Das Berufskolleg "kennen" heute noch zwei deutsche Bundesländer: Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die "BKs" in beiden Ländern sind aber nicht miteinander vergleichbar. Abschlüsse - Cuno II Berufskolleg. Denn während in Nordrhein-Westfalen unter der Bezeichnung "Berufskolleg" alle beruflichen Schulen des Landes mit ihren Bildungsangeboten laufen, das heißt also Berufsschule, (Höhere) Berufsfachschule, Berufliches Gymnasium, Fachoberschule und Fachschule – an denen auch die Fachhochschulreife erworben werden kann (teilweise nur der schulische Teil) -, stellen die Berufskollegs in Baden-Württemberg eine eigene Schulart dar. Daraus ergibt sich auch, dass in Nordrhein-Westfalen am Berufskolleg sämtliche Abschlüsse der Sekundarstufe I und II erworben werden können (vom Hauptschulabschluss bis zur Fachhochschulreife und dem Abitur), in Baden-Württemberg hingegen "nur" maximal das Fachabitur (allgemeine Fachhochschulreife). konzentriert sich an dieser Stelle auf die Darstellung der Bildungsgänge, die das Berufskolleg in Baden-Württemberg als eigene Schulart anbietet.
Aufbauend auf dem Abschluss des Kaufmännischen Berufskollegs I werden die Schülerinnen und Schüler durch Weiterführung allgemein bildender und fachtheoretischer Kenntnisse zum Studium an einer Fachhochschule qualifiziert. Mit dem Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs II wird die Fachhochschulreife erworben. Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Zusatzprüfung können die SchülerInnen den Berufsabschluss Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent erwerben. 4. Probezeit Alle SchülerInnen werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg verlassen! 5. Berufsbildung NRW - Das Berufskolleg in NRW - Abschlüsse und Anschlüsse. Dauer und Gliederung der Ausbildung Die Ausbildung im Kaufmännischen Berufskolleg II dauert ein Jahr. Der Unterricht gliedert sich in einen Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich (vgl. Stundentafel). Zur Vertiefung der beruflichen Kenntnisse können weitere Angebote im Wahlpflichtbereich gewählt werden, eine Teilnahme ist dann verpflichtend.
§ 2 der Berufskolleg-anrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO) Ausbildungsvertrag nach § 66 BBiG/§ 42 HwO Berufsschulabschluss HS, FOR, FHR (einjährig) Ausbildungsvorbereitung (A 2) Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt/ ohne Abschluss HS9 HS9 = Ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss HS10 = Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss FOR = Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss) FHR = Fachhochschulreife Anlage B - Berufsfachschule (einjährig), die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln (B 1) HS10 vermitteln (B 2) Kl. 9 Gymn. FOR (zweijährig), die einen Berufsabschluss nach Landesrecht vermitteln (B 3) mindestens HS9 FOR und Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent Schwerpunkt: Heilerziehung Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ Staatlich geprüfter Kinderpfleger Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung/ Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt: Service Kl.