Die Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI sollen die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen (die so genannte Ergebnisqualität) von Altenpflegeheimen oder Sozialstationen testen, darüber hinaus den Ablauf, die Durchführung und die Evaluation der Leistungserbringung ( Prozessqualität) sowie die unmittelbaren Rahmenbedingungen der Leistungserbringung (Strukturqualität). Mdk prüfungsergebnisse 2012 qui me suit. Die Prüfungen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen durchgeführt. Die Prüfungsergebnisse werden einheitlich, auch öffentlich, dargestellt. Die Qualitätsprüfungen finden als Regelprüfung mindestens einmal im Jahr, als Anlassprüfung oder als Wiederholungsprüfung statt. Regelprüfung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Bei der Regelprüfung wird die Qualität der allgemeinen Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege, der sozialen Betreuung einschließlich der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung, der Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung, der Zusatzleistungen und der nach § 37 SGB V erbrachten Leistungen der häuslichen Krankenpflege geprüft.
MDK-Prüfungen The store will not work correctly in the case when cookies are disabled. Zeitschriftenartikel (PDF) 2, 95 € inkl. MwSt. Geprüfte Sicherheit Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig. Produktbeschreibung Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit einem Urteil vom 18. Juli 2012 (Az. Qualitätsprüfung durch die Medizinischen Dienste – Wikipedia. : L 4 KR 15/10 - nicht rechtskräftig) entschieden, dass ein Krankenhaus die Notwendigkeit der stationären Leistungserbringung bereits im Rahmen der Datenübermittlung nach § 301 SGB V gesondert zu begründen hat, wenn grundsätzlich ambulant durchführbare Leistungen stationär erbracht werden. Fehlt diese Begründung, wird aufgrund der Unvollständigkeit der Datenübermittlung die Entgeltforderung des Krankenhauses nicht fällig. Diese Begründung kann auch nicht nachgeholt werden. Der Autor skizziert die Entscheidung und kommentiert sie in seinen Anmerkungen.
Drei teilnehmende Krankenhäuser mussten sich im Jahr 2013 einer so genannten 17c Prüfung unterziehen. Für das aktuelle MDK-Jahr 2014 stellen die Kliniken wieder ein gleichbleibendes Prüfverhalten der Kostenträger fest (MW: +0, 1%, Median: 0, 0%). Hinsichtlich der Prüfquoten der einzelnen Kostenträger ergibt sich eine Spannweite von 8, 3% für die PKV bis 18, 7% für die AOK. Im oberen Mittelfeld platzieren sich ebenfalls die Knappschaft (16, 3%), DAK (13, 8%) und die Barmer GEK (13, 7%). Prüfgründe Die Verpflichtung mit jeder MDK-Prüfungsanzeige einen konkreten Prüfgrund zu benennen erfüllen im Mittel weiterhin 73% der Prüfanfragen. Mdk prüfungsergebnisse 2012 english. Unangefochtener Spitzenreiter bei den Prüfgründen bleibt erwartungsgemäß die Verweildauer. Die Kliniken geben als Top-Prüfgründe der Kostenträger die primäre Fehlbelegungsprüfung in Kombination mit Bezug auf die untere Verweildauer (MW: 43, 4%) sowie die sekundäre Fehlbelegungsprüfung in Bezug auf die obere Verweildauer (MW: 20, 5%) an. Dann folgen die Hauptdiagnosen-Kodierung (MW: 19, 5%) und die korrekte Kodierung von Nebendiagnosen (MW: 15, 7%).
Auch die Abrechnung der genannten Leistungen kann geprüft werden. Anlassprüfung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Anlassprüfungen werden durchgeführt, wenn stichhaltige Beschwerden oder Hinweise auf Missstände in der Pflegeeinrichtung vorliegen. Wiederholungsprüfung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Sind bei einer Regel- oder Anlassprüfung Qualitätsmängel festgestellt worden, so kann auf Kosten der Pflegeeinrichtung eine Wiederholungsprüfung veranlasst werden, um zu überprüfen, ob die festgestellten Qualitätsmängel durch die nach § 115 Abs. 2 SGB XI angeordneten Maßnahmen beseitigt worden sind. Qualitätsprüfungs-Richtlinien [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Für die Durchführung der Prüfungen hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung in seiner Eigenschaft als Spitzenverband Bund der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) Qualitätsprüfungs-Richtlinien [1] (QPR) beschlossen. Ergebnisse - Frühjahrsumfrage 2013 - Krankenhausrechnungsprüfung. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Gemäß den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands informiert der MDK die Heimaufsicht und die Landesverbände der Pflegekassen unverzüglich über Erkenntnisse aus den Prüfungen, soweit diese zur Vorbereitung und Durchführung von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen nach den heimrechtlichen Vorschriften erforderlich sind.
Wie in unseren vorherigen Untersuchungen nimmt die Prüfquote mit der Spezialisierung und dem Versorgungsgrad der Krankenhäuser zu. Kliniken die zur Primärcodierung überwiegend Kodierfachkräfte einsetzen liegen 1, 5% unter der Prüfquote von Häusern mit überwiegend ärztlicher Primärcodierung. Mdk prüfungsergebnisse 2012 suppl. Ebenso melden Kliniken mit überwiegend Inhouse-Prüfungsverfahren eine um 1, 3% höhere Prüfquote gegenüber denen mit schriftlichem Prüfungsverfahren. In allen Bundesländern finden neben und/oder anstatt des vom Gesetzgeber vorgesehenen MDK-Prüfungsverfahrens zunehmend (+12%) "direkte Fallbesprechungen" mit den Kostenträgern statt. 36% der teilnehmenden Krankenhäuser bestätigen mittlerweile dieses Verfahren mit einer durchschnittlichen Prüfquote von 19% der stationären Fälle (Median: 8, 5%). Damit liegt die nach Fallzahlen gewichtete Gesamtprüfungsquote für Krankenhausrechnungen im Jahr 2012 bei 21, 0 Prozent. Vier teilnehmende Krankenhäuser mussten sich im Jahr 2012 einer so genannten 17c Prüfung unterziehen.
Seit 2009 werden die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft und veröffentlicht. Die MDK Prüfung erfolgt durch einen festgelegten Prüfungskatalog. Pflegebedürftige und Angehörige können sich mit Hilfe von Noten über die Qualität von Pflegeheimen informieren. Begutachtung des Pflegedienstes durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse(MD - APOCARE. Eine erste Orientierung bietet die Gesamtnote einer Pflegeeinrichtung. Darüber hinaus geben weitere Noten über die Qualität aus den verschiedenen Bereichen aufschluß. Die Grundlage einer Veröffentlichung sind die Ergebnisse von MDK-Qualitätsprüfungen und anderen gleichwertigen Prüfungen. MDK-Prüfberichte:
Der mittlere Streitwert je MDK-Prüfungsfall ist gegenüber dem Vorjahr auf 0, 468 Bewertungsrelationen (respektive 1. 277, 621 € bei Zugrundelegung des InEK-Bezugswertes 2. 729, 96 €) abgesunken. Sozialgerichtsverfahren Im Jahr 2013 wurden lediglich 0, 5% der MDK-Prüfungen an das Sozialgericht übergeben. Am klagefreudigsten zeigten sich Schwerpunktversorger mit 0, 8%. Dagegen geben die Kliniken im Mittel erneut ein "Sozialgerichts-Potential", von 5, 9% an. Gemeint sind damit Prüffälle "mit einer Erlösminderung" die trotz vermeintlich guter Chancen wegen des zu erwartenden finanziellen und personellen Aufwands nicht einer sozialgerichtlichen Klärung zugeführt wurden. Zusammenfassung Überträgt man die Ergebnisse unserer nicht repräsentativen Umfrage auf die bundesweite Krankenhausrechnungsprüfung, so ergeben sich folgende Daten: Von den 18, 8 Mio. stationär behandelten Patienten wurden seitens der Krankenkassen nach eingehender EDV gestützter Vor-Prüfung rund 3, 53 Mio. Krankenhausrechnungen (18, 8%) als auffällig eingestuft und einer Rechnungsprüfung über den MDK oder im direkten Verfahren unterzogen.