Konstantin von Laffert Zahnarzt (Berufsbezeichnung erworben in Deutschland) Dr. Gunda Böhnke Zahnärztin (angestellt) (Berufsbezeichnung erworben in Deutschland) Christiane Wünsche (geb. Voth) Zahnärztin (angestellt) (Berufsbezeichnung erworben in Deutschland) Dr. Alexandra Danckworth Zahnärztin (angestellt) (Berufsbezeichnung erworben in Deutschland) Dr. Sophie Broghammer Zahnärztin (angestellt) (Berufsbezeichnung erworben in Deutschland) Dr. Franziska Weider (geb. Wingartz) Zahnärztin (angestellt) (Berufsbezeichnung erworben in Deutschland) Tibarg 44 (Fußgängerzone) 22459 Hamburg U Bahn U2 Niendorf Markt direkt vor der Tür Anfahrt mit dem Auto über die Straße "Zum Markt" Tel. : 040 - 55 40 36 88 Fax: 040 - 58 95 59 74 E-Mail: Kammerzugehörigkeit: Zahnärztekammer Hamburg Möllner Landstrasse 31 22111 Hamburg Aufsichtsbehörde Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Berufsrechtliche Regelungen * Zahnheilkundegesetz * Heilberufe-Kammergesetz * Gebührenordnung für Zahnärzte * Berufsordnung für Zahnärzte Die Regelungen finden sich im Gesetzblatt des Landes Hamburg einsehbar bei der Zahnärztekammer Hamburg Möllner Landstrasse 31 22111 Hamburg Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV und § 10 Absatz 3 MDStV: Konstantin von Laffert
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Dort sollten die Patientinnen und Patienten auf Distanz achten – auch zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Praxis. Ist man erst einmal auf dem Zahnarztstuhl, ist man auf der sicheren Seite, die Ansteckungsgefahr ist durch die Schutzausrüstung des Teams praktisch nicht mehr gegeben. Die Hygienevorschriften in Zahnarztpraxen sind auf einem außerordentlich hohen Niveau – seit jeher. Aber jeder sollte sehr kritisch und ehrlich zu sich selbst sein: Waren Sie in den letzten 14 Tagen in einem der nach dem RKI klassifizierten Risikogebiete? Hatten Sie Kontakt zu infizierten Menschen? Haben Sie Symptome, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, wie Husten, Fieber oder Atembeschwerden? Diese Patienten müssen zuvor den telefonischen Kontakt zur Praxis suchen. Außerdem bitten wir Senioren über 70 und einschlägig vorerkrankte Patientinnen und Patienten, möglichst alle Zahnarzttermine aufzuschieben – außer im Schmerzfall natürlich. Dieser Gruppe gilt unsere besondere Aufmerksamkeit und unser besonderer Schutz.
Was müssen Patienten beachten, die sich in häuslicher Quarantäne oder Isolation befinden und akuten Zahnschmerz haben? Schmerzpatienten, die unter Quarantäne stehen, müssen sich vor dem Besuch der Zahnarztpraxis telefonisch anmelden. Es muss zwingend sichergestellt sein, dass eine spezielle Schutzausrüstung bereitsteht. In den nächsten Tagen soll bundesweit die Behandlung von Erkrankten und Verdachtsfällen an "Zentren" zum Beispiel in Krankenhäusern verlegt werden. Hier ist die Politik offenbar im Gespräch mit den Krankenhäusern, die über zahnärztliche Abteilungen verfügen. Natürlich haben wir dichten Kontakt zu vielen Menschen, die übliche Schutzausrüstung schützt Zahnärzte aber vor Ansteckungen. Die Hygienestandards in den zahnärztlichen Praxen waren und sind auf einem sehr hohen Niveau. Eine besondere Gefährdung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Behandlungssituation besteht bei Beibehaltung der Schutzmaßnahmen, die zwingend vorgeschrieben sind, nach unserem Ermessen nicht. Bis zum heutigen Tag gibt es keinen bekannten Fall in ganz Deutschland, bei dem sich ein Mitglied des Teams oder ein Zahnarzt bei der Arbeit mit dem neuen Virus infiziert hat.
Diese sollten möglichst vermieden werden. Bestimmte Geräte, die Aerosol produzieren, sollte man nicht mehr nutzen. Wie ist denn die Situation in den Hamburger Zahnarztpraxen – sind diese inzwischen so leergefegt wie die Straßen? In den Hamburger Zahnarztpraxen ist natürlich ein erheblicher Rückgang der Patientenzahlen zu beobachten. Löhne und Fixkosten laufen weiter, das Paket des Hamburger Senates greift für Zahnärzte nicht, da wir nicht unter die Allgemeinverfügungen fallen. Mich erreichen täglich verzweifelte E-Mails, in denen Praxisinhaberinnen und -inhaber ihre schwersten Sorgen bis hin zur Befürchtung der schnellen Zahlungsunfähigkeit zum Ausdruck bringen. Besonders schwer betroffen sind die jungen Praxen, die erst seit kurzer Zeit am Markt sind. Hier ist die Situation dramatisch und ich habe schon Telefonate mit weinenden Kolleginnen geführt, die befürchten, weder die Löhne noch die Tilgung für ihre noch sehr hohen Kredite bei der Bank im April zahlen zu können. Auch große Praxen – wie die meine mit 17 Angestellten und monatlichen Löhnen in hoher fünfstelliger Höhe – halten diese Situation höchsten einen bis zwei Monate aus, dann droht Zahlungsunfähigkeit.
Bei den Auffrischungsimpfungen (11, 0 Prozent) sind nur Brandenburg, Hessen und Sachsen schlechter. Bundesweit sollen bis Januar 30 Millionen Dosen verimpft werden Mi, 01. 2021, 18. 24 Uhr Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Hamburg