Die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), verständigten sich mit dem Vorstand der IG Metall auf eine Anpassung der Branchenzuschlagstarifverträge für Zeitarbeitnehmer, die in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind. Das Verhandlungsergebnis beinhaltet folgende Regelungen, um die die neuen gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu erfüllen: 1. Einführung einer weiteren sechsten Branchenzuschlagsstufe Zeitarbeitnehmer, die in einem branchenzuschlagspflichtigen Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie (M+E) eingesetzt sind, erhalten künftig nach dem fünfzehnten vollendeten Monat eines ununterbrochenen Einsatzes beim gleichen Kundenunternehmen einen Branchenzuschlag in Höhe von 65% des Stundenentgelts des BAP/iGZ-Entgelttarifvertrages. Der Anspruch auf die neue sechste Zuschlagsstufe greift erstmalig zum 01. 01. Leiharbeit branchenzuschläge metall und elektroindustrie 2020 en. 2018.
Branchenzuschläge für Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie Gepostet am 11. Juni 2012 Die IG Metall und die Arbeitgeberverbände der Leiharbeit (IGZ, BAP) sowie die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie haben sich am 22. 05. 2012 auf Zuschläge bis zu 50% für Leiharbeiter geeinigt. Nach den abgeschlossenen Tarifvertrag erhalten Leiharbeiter in den vorstehenden Branchen Zuschläge bis zu 50% (Tarifvertrag gilt ab dem 1. 11. Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und ElektroindustrieRechtsanwälte Prof. Dr. Tuengerthal, Andorfer, Greulich & Prochaska. 2012). Der Branchenzuschlag basiert auf den Entgelten der Tarifverträge, die der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit vereinbart haben. Die Zuschläge gleichen die jeweilige Tarifdifferenz in fünf Stufen aus: nach 6 Wochen, Branchenzuschlag von 15 Prozent nach 3 Monaten, Branchenzuschlag von 20 Prozent nach 5Monaten, Branchenzuschlag von 30 Prozent nach 7Monaten, Branchenzuschlag von 45 Prozent nach 9 Monaten, Branchenzuschlag von 50 Prozent Nähere Informationen findet man dazu auf der Seite der IG Metall.
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