Hallo! Vielleicht bekomme ich ja hier eine passende Antwort. Ich wende mich hierbei vor allem an Hebammen(-schülerinnen). Im HebG steht "Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach § 6 Abs. Woher bekommt man ein ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung? (Bewerbung). 1 ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs. " Nun, ich habe eine bradykarde Herzrhtyhmusstörung 2. Grades, die mich aber überhaupt nicht einschränkt - nicht körperlich, nicht geistig. Entscheidet denn mein Hausarzt, ob ich geeignet bin oder die Hebammenschule? Ich brauche bitte Antworten von Leuten, die sich SICHER sind! Danke im Voraus!
Nach alldem konnte mir der Amtsarzt schon sagen, dass er eigentlich keine Probleme sieht, dass ich eingestellt werden kann (obwohl ich letztes Jahr noch stationär in psychiatrischer Behandlung wegen einer Essstörung war, noch in ambulanter bin, diese aber mittlerweile so gut wie abgeschlossen ist, ich allerdings noch leicht Untergewicht habe). Grundsätzlich kann ich Dir also nicht so genau sagen, wie der Begriff "gesundheitliche Eignung" nun genau definiert wird, ich denke, das entscheidet jeder Amtsarzt sozusagen "nach Aktenlage". Mein körperlicher Zustand war einwandfrei, so dass über das andere Problem bei mir wohl hinweg gesehen werden konnte, schätze ich, was aber nicht heißt, dass es zwangsläufig so sein muss. Also ich denke, sofern man keine schwerwiegenden chronischen Krankheiten o. ä. hat und auch trotz Über- oder Untergewicht in allgemein guter körperlicher Verfassung ist, dürfte man keine Probleme bekommen. Ich hoffe, das hiflt Dir ein wenig weiter. Ich wünsch Dir viel Glück weiterhin.
Diese finden aber in der Regel nicht durch den Hausarzt, sondern durch den Amtsarzt im Gesundheitsamt statt. Seit dem Jahr 2001 gibt es das Bundesseuchengesetz nicht mehr; es wurde durch das Infektionsschutzgesetz ersetzt. Möchten Sie heute in einer der relevanten Branchen arbeiten, brauchen Sie kein Gesundheitszeugnis mehr, sondern erhalten eine Belehrung. Der Begriff Gesundheitszeugnis hat sich aber bis heute gehalten und wird oft verwendet. Ärzte, die eine solche Belehrung durchführen, sind speziell dafür zugelassen. Ob Ihr Hausarzt eine Belehrung bei einen Ihnen durchführen kann, kann Ihnen das zuständige Gesundheitsamt mitteilen. In der Regel findet die Belehrung aber im Gesundheitsamt statt. Wenn Sie in der Lebensmittelbranche oder der Gastronomie arbeiten möchten, benötigen Sie ein … Belehrung durch den Hausarzt? Ob Ihr Hausarzt bei Ihnen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beziehungsweise Ihnen ein Gesundheitszeugnis ausstellen darf, erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt.