Allgemeine Informationen Hundehalter müssen ab dem Jahr 2013 den Nachweis der Sachkunderfordernis (Hundeführerschein) besitzen. Die Sachkundeprüfung kann in zu diesem Zweck anerkannten Hundeschulen oder Vereinen oder bei Tierschutzorganisationen abgelegt werden oder bei Personen, die ebenfalls von einer Fachbehörde anerkannt wurden, z. B. Hundetrainer. Inhalt der Prüfung sind theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang und in der Haltung von Hunden. Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens 2 Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten oder für eine juristische Person betreut hat, gilt durch Erfahrung als sachkundig. Als Nachweis kann z. der Beleg über die Bezahlung der Hundesteuer dienen. Darüber hinaus werden bestimmte Personengruppen als sachkundig befunden, dies sind u. Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen | Hundehaltung | Planet Hund. a. : Tierärzte Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben Tierheimbetreibende Diensthundeführer Behindertenbegleithundeführer Wenn aber ein solcher Hund auffällig wird, z. Beschwerden über ihn bei der Behörde eingehen, kann die Behörde die Sachkunde auch nachträglich vorschreiben.
Der Test dauert etwa 60 Minuten und es müssen mindestens 80% der Fragen richtig beantwortet werden. Was erwartet mich in der praktischen Prüfung? Im praktischen Teil der Prüfung wird überprüft, wie sich Euer Hund im Alltag verhält und wie Ihr darauf reagiert. Praktische hundeprüfung niedersachsen kosten. So werdet Ihr beispielsweise auf eine Freifläche oder in ein Café gehen, also an Orte, an denen der Hund mit vielen Menschen konfrontiert wird und Ablenkungen durch beispielsweise andere Hunde, Jogger oder Radfahrer entstehen. Hier wird darauf geachtet, wie Euer Hund auf diese Reize reagiert, wie Ihr Euch im Umgang mit dem Hund verhaltet und ob Kommandos wie "Sitz", "Platz" oder "Bleib" funktionieren. Auch vorausschauendes Verhalten wird bewertet. Das heißt beispielsweise auch, dass Ihr Euren Hund trotz Aufforderung des Prüfers nicht ableint, wenn ein Jogger von weitem zu sehen ist, wenn Ihr wisst, dass Euer Hund gerne mal eine Runde mitjoggt. Erklärt dies dem Prüfer und stellt so unter Beweis, dass Ihr vorausschauend und verantwortungsvoll handelt.
Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. Halterinnen und Halter, deren Hund bei einem anderen Register(z. ) gemeldet sind, müssen ihren Hund dennoch im Zentralen Register registrieren lassen. Die Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt. Die Hundehalterin/der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen. Das Hunderegister ist unter zu finden. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14, 50 € zzgl. 19% MwSt. (pro Hund) anfallen. Theoretische Sachkundeprüfung. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23, 50 € zzgl. Schriftlich oder telefonisch übermittelte Daten verursachen einen höheren Aufwand und sind daher teurer. Des Weiteren ist der Halter gesetzlich verpflichten einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis zu absolvieren, dieser nennt sich neu: Niedersächsischer Hundeführerschein.
Auch hier werden grundlegende Aufgaben, wie das Beherrschen von Grundkommandos (Sitz, Bleib, Komm), das Abrufen des Hundes, aber auch das gehorsame Laufen an der Leine, abgefragt. Dein Hund muss beim Ablegen der Prüfung ein Mindestalter von 12 Monaten beim Hundeführerschein und 6 Monate beim Sachkundenachweis erreicht haben. Bei beiden Prüfungen kannst du passend zu deinem Wissensstand direkt die Prüfung ablegen oder einen passenden Kurs dazu besuchen. Sachkundenachweis Pflicht Je nach dem für welche Hunderasse du dich entscheidest und in welchem Bundesland du lebst, kannst du dazu aufgefordert werden, einen Sachkundenachweis einzureichen. Praktische hundeprüfung niedersachsen. Generell wird bei einem von der Stadt oder der Gemeinde geforderten Sachkundenachweis in drei Varianten unterschieden, dem Sachkundenachweis für 20/40 – Hunde, dem Sachkundenachweis für bestimmte Rassen und dem Sachkundenachweis für "gefährliche" Hunde. Sachkundenachweis für 20/40 Hunde Am häufigsten gefordert wird ein Sachkundenachweis für sogenannte 20/40-Hunde.
Kranke oder verletzte Hunde werden nicht zur Prüfung zugelassen. Die Verwendung von Hör- und/oder Sichtzeichen ist erlaubt. Es ist auch erlaubt den Hund bei korrektem Verhalten zu belohnen. Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn der Pfüfling den Hund verantwortungsvoll, vorausschauend und sicher durch die Prüfungssituationen führen kann. Dabei soll er den Hund führen ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden oder des Straßenverkehrs. Als nicht bestanden gilt es insbesondere, wenn der Prüfling den Hund nicht unter Kontrolle hat, sich unangemessen verhält oder von elf Prüfungssituationen nur fünf oder weniger erfolgreich absolviert.