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Zur Besetzung in der Stabsstelle des Dezernates III schreibt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum nächstmöglichen Besetzungszeitpunkt eine Stelle als Integrationslotse (w/m/d) mit 39, 5 Wochenstunden aus. Dienstort ist der Regionalstandort Neubrandenburg. Die Stelle ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für die Dauer eines Jahres befristet zu besetzen. Ziel der neu geschaffenen Stelle ist die Betreuung und Begleitung von ukrainischen Flüchtlingen in den ersten Monaten ihres Aufenthaltes im Landkreis MSE. Insbesondere soll eine Unterstützung der Flüchtlinge bei der Erstorientierung, Koordinierung und Vernetzung ihres alltäglichen Lebens erfolgen. Aufgaben: • Herstellung des Erstkontaktes bei der Ankunft im Landkreis MSE • Zusammenarbeit mit dem Unterbringungsmanagement des Landkreises • Vermittlung, Beratung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten wie z. B. bei Meldeangelegenheiten, Banken, Krankenkassen, Jobcenter etc. TVöD Eingruppierung | Haufe. • Beratung und Unterstützung bei Fragen der Kinderbetreuung, Schulanmeldung, Elterngesprächen in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Schulträgern und freien Wohlfahrtverbänden • Hilfe bei der Bewältigung der Kommunikation, z. Sprachkurse, Dolmetscherleistungen etc. • Ermutigung zur Inanspruchnahme von Hilfsangeboten • Migrationsberatung – Netzwerkarbeit mit anderen Trägern der Integrationsarbeit Anforderungsprofil: • Abschluss als Bachelor of Laws, Dipl.
Da sie gemäß ihrer Stellenbeschreibung überwiegend diese Tätigkeit ausübt, gingen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Tätigkeit der EG S 14 entsprach. Da die Klägerin jedoch nicht die hierfür erforderliche Qualifikation besaß, vergütete der Beklagte die Klägerin nach EG S 8b. Eingruppierung nach EG S 8b oder EG S 12 bzw. EG S 13? Diese machte nun jedoch die Eingruppierung in EG S 12 bzw. EG S 13 geltend. Sie begründete die EG 13 u. Eingruppierung fachkraft für arbeitssicherheit tvöd via le site. a. damit, dass unstreitig ihre Tätigkeit der EG S 14 entsprach. Und auch wenn sie nicht die für eine solche Eingruppierung erforderliche staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin besaß, sei die Entgeltgruppe S 13 aufgrund der Nr. 2 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung VKA als die nächst niedrigere Entgeltgruppe maßgebend. Zumindest habe sie jedoch Anspruch auf eine Vergütung nach EG S 12, da sie schwierige Tätigkeiten in diesem Sinne ausübe und als sonstige Beschäftigte im Tarifsinn anzusehen sei. Der Beklagte war dagegen der Auffassung, die Eingruppierung in EG S 8b sei zutreffend, da Nr. 2 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung VKA vorsehe, dass einem Beschäftigten, dem die geforderte Ausbildung fehle, in der Entgeltgruppe eingruppiert sei, die für Beschäftigte "in der Tätigkeit von" vorgesehen sei.
Diese waren bisher den ehemaligen Arbeitern vorbehalten. Einstiegseingruppierung von Beschäftigten mit mindestens dreijähriger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechender Tätigkeit grundsätzlich in Entgeltgruppe 5. Aufteilung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c. Einstiegseingruppierung von Beschäftigen mit einem Bachelorabschluss grundsätzlich in Entgeltgruppe 9b. Gleichstellung der Masterabschlüsse mit den wissenschaftlichen Hochschulabschlüssen alter Art. Neue Entgelttabelle für den Pflegebereich und neue Eingruppierungsmerkmale für die Berufe im Gesundheitswesen. Neue Eingruppierungsmerkmale für die Beschäftigten bei den Sparkassen, im IT-Bereich, für Beschäftigte im Rettungsdienst und bei den Leitstellen, im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst, für Schulhausmeister. Entgelttabelle: Entgelterhöhung mit Strukturänderungen - WEKA. Anwendung der allgemeinen Eingruppierungsmerkmale auf die Beschäftigten in Büchereien und Archiven sowie im Fremdsprachendienst. Es bleibt bei der Abschaffung von Bewährungs-, Zeit-, und Tätigkeitsaufstiegen.