Geschichte 1. Lernjahr ‐ Abitur Lehnswesen, Feudalismus, die politische Ordnung im Mittelalter. Der mittelalterliche "Staat" beruhte auf dem persönlichen Verhältnis zwischen dem Herrscher und dem von ihm in unterschiedlicher Weise und vielfachen Abstufungen abhängigen Volk. Der Personenverbandsstaat Der mittelalterliche "Staat" bestand aus Personenverbänden wie Stämmen, Sippen, Gefolgschaften, Lehnshöfen, Haus- und Schwurgemeinschaften (Personenverbandsstaat). Ihr Zusammenleben wurde durch die Grundherrschaft bestimmt. Grundherren, in der Regel Adlige, Geistliche oder auch Könige, waren dabei nicht nur Grundbesitzer oder verfügten über ein Lehen, sondern übten auch Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus. Das Lehen Der König vergab an geistliche Fürsten (Bischöfe) und weltliche Fürsten (Herzöge und Grafen) ein Lehen (lateinisch "feudum") auf Lebenszeit. Klett Lerntraining | die Spezialisten für Lernhilfen in der Klett Gruppe. Diese Fürsten oder Adlige wurden zu Grundbesitzern. Der König verlieh Ländereien (Land inklusive Dörfer und Bauern) oder aber auch nutzbare Rechte, Ämter oder Einkünfte, z.
Die Grundherrschaft erklärt (Teil 1 von 2) - YouTube
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consilium et auxilium). Ebenso war der Senior verpflichtet, den Vasallen in gleicher Weise zu schützen. Der Vasall unterwirft sich bei der Belehnung dem Senior (im sogenannten Handgang: der Lehnsherr legt seine Hände um die gefalteten Hände des Lehnsmanns herum) und leistet einen Lehnseid. Der Treueid des Vasallen lautete: "Deine Feinde sind meine Feinde, deine Freunde sind meine Freunde, ich will dir allzeit treu, hold und gegenwärtig sein. " Die sogenannte dingliche Seite des Lehnswesens ist das Lehen, das sowohl in Form von Land, aber später auch in Form von Ämtern oder Titeln vergeben werden konnte. Die grundherrschaft 7 klasse. Im Lehnswesen fließen das altgermanische Gefolgschaftswesen und frühe Formen der Hörigkeit aus der Spätantike zusammen. Im Gegensatz zum Allod, das eine Form des frei verfügbaren und erblichen Eigentums an Grund und Boden darstellt, ist das Lehen nur geliehenes Gut bzw. ein geliehenes Amt. Es fällt je nach den Bedingungen des Lehnsvertrages wieder an den Lehnsherrn zurück, ist also nicht von vornherein erblich.
B. Zolleinnahmen. Die Erträge aus diesen Leihgaben konnten die adligen Lehensinhaber, die Vasallen genannt wurden, behalten. Die Treuepflicht Bei der Übergabe des Lehens schworen sich König und Vasall feierlich lebenslange gegenseitige Treue. Sie verpflichteten sich, nichts zum Schaden und alles zum Nutzen des anderen zu tun. Der Vasall war zur Gefolgschaft seines Herrn in Krieg und Frieden verpflichtet. Als Gegenleistung für das Lehen waren die Kronvasallen verpflichtet zur Treue zum König, zur Unterstützung bei der Reichsverwaltung und zur Bereitstellung von Soldaten im Kriegsfall. Rechtskräftig wurde dies durch den Akt der Huldigung, einer Art Unterwerfung, bei der der Lehnsmann oder Vasall vor dem Lehnsherrn tatsächlich auf die Knie fiel. Geschichte: Arbeitsmaterialien Gesellschaft/Alltag - 4teachers.de. Die Lehnspyramide Königsvasallen konnten das königliche Lehen erneut an Untervasallen weiterverleihen. Diese waren dann nur dem Königsvasall, nicht aber dem König zur Treue verpflichtet. Die Unfreien oder Abhängigen (Hörige, leibeigene Bauern) bildeten im System der Grundherrschaft die Basis der Lehnspyramide.
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