Alter der Versicherten Das Alter des Versicherten hat einen entscheidenden Einfluss auf den Beitrag. Je älter ein Versicherter ist, umso eher ist mit Zahnersatz zu rechnen. In der Regel sind die Beiträge für junge Versicherte bis 25 Jahre noch günstig, steigen dann aber mit dem Alter. Bis zum 40. Lebensjahr ist der Versicherungsbeitrag bei vielen Anbietern schon etwas höher, ab 40 Jahren sind die Tarife meist sehr teuer. Sinnvoll kann der Abschluss eines Tarifs mit Alterungsrückstellung sein. Zahnzustand mit 40 ans. Zwar ist der Versicherungsbeitrag zunächst recht hoch, allerdings kommt es auch nicht mehr zu einer Beitragserhöhung aufgrund des steigenden Alters. Einige Versicherer haben ihr Angebot inzwischen angepasst und bieten auch spezielle Tarife für Senioren, die Sie ab einem Alter von 60 Jahren abschließen können. Mitunter fallen die Leistungen dabei aber geringer aus und ein normaler Tarif kann sich eher lohnen. Bedenken Sie auch, dass einige Versicherer eine Altersgrenze für den Vertragsabschluss vorsehen, andere haben keine Alterseinschränkungen.
Ein einfaches Rechenbeispiel: Die Behandlungskosten belaufen sich auf insgesamt 2. 000 Euro. Ihre gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich mit 500 Euro an den Kosten. In diesem Fall leistet der Tarif "Zahnersatz Sofort" ebenfalls 500 Euro. Somit müssen Sie die Restkosten in Höhe von 1. 000 Euro selbst tragen. Viel besser ist es daher, dass Sie bereits frühzeitig – solange keine "Schäden" an Ihren Zähnen vorhanden sind – eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die 70%, 90% oder sogar 100% der Kosten übernimmt. Daten und Zahlen: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK). Wissenswert ist zudem, dass alle am Markt verfügbaren Zahntarife in den ersten Jahren nur eine begrenzte Leistung erbringen. Die vollen vertraglich vereinbarten Leistungen (z. für Zahnersatz) werden erst dann erbracht, wenn die Versicherung bereits eine gewisse Zeit lang gelaufen ist. Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung deshalb nicht erst dann ab, wenn sich eine Behandlung anbahnt, sondern bereits viel früher, damit Sie im Leistungsfall von der vollen Leistung profitieren und Ihre Zahnzusatzversicherung somit optimal nutzen können.
Soviel zunächst zum wie... Gruß justii 02. 2008, 16:17 zwei dinge ganz kurz: 1. ich kenne mich fast perfekt mit diesem thema aus. 2. du wirst dein haus/ deine wohung auch erst gegen feuer versichern, wenn es im erdgeschoß schon brennt, richtig? mit punkt 2 liegt deine lösung vermutlich auf der hand: es gibt keine zusatzversicherung, die das legalerweise übernimmt. erst nach den sanierungsmaßnahmen macht dies sinn (denn irgendwann danach wird wieder etwas fällig). so long, DerExperte --- wenn man keine ahnung hat, einfach mal..... 02. Zahnzustand mit 40 mitgliedern dax. 2008, 17:40 Zitat von erdbeereis...... oder weiß jemand einen Link o. ä.??........ Von einer Online-Antragstellung kann ich Dir gerade in dieser Situation nur abraten. Bei einem Onlineantrag ist alles verbindlich und damit Wagnisdatei-Relevant. Am sichersten ist es wohl, Dir von Deinem Zahnarzt einen Zahnstatus erstellen zu lassen und mit diesem eine entsprechende Voranfrage zu halten (unverbindlicher Probeantrag). Nur so kannst Du sicher sein, daß Du am Ende nicht den schwarzen Peter "vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" zugeschoben bekommst.