Vielmehr müsse das Krankenhaus bei der Einteilung der Schichten auf die angeschlagene Gesundheit der Klägerin Rücksicht nehmen. Weil sie ihre Arbeitsleistung ausdrücklich angeboten hatte, sprachen die Richter ihr zudem die Nachzahlung ihrer Bezüge für die Zeit zu, in der der Arbeitgeber sie nicht beschäftigen wollte. Das Urteil habe "wegweisende Wirkung" für alle Schichtarbeiter, betonte seinerzeit eine Sprecherin des BAG. Urteil zu Schichtarbeit: Wer Gesundheitsprobleme hat, muss keinen Nachtdienst machen | STERN.de. Was bedeutet das nun konkret? Nachtschichten schaden der Gesundheit In vielen Betrieben ist Schichtarbeit unvermeidlich, sei es um die Produktion aufrecht zu erhalten oder weil – wie in der Gastronomie – sonst kein Service möglich wäre. Weil aber das Arbeiten gegen die innere Uhr auf Dauer nachweislich nicht gesund ist, legt das Arbeitszeitgesetz strenge Regeln an, die in vielen Tarifverträgen weiter konkretisiert werden. Auch Nachtarbeitnehmer dürfen nicht länger als acht Stunden, in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden am Stück arbeiten. Alle drei Jahre haben sie das Recht, sich arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.
Durch wen der Beschäftige sich untersuchen und von wem er sich die Untauglichkeitsbescheinigung ausstellen lässt, ist ebenfalls Sache des Beschäftigten. Weder Arbeitgeber noch Betriebsrat können die Wahl des Arztes beeinflussen. Auch eine Betriebsvereinbarung kann daran nichts ändern. Der Arbeitgeber hat zudem die Kosten der ärztlichen Untersuchung zu tragen, sofern er diese Untersuchungen nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.
Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten. (5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. (6) Es ist sicherzustellen, daß Nachtarbeitnehmer den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen haben wie die übrigen Arbeitnehmer. " Siehe dazu auch die Definition von "Nachtarbeit" in § 2 des Gesetzes. E. D.