Grundsätzlich muss man eine ausländische Ehe in Deutschland erst anerkennen lassen, wenn es aus rechtlicher Sicht nötig wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man die Steuerklasse wechseln oder das gemeinsame Sorgerecht haben möchte. Eheschließung schon im Ausland von der Deutschen Botschaft anerkennen lassen Paare, die im Ausland heiraten möchten und auf diese Art und Weise beispielsweise die Eheschließung mit den Flitterwochen verbinden wollen, sollten schon im Vorfeld Kontakt zum heimischen Standesamt aufnehmen oder sich anderweitig beraten lassen, um eine reibungslose Anerkennung ihrer Ehe zu erreichen. Eheschließung – Bis dass das Gesetz euch scheidet. Dabei ist es von größter Wichtigkeit, dass die Heirat nach dem Gesetz des jeweiligen Landes rechtskräftig ist. Außerdem brauchen Ehepaare eine Heiratsurkunde, um die rechtskräftige Eheschließung zu belegen. Üblicherweise muss man sich nach der Rückkehr aus dem Ausland um die Anerkennung der Ehe kümmern und beim Standesamt ein Eheregister beantragen, durch das die im Ausland geschlossene Ehe nachregistriert wird.
In diesem Fall kann ein Kirchengericht feststellen, dass die Ehe nie geschlossen worden ist. Sie wird durch einen solchen Beschluss jedoch nicht geschieden, sondern es wird festgestellt, dass es nie ein gültiges Bündnis gegeben hat. Ich habe mit meinem Partner schon vor der Eheschließung ein Kind bekommen. Dürfen wir trotzdem kirchlich heiraten? Ja, Sie können kirchlich heiraten, wenn Sie schon ein Kind bekommen haben. Auch wenn die Kirche ihren Gläubigen rät, erst nach einer kirchlichen Trauung Kinder miteinander zu bekommen, so weiß sie auch, dass das Leben manchmal anders verlaufen kann. Kann man als Katholik in der katholischen Kirche heiraten, obwohl man schon einmal standesamtlich verheiratet war und die Ehe geschieden wurde? Es kommt darauf an, ob man zum Zeitpunkt der standesamtlichen Trauung schon katholisch war. Wenn ja, dann kann man kirchlich heiraten. Denn ein Katholik ist zur kirchlichen Eheschließung verpflichtet und so war die standesamtliche Hochzeit aus kirchlicher Sicht keine Ehe.
Ob es kulturelle oder familiäre Gründe hat oder ob man einfach nur an einem besonderen Ort heiraten wollte, ist irrelevant. Wer vor dem deutschen Gesetz als Ehepaar gelten möchte, obwohl er z. B. in der Karibik geheiratet hat, der muss seine Ehe anerkennen lassen. Wichtigstes Mittel, um seine im Ausland geschlossene Ehe nachweisen zu können, ist die Heiratsurkunde. Diese wird in dem Land ausgestellt, in dem man geheiratet hat. Dort sollte man die Trauung auch bei den Behörden registrieren lassen. Das ist für weitere Urkunden wichtig und macht die ausländische Ehe für deutsche Behörden nachprüfbar. Die ausländische Ehe – ein langer Weg zur Bestätigung Jedes Land, in dem man heiraten kann, hat andere Bestimmungen zur Eheschließung, sodass die Überprüfung einer ausländischen Ehe sich unterschiedlich gestalten kann. Die Echtheit der Heiratsurkunde muss belegt werden, was ein langwieriger Prozess ist: Originale müssen beschafft, übersetzt und beglaubigt werden. Oft muss die Botschaft des Landes, in dem man geheiratet hat, die Urkunde als echt bestätigen.