die Mini-GmbH (UG) ist das deutsche Pendant zur Limited. Die Vorteile der englischen Rechtsform sind nahezu identisch mit denen der UG. Jedoch gibt es trotzdem einige Unterschiede: Im Gegensatz zur Limited ist die UG (haftungsbeschränkt) eine deutsche Rechtsform mit Sitz in Deutschland. Die Abwicklung einer Limited Gründung findet in englischer Sprache statt. Der Gesellschaftsvertrag und alle anderen Unterlagen werden also in englischer Sprache verfasst. Die Gründung einer Limited (24 Stunden -1 Woche) erfolgt in der Regel schneller als die einer Mini-GmbH (1-2 Wochen).
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Abkürzungsverzeichnis 1. Einleitung 2. Die Grundstruktur der deutschen GmbH und der englischen Limited 2. 1. Die deutsche GmbH 2. Rechtsrahmen und Allgemeines der GmbH 2. 2. Gründung einer GmbH 2. 3. Organe der GmbH 2. Die englische Limited 2. Rechtsrahmen und Allgemeines der Limited 2. Gründung einer Limited 2. Organe der Limited 3. Kapitalerhaltung und Interessen von Financiers sowie Kunden und Lieferanten 3. Kapitalerhaltung 3. Allgemeines zur Kapitalerhaltung 3. Ausschüttungsregeln 3. Kauf eigener Anteile 3. 4. Kapitalherabsetzung 3. Interessen von Financiers 3. Interessen von Eigenkapitalgebern 3. Interessen von Fremdkapitalgebern 3. Interessen von Kunden und Lieferanten 4. Zusammenfassende Würdigung und Ausblick Literaturverzeichnis Verzeichnis verwendeter Gesetzestexte Verzeichnis der Rechtsquellen A B K Ü R Z U N G S V E R Z E I C H N I S Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Angesichts der drei grundlegenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit – "Centros" 1999 [1], "Überseering" 2002 [2], "Inspire Art" 2003 [3] – erfreut sich die englische Private Company Limited by Shares (folgend kurz "Limited" genannt) immer größerer Beliebtheit, wenn es darum geht, die Rechtsform eines Unternehmens zu wählen.
Auch ist die GmbH & Co. KG im Falle von finanziellen Verlusten im Vorteil: Verluste können mit den Einkünften der Gesellschafter gemindert werden und somit gleichzeitig deren Einkommenssteuer senken. Größere Flexibilität bei der Aufnahme neuer Gesellschafter: Die Aufnahme neuer Gesellschafter bzw. der Gesellschafterwechsel sind in der GmbH & Co. KG unbürokratischer als in der GmbH, weil es für die Änderungen des KG-Gesellschaftsvertrages keiner notariellen Beurkundung bedarf. >> NACHTEILE: Hoher Verwaltungsaufwand und laufende Kosten: Der Verwaltungsaufwand ist bei der GmbH & Co. KG insgesamt deutlich höher als bei der "normalen" GmbH, da zum einen die Gründung mit erheblichem Aufwand verbunden ist, zum anderen auch eine doppelte Buchführungspflicht mit Jahresabschlüssen und Gewinn- und Verlustrechnungen besteht. Auch die laufenden Kosten sind durch die beiden Unternehmen höher als bei der GmbH. Hoher Beratungsbedarf: Aufgrund der komplexen Gesellschaftsstruktur gibt es bei der GmbH & Co.
Die beteiligungsidentische GmbH & Co. KG: Bei der beteiligungsidentischen GmbH & Co. KG sind – im Unterschied zu der personengleichen GmbH & Co. KG – alle Gesellschafter im gleichen Verhältnis zueinander als Kommanditisten an der KG und als Gesellschafter an der Komplementär-GmbH beteiligt. Die Einheitsgesellschaft: Eine Einheits-GmbH & Co. KG besteht, wenn die KG Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH ist, also wenn die KG alle Anteile ihrer eigenen Komplementär-GmbH hält. Die Kommanditisten halten nur eine Beteiligung an der KG und mittelbar über die KG an der GmbH. Die Einmann-GmbH & Co. KG: In der Einmann-GmbH & Co. KG ist eine natürliche Person die einzige Gesellschafterin der GmbH und zugleich einzige Kommanditistin. Publikums-GmbH & Co. KG: Die Publikums-GmbH & Co. KG zeichnet sich durch eine große Anzahl an Kommanditisten aus, die keine Anteile an der GmbH halten. Doppelstöckige GmbH & Co. KG: Bei der Doppelstöckigen-GmbH & Co. KG ist Komplementärin der KG eine weitere GmbH & Co.