Hierfür ist die Ausländerbehörde der Stadt Duisburg zuständig. Je nach Ihren persönlichen Lebensumständen ist das Verfahren darüber hinaus ein klein wenig unterschiedlich.
Das Wichtigste in Kürze Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II setzen sich aus Regelbedarfen, Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen. Für die Umsetzung der Aufgaben sind die Jobcenter zuständig. Im Internet finden Sie unter » entsprechende Hinweise. Antragstellung Um Leistungen nach dem SGB II zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Die Antragsformulare auf Arbeitslosengeld II sowie Ausfüllhinweise zum Antrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie auf der Internetseite » > Downloads > weitere Downloads. Job center weiterbewilligungsantrag ausfüllhinweise wi. Zu den Erklärvideos, die die Antragstellung näher erläutern, gelangen Sie am schnellsten, wenn Sie unter» im Suchfeld "Videos zum Arbeitslosengeld II" eingeben. Unter » können Sie Ihre Unterlagen auch einfach und bequem online übermitteln. Sie erhalten die Vordrucke auch in Ihrem Jobcenter.
Tipp: Eingang bestätigen lassen Lassen Sie sich den Eingang Ihres Weiterbewilligungsantrags schriftlich bestätigen. So können Sie im Zweifelsfall belegen, dass Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben. Folgeantrag – was muss rein? Oft bestätigen Sie mit dem Weiterbewilligungsantrag lediglich Ihre Angaben aus dem Hartz 4-Erstantrag. So weisen Sie dem Jobcenter nach, dass Sie auch weiterhin berechtigt sind, Arbeitslosengeld II zu beziehen. Job center weiterbewilligungsantrag ausfüllhinweise post. Haben sich Ihre Lebensumstände in der Zwischenzeit geändert, müssen Sie das Jobcenter im Folgeantrag darüber informieren. Wichtig: Meldepflicht bei Veränderungen Ändern sich Ihre Lebensumstände aufgrund eines neues Anstellungsverhältnisses oder Veränderungen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft, müssen Sie das dem Jobcenter unverzüglich melden – auch unabhängig vom WBA. Da der Folgeantrag dem Datenabgleich dient, ist dieser nicht so umfangreich wie der Erstantrag. Grundsätzlich müssen Sie in Ihrem Folgeantrag angeben, wenn: es Veränderungen in Ihrem monatlichen Einkommen gibt sich Ihre Bedarfsgemeinschaft in der Mitgliederzahl geändert hat – Leistungsansprüche betreffen schließlich die gesamte Bedarfsgemeinschaft Ihre Kosten der Unterkunft inklusive der Heizkosten teurer oder günstiger geworden sind Sie Mehrbedarfe benötigen oder bereits gewährte Mehrbedarfe wegfallen Mehrbedarfe und die meisten Bedarfe für Bildung und Teilhabe bedürfen keines Weiterbewilligungsantrages, da Sie mit dem allgemeinen Antrag beantragt werden.