Der Fall Anita Hausarbeit, 2013 12 Seiten, Note: 1, 7 Leseprobe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Fallbeispiel 3 Juristischer Aspekt 4 Kriminologischer Aspekt 4. 1 Erscheinungsformen - Misshandlung und sexuelle Misshandlung: körperlich und seelisch - Vernachlässigung: körperlich und seelisch 4. Fallbeispiele | Ausgleich e.V.. 2 Erklärungsansätze - Opfer, Täter, soziales Umfeld, Gesamtgesellschaft 4. 3 Handlungsansätze -strukturell und individuell (nicht-behördliche/behördliche Ansätze) 5 Fazit Literaturverzeichnis "In dieser Hausarbeit soll ein ausgewählter Bereich der Sozialen Arbeit, dem Kindesmisshandlung mit sexuellem Missbrauch, dargestellt und strafrechtlich und kriminologisch auf einen Fall angewendet werden. " Hierfür wird zunächst der Fall Anita vorgestellt, der dann unter Heranziehung strafrechtlicher und kriminologischer Gesichtspunkte betrachtet wird und für den, im Blick auf die jeweiligen Handlungsansätze, individuelle und strukturelle Handlungsmöglichkeiten angeboten werden. Die Wichtigkeit der Auseinandersetzung mit dem Strafrecht für SozialarbeiterInnen beschreibt Riebenbrauk folgendermaßen: "Juristen haben andere Aufgaben als Sozialarbeiter.
Insgesamt haben sich bisher 1. 713 Personen an den "Weißen Ring" gewandt. Neben monetären Zuwendungen gibt es für die Betroffenen auch psychologische Hilfe und Therapien. Jenes Gremium, dass über Leistungen und Zahlungen entscheidet, hat in bisher 30 Sitzungen 1. 542 Fälle einzeln untersucht, berichtete eine Sprecherin des "Weißen Rings" im APA-Gespräch. Diese Unterstützung erhielten Opfer 892 Personen wurde dabei Unterstützung in Form von psychologische Hilfe und Therapien zugesprochen. Dafür hat der Verein 60. 015 Einheiten Psychotherapie für rund 4, 8 Millionen Euro genehmigt. Insgesamt hat die Stadt 31, 5 Millionen Euro für die Opferentschädigung bereitgestellt. Bei den Betroffenen handelt es sich mit rund 61 Prozent vorwiegend um Männer. Was die Altersverteilung betrifft: Fast 38 Prozent seien zwischen 1950 und 1959 geboren worden, 31 Prozent zwischen 1960 und 1969. In allen Fällen ging es um physische und psychische Gewalt, in rund 48 Prozent – also in fast der Hälfte – auch um sexualisierte Gewalt.
Verena hat Angst, wenn Mama so viel weint. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus übergibt die Ärztin der Mutter die Telefonnummer des Kinderschutz-Zentrums Graz und informiert sie darüber, dass dort Leute arbeiten, die Familien in solchen Krisen unterstützen und auch zu Gericht begleiten. Im Kinderschutz-Zentrum selbst bekommen sowohl Mama und Papa als auch Verena eine eigene Mitarbeiterin zur Seite gestellt. Die Familie wird auf die kontradiktorische Einvernahme vorbereitet und anschließend zu Gericht begleitet. Die Familie lernt im Kinderschutz-Zentrum die Opferanwältin kennen, die Verena einen Lutscher bringt und Mamas und Papas Fragen beantwortet. Während die Erwachsenen reden, spielt Verena mit ihrer Psychologin "Puppenhaus" – das macht sie am allerliebsten. Verenas Aussage bei Gericht verläuft gut, und sie freut sich über den Eisbecher mit dem Zauberstab, auf den sie von der Prozessbegleiterin eingeladen wird. Überhaupt bekommt Verena ganz viel Lob, wie gut sie die Aussage gemacht hat, wie mutig sie war alles zu erzählen, und sie weiß, dass sie es jetzt keinem Fremden mehr erzählen muss.