Ein Arbeitskräftemangel herrscht in den Wirtschaftszweigen Tourismus und Gesundheitswesen, aber auch Handwerker, Techniker und Ingenieure für die verarbeitende Industrie und das Baugewerbe werden gesucht. Hier sind wie im Schul- und Sozialwesen die Beschäftigungschancen für Deutsche gut bis sehr gut einzuschätzen. Die Nachgefragt nach qualifizierten Mitarbeiter im Bereich des Bohrens, nach Servicetechnikern, nach Ingenieueren in den Bereichen, Bohrung, Brunnen, Elektrische Anlagen, etc., und nach Geologen und Geophysikern nimmt zu. Einige Firmen rekrutieren in diesen Bereichen aus dem Ausland. Wenn man keine norwegischen Sprachkenntnisse hat, kann man unter Umständen, je nach Branche und Region, in der man arbeiten möchte, auch mit guten Englischkenntnissen auskommen. Nicht zu vergessen ist, dass die Lebenshaltungskosten in Norwegen höher als in vielen anderen europäischen Ländern sind. Dies gilt insbesondere für viele Lebensmittel (Wurst, Fleisch etc. ) sowie für Genussmittel wie Alkohol und Tabak, aber auch für Kosmetik.
kann ferner eine umsatzsteuerliche Registrierung beim norwegischen Finanzamt erforderlich sein. Melderecht/ behördliche Meldung Die norwegische Behörde für ausländische Steuerangelegenheiten (im Folgenden: SFU – Sentralskattekontor for utenlandssaker/ COFTA – Central Office for Foreign Tax Affairs) in Stavanger hat ein System entwickelt, mit dem die Aktivitäten ausländischer Akteure im norwegischen Markt besser kontrolliert werden sollen. Ziel der Behörde ist, Informationen zu sammeln, die für die steuerliche Einordnung sowohl in Norwegen tätiger ausländischer Firmen, als auch deren Arbeitnehmer relevant sind. Die Pflichten gegenüber SFU, die sich aus der Leistungserbringung ausländischer Unternehmen in Norwegen ergeben, sind seit dem 1. Januar 2017 in § 7-6 skatteforvaltningsloven (Gesetz über die Steuerverwaltung) geregelt. Hierdurch werden unter anderem auch die Regelungen des § 5-6 ligningsloven (norwegisches Besteuerungsgesetz) ersetzt. Auch wenn es sich um eine neue gesetzliche Grundlage handelt, so bleibt der Inhalt unverändert.
Dies gilt unabhängig vom Bestehen einer Steuerpflicht in Norwegen. In der Praxis bedeutet das, dass bei einem Arbeitsaufenthalt in Norwegen der Lohnsteuereinbehalt auch dann vorzunehmen ist, wenn die Steuerpflicht des Arbeitnehmers über ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung begrenzt wird. Es ist jedoch möglich, bei SFU eine Befreiung von der Pflicht zum Lohnsteuereinbehalt zu beantragen. A-Meldung Der Arbeitgeber muss den Steuerbehörden monatlich Löhne, Vergütungen, Erstattungen, Arbeitgeberabgaben und Lohnsteuereinbehalt für alle Arbeitnehmer, die in Norwegen oder auf dem norwegischen Kontinentalsockel gearbeitet haben, anhand der sogenannten "A-Meldung" melden. Auch diese Meldepflicht gilt unabhängig von einer Steuerpflicht in Norwegen. Steuererklärung – Steuerbescheid Arbeitnehmer, die bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind und sich auch nur zeitlich begrenzt in Norwegen aufhalten, müssen im Folgejahr unabhängig von dem Bestehen einer Steuerpflicht eine Einkommenssteuererklärung in Norwegen einreichen.