Vorteile & Nachteile eines gemeinnützigen Vereins | Vereinsplaner Gemeinnützigkeit in Deutschland Wie der Name bereits sagt, ist eine Gemeinnützigkeit dann gegeben, wenn Personen oder Körperschaften in ihrem Tun das Gemeinwohl selbstlos fördern. Es muss dabei unterschieden werden, ob die Tätigkeiten auch im steuerrechtlichen Sinn als gemeinnützig eingestuft werden oder nicht. Diese Tätigkeiten finden sich unter § 52 der Abgabenordnung (AO). Nachfolgende Auflistung zeigt einen kleinen Einblick, welche Bereiche als gemeinnützig anerkannt wird: Förderung von Wissenschaft und Forschung Förderung der Religion Förderung des Sports Förderung des Gesundheitswesens Förderung von Jugend und Altenhilfe Förderung von Kunst und Kultur Förderung des Tierschutzes Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde Förderung der Rettung aus Lebensgefahr Gemeinnützig können aber nicht nur eingetragene und nicht eingetragene Vereine sein, sondern eben auch Stiftungen, gemeinnützige GmbHs und AGs. Rücklagen im gemeinnützigen verein english. Wortwörtlich heißt es in der AO: "Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. "
Bestehender Verein mittels Veranlagungsverfahren Beim Veranlagungsverfahren werden vom Finanzamt die im Verein bereits vorhandenen Steuererklärungen überprüft und danach entschieden, ob eine Gemeinnützigkeit gegeben ist oder nicht. Das Finanzamt entscheidet hier ganz neutral auf Basis der Einnahmen, Ausgaben, Verwendung nach Prinzip der Selbstlosigkeit und Unmittelbarkeit. Sprich, im Unterschied zum Verfahren bei einem neu gegründeten Verein, werden beim Veranlagungsverfahren nicht nur Dokumente wie die Satzung und das Gründungsprotokoll durch das Finanzamt überprüft, sondern ebenso, ob der Vorstand tatsächlich nach diesen gearbeitet hat. Auch hier findet eine Aufforderung zum Liefern der Unterlagen und Überprüfung des Finanzamtes alle drei Jahre statt. Von der Gefährlichkeit des Sparens | Vereinslupe. Nachweispflichten für den Verein Die Überprüfung erfolgt durch das Finanzamt idR alle 3 Jahre (Abgabe des KSt1-Formulars mit der Anlage Gem). Dies wird durch den Jahresabschluss bestimmt. Dort scheinen alle Kostenposten und Einnahmen auf, um so ist auch die Zuordnung zum ideellen Geschäftsbetrieb zu kontrollieren.
Diese Mittel, die nicht der zeitnahen Verwendungspflicht unterliegen, gehören zum so genannten zulässigen Vermögen des Vereins. Aber auch hier gilt, dass die Erträge aus diesem Vermögen grundsätzlich zeitnah zu verwenden sind, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine bloße Umschichtung von zulässigem Vermögen. Die Bildung von Rücklagen Vom Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung gibt es eine weitere Ausnahme. So lässt es der Gesetzgeber zu, dass die Einnahmen der steuerbegünstigten Körperschaft in einem bestimmten, begrenzten Umfang als Rücklagen angespart werden dürfen. So darf etwa der als gemeinnützig anerkannte Verein höchstens ein Drittel der aus der Vermögensverwaltung erwirtschafteten Überschüsse einer freien Rücklage zuführen. Rücklagen, damit die Gemeinnützigkeit bleibt. Zusätzlich dürfen in die freie Rücklage noch bis zu 10% der anderen Einnahmen, also etwa Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse sowie Überschüsse aus Zweckbetrieben und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, eingestellt werden. Gegenüber dem Finanzamt sind sowohl die Verwendung der Mittel zur Bildung der freien Rücklage als auch die Entwicklung der Rücklage im Laufe der Jahre im Einzelnen zu erläutern.