können Sie grundsätzlich: – Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB) – vom Vertrag zurücktreten (§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB) – den Kaufpreis mindern (§§ 437 Nr. 2, 440, 441 BGB) – Schadensersatz fordern (§§ 437 Nr. Rechtsanwalt andreas baie de. 3, 440, 280, 281, 283, 311 a BGB – Aufwendungsersatz fordern (§§ 437 Nr. 3, 440, 284 BGB) Was ist der Widerrufsjoker? Wenn Sie das Fahrzeug finanziert haben, können Sie in einer Vielzahl von Fällen lukrativ vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sind. Hierzu haben wir eine extra Themenseite dazu für Sie installiert. Gerne können Sie sich nachfolgend informieren. Lohnt sich ein Vorgehen? Jetzt kostenlos Ansprüche professionell prüfen.
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