Du meinst vermutlich den Weitergewährungsantrag!? Auf der 'Vermögensseite' wird ja nach Deinem aktuellen Kontostand gefragt, und um Missverständnisse auszuschließem (vermute ich mal), möchte das Grusiamt wissen, auf welches Konto sich Deine Angaben beziehen. Nicht mehr und nicht weniger. Ich verstehe nicht so ganz, worin da Dein Problem besteht. Datenabgleiche könnte das Grusiamt auch ohne Deine erneute Kontonennung machen. Diese hast Du ja bereits im Erstantrag angeben müssen. Grübel #9 Du meinst vermutlich den Weitergewährungsantrag!? Ja, genau Datenabgleiche könnte das Grusiamt auch ohne Deine erneute Kontonennung machen. Grübel Das ist mir jetzt doch unklar. Also kann das Grusiamt doch Einsicht bekommen? #10 Gunhilde, schrub ich doch schon: NEIN Da gibt es ja auch noch das Bankgeheimnis. Einsicht auf Kontobewegungen kann nur vom Staatsanwalt bei Verdacht einer Straftat vom Geldinstitut verlangt werden. Sozialhilfe SGB XII - Vermögen Sozialrecht und staatliche Leistungen. Jobcenter und Sozialamt können zwar feststellen, wo Konten existieren. Aber nicht Guthaben und Kontobewegungen.
12. 2012 Antworten: 4 Forum: Patienten & pflegende Angehörige 8 Antrag auf ein Trägerübergreifendes persönliches Budget Hallo, wenn die Pflegekasse sich weigert( aus welchen Gründen auch immer) Leistungen für Pflegebedürftige zu zahlen, kommt das Sozialamt mit dem § SGB XII in´s Spiel. Jetzt habe ich im Internet ein wenig gewühlt und folgenden Antrag gefunden dem man beim Sozialamt einreichen kann: Antrag auf... 8ball21 16. 07. Sozialleistungen: Muss ich Kontoauszüge vorlegen? | BIVA-Pflegeschutzbund. 2012 Antworten: 1 Forum: Ambulante Pflege O Allgemein Urlaub mit Senioren/Sozialamt................... Guten Morgen.... kennt sich da jemand aus??? Ich würde gerne mal ein paar TAge Urlaub mit rüstigen Senioren aus unserer Einrichtung machen, aber die meisten sind vom Sozialamt gesponsert. Jemand meinte jetzt für einen Urlaub steht den Herrschaften Unterstützung vom Sozialamt da... oberschwester hildegard 04. 2012 T Allgemein Sozialamt allmächtig? möchte euch folgenden Fall vorstellen: Wir versorgen eine Patientin, Pflegestufe 1 (2 wurde aktuell abgelehnt mit Grundpflege 100 Minuten) und haben einen erhöhten Pflegebedarf festgestellt.
Sehr geehrter Ratsuchender, zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Pflegeheim sozialamt kontoauszug in de. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Die Auskunftspflicht Ihrer Bekannten und Ihres Ehemannes gegenüber der Sozialhilfebehörde begründet sich aus § 117 SGB XII. Zweck der Regelung ist es, dem Träger der Sozialhilfe die Prüfung der Bedürftigkeit des Leistungsberechtigten zu ermöglichen, ihn in die Lage zu versetzen, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang der Nachrang der Sozialhilfe durch Inanspruchnahme von etwaigen Unterhalts- oder Kostenersatzpflichtigen hergestellt werden soll. Die Auskunftspflicht nach § 117 SGB XII besteht aber nur über Einkommens- und Vermögensverhältnisse und nur, soweit die Durchführung des SGB XII es erfordert.
21. 06. 2021, 13:43 # 1 Stammgast Registriert seit: 02. 02. 2011 Ort: Südwestfalen Beiträge: 612 KOntoauszüge der letzten 10 Jahre fürs Sozialamt? Liebe KollegInnen, neue Betreuung, B. lebt neu im Pflegeheim, ich habe einen Antrag auf SGB XII - Leistungen gestellt. Der B. hat neben einer kleinen Rente ein Vermögen von unter 1000 €. Leider hat er auch ein Depot und ein Tagesgeldkonto, allerdings ohne Guthaben. Er sagt, er wisse gar nicht, dass er diese Konten habe. Das Sozialamt wünscht nun Kontoauszüge für Depot und Festgeld für die letzten 10 Jahre. Die Postbank schickt aber kostenlos keine Nachdrucke. Was tun? Kollegiale Grüße 21. 2021, 14:36 # 2 Moderator Registriert seit: 24. Pflegeheim sozialamt kontoauszug in google. 03. 2005 Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW Beiträge: 3, 702 10 Jahre - die berühmte Ausschlussfrist für etwaige Schenkungsrückforderungen wegen Verarmung (§ 529 BGB). Damit das Ganze keine Schikane der Behörde wird; gibt es denn irgendwelche Anhaltspunkte, dass der Betreute Geldbeträge verschenkt haben könnte? Und dass man das aus Kontoauszügen erkennen könnte (letzteres halte ich für ausgeschlossen!!!
Antrag auf Hilfe zur Pflege wurde beim hiesigen Sozialamt gestellt, es fand... 18. 01. 2011 Antworten: 13 R Antrag auf Sozialhilfe bei Unterbringung im Pflegeheim Hallo in die Runde... Angenommen meine Mutter muss wegen Demenz in ein Pflegeheim (Kreis Recklinghausen) untergebracht werden. Welches Einkommen und Vermögen meines Vaters wird auf die Sozialhilfe oder das Pflegewohngeld angerechnet? Wer hat in diesem Bereich schon Erfahrungen gesammelt... Rabe2010 18. Pflegeheim sozialamt kontoauszug in new york. 02. 2010 Forum: Behörden & Beratungsstellen A Pflegefall will Pflegefall pflegen???? Hallo! immer wieder "stoßen" wir auf Ehepaare, wo es einen Pflegefall gibt, wobei der andere Ehepartner für die Pflege des pflegebedürftigen Ehepartners Geldleistung (Pflegestufe) erhält. Soweit so gut. Irgendwann wird auch der Ehepartner zu einem Pflegefall oder meint soweit zu sein, eine... AmbPD 11. 2010 Antworten: 21 Pflegeheim wechsel & Kosten mein Vater muss in ein Heim. Er steht auf der Warteliste eines Heimes das wir alle gut finden und er soll nun erst vorrübergehend in ein anderes Heim.
Der Rückgewähranspruch des "verarmten Schenkers" nach § 528 BGB gehört nämlich zum Vermögen Ihrer Mutter. Es ist daher dringend davon abzuraten, dass Ihre Mutter Geld oder Genstände verschenkt, wenn zu befürchten ist, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt (z. in einer höheren Pflegestufe) doch Sozialhilfe beantragen muss. Hilfe zur Pflege - Sozialamt | Kreis Steinburg. Der Sozialhilfeträger wird dann Kontoauszüge fordern um den Verbleib des Einkommens und Vermögens zu ermitteln. Da der Bedarf eines Heimbewohners naturgemäß weitgehend durch das Heim gedeckt wird, muss schon im Einzelnen nachgewiesen werden, wo weiteres Vermögen geblieben ist. Es ist daher sehr ratsam die Belege für Anschaffungen, eventuelle Reisen etc., aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen. Hinsichtlich nicht nachgewiesener Beträge vermuten die Sozialhilfeträger regelmäßig Schenkungen und verweigern die Übernahme von Heimkosten. Dabei bleiben natürlich Kleinbeträge außen vor; der Abfluss mehrerer hundert Euro pro Monat müsste aber schon sehr eingehend begründet werden.
Zusammenfassung: Wer Sozialleistungen bezieht hat alle erforderlichen Beweise, zu denen auch Kontoauszüge gehören, vorzulegen. Sehr geehrte Damen und Herren, als Bezieher von Pflegegeld der Stufe 2 beziehe ich seit 1995 auch etwa 200 Euro vom Sozialamt als Hife zur Pflege als Besitzstandszahlung. Im Laufe der Jahre hat sich nun ein angespartes Vermögen in Höhe von etwa 10. 000 Euro angesammelt, das weit über dem Schonvermögen liegt. Dieses ist allerdings in erster Linie zur Tilgung eines Darlehens für den Kauf (1997) einer selbst genutzten, angemessenen Eigentumswohnung angespart, ich könnte also den Betrag sofort in die Tilgung einbringen. Jetzt verlangt das Sozialamt von mir die Beibringung der letzten Einkommensnachweise, der Kontoauszüge der letzten 3 Monate sowie eine Mietbescheinigung, wobei ich letztere natürlich nicht beibringen kann. Ich habe nun folgende Fragen: Ist meine Mitwirkungspflicht nicht schon durch die Übersendung der Einkommensbescheinigung erfüllt? Darf das Sozialamt anlasslos Kontoauszüge verlangen, übrigens ohne den Hinweis, Ausgaben zu schwärzen?