Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Scheidung mit nur einem Anwalt, bei der kein Streit über Sorgerecht, Unterhalt, Ehewohnung, Haushaltsachen und Vermögen geführt wird. In diesem Fall wird vom Gericht nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich entschieden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit alle offenen Punkte geklärt sind. Über Unterhalts-, Vermögens- und Sorgerechtsfragen wird nur entschieden, wenn ein Ehegatte eine Entscheidung zu diesen sog. Folgesachen beantragt. Dann besteht Anwaltszwang für beide Ehegatten, d. h. es muss ein zweiter Anwalt beteiligt werden. Ohne einen solchen Antrag zu den sonstigen gesetzlichen Scheidungsfolgen "fragt das Gericht" nicht nach diesen offenen Punkten. Scheidung: Geld, Zeit und Nerven sparen mit einvernehmlicher Lösung. Es muss auch nicht nachgewiesen werden, dass diesbezüglich eine Einigung besteht. Die Eheleute werden nicht gezwungen ihre Scheidungsfolgen zu regeln. Eine Scheidung mit einem Anwalt geht also auch ohne Einigung, ist aber nicht zu empfehlen. Besteht gerichtlicher Klärungsbedarf, ist dies am effektivsten und kostengünstigsten im Scheidungsverfahren als sog.
Es ist jedoch durchaus auch möglich, eine bereits geschlossene formpflichtige Scheidungsfolgevereinbarung anzufechten oder zu widerrufen. Dieser Schritt ist jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft. Eine Anfechtung oder ein Widerruf einer formpflichtigen Scheidungsfolgevereinbarung kann erfolgen, wen diese Vereinbarung trotz einer bestehenden Geschäftsunfähigkeit einer Vertragspartei oder infolge eines Irrtums abgeschlossen wurde. Überdies ist die Anfechtung bzw. Notarielle scheidungsfolgenvereinbarung formular servers. der Widerruf einer formpflichtigen Scheidungsfolgevereinbarung auch dann möglich, wenn die Scheidungsfolgevereinbarung sittenwidrige Regelungen enthält. Ein gutes Beispiel für eine sittenwidrige Regelung in einer Scheidungsfolgevereinbarung ist der Verzicht einer Vertragspartei auf Unterhalt, wenn gem. Gesetzgebung demjenigen Part Unterhalt ausdrücklich zustehen würde. Grundsätzlich wird jede Form der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei bei einer Scheidungsfolgevereinbarung von dem Gesetzgeber als sittenwidrige Regelung betrachtet, sodass der Widerruf oder die Anfechtung dieser Vereinbarung dann durchaus denkbar ist.
Folgesache möglich. Im beiderseitigen Interesse sollte also vor der Scheidung ausgelotet werden, ob eine einvernehmliche, abschließende Einigung über alle oder zumindest einige Scheidungsfolgen möglich ist. Hierzu berät Sie der Notar unparteiisch. Er hält Ihre Einigung in rechtssicherer Form, d. in einer notariellen Urkunde, der Scheidungsfolgevereinbarung, fest. Alle privatschriftlichen Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelichen Ehegattenunterhalt sowie Erb- und Pflichtteilsrecht vor der Scheidung sind unwirksam. Sie sind im Streitfall ohne Bedeutung. Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung - Wann sinnvoll?. Im Interesse beider Ehegatten sollte möglichst vor der Scheidung eine einvernehmliche Regelung gefunden werden. Sparen Sie nicht am "falschen Ende", lassen Sie sich beraten und finden Sie eine rechtssichere, preiswerte und nervenschonende Lösung: die notarielle Scheidungsfolgevereinbarung. Ist nicht zu allen Punkten eine Einigung möglich, sollten diese dann unmittelbar in einem sog. strittigen Scheidungsverfahren mit zwei Anwälten gerichtlich geklärt werden.
Durch eine offene Kommunikation miteinander statt über zwei Rechtsanwälte können Sie auf Augenhöhe finanzielle und sorgerechtliche Fragen und Probleme klären. Es lohnt sich also, vor dem Gerichtstermin schon die finanziellen und rechtlichen Folgen zu klären. Haben Sie vor oder in der Ehe keinen Ehevertrag geschlossen, so ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung Ihre beste Option auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung. Kann ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung widerrufen oder anfechten? Notarielle scheidungsfolgenvereinbarung formular pdf. Grundsätzlichen haben Sie ein Recht darauf, die Scheidungsfolgenvereinbarung vor Gericht anzufechten. Erfolg könnten Sie besonders dann haben, wenn die Vereinbarung nicht notariell beurkundet wurde. Auch wenn Ihr Ehepartner Sie auf irgendeine Art und Weise getäuscht hat, etwa durch die Verheimlichung der Finanzen etc., können Sie die Vereinbarung anfechten. Achten Sie dabei auf die Anfechtungsfrist von einem Jahr! Setzt der eine Ehepartner den anderen unter Druck, damit eine Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten und unterschreiben wird, kann diese angefochten werden.