Die "alte" Form der Zwischenprüfung, eine reine Lernstandsüberprüfung ohne Bedeutung für das Ergebnis der Abschlussprüfung, entfällt. Ziel der "Verordnung zur Erprobung der Gestreckten Abschlussprüfung im Beruf Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel" ist es, nicht erst am Ende der Ausbildung, sondern schon nach zwei Jahren Kernkompetenzen im kaufmännischen Bereich abschließend zu prüfen und eine entsprechende berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen. Grundlagen unternehmerischer selbstständigkeit prüfung b2. So ist künftig Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung im dreijährigen Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel" identisch mit der schriftlichen Abschlussprüfung im zweijährigen Ausbildungsberuf "Verkäufer/-in". Dies vereinfacht die Prüfungsstruktur und stellt zudem sicher, dass die Gemeinsamkeiten in den Kernkompetenzen und der Prüfungsgestaltung eine Anrechnung und Durchlässigkeit ermöglichen, die die Mobilität zwischen den Berufen verstärkt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wird eine Evaluation der Erprobungsverordnung durchführen.
Dabei sollen auch inhaltliche Innovationen berücksichtigt werden, für die die Branche insbesondere im Bereich E-Commerce Bedarf sieht. Die modernisierte Ausbildungsordnung soll voraussichtlich im Jahr 2017 in Kraft treten. Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.
Die Befragten sind sich aber einig, dass hierdurch die Bedarfe der Branche gut abgedeckt werden. Weiterhin hat die BIBB-Untersuchung ergeben, dass die Möglichkeit des "Durchstiegs" in die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel gut angenommen wird: Nicht nur die Zahlen in der Verkäufer-Ausbildung sind stark gestiegen – von rund 12. 400 bestandenen Abschlussprüfungen im Jahr 2004 auf rund 20. 800 in 2013 –, sondern parallel zeigt sich auch eine starke Zunahme der Durchsteiger/-innen von rund 25% (im Jahr 2008) auf zuletzt rund 44% aller Verkäufer-Absolventen (2013). Die Zahlen in der direkten Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel sind ungefähr gleich geblieben. Dadurch ist der Anteil der "Fortsetzer/-innen" im dritten Jahr deutlich angestiegen. Unkonfiguriert. Rund ein Drittel aller Absolventen zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel im Jahr 2013 hatte zuvor einen Abschluss als Verkäufer/-in erworben. Inzwischen hat das Neuordnungsverfahren der Berufe Verkäufer/-in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel begonnen, in dessen Rahmen die Erprobungsverordnung in Dauerrecht überführt wird.
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