Segne das Haus, segne das Brot. Gib uns die Kraft, von dem was wir haben, denen zu geben in Hunger und Not. Text als Word Datei Dieses Werk bzw. Inhalt ist lizenziert unter einer
Lieder thematisch - Lieder alphabetisch - Lieder des Monats: 2021 - 2020 - 2019 - 2018 - 2017 - 2016 - 2015 - 2014 - 2013 - 2012 "Wer hat den Tisch gedeckt" - Ein musikalisches Tischgebet. Hier findest du zum Lied das MP3, das Playback, ein Mitsing-Video und die Noten. In den Arbeitsblättern findest du weitere Tischgebete, einen Gebetswürfel zum selber basteln und weitere Ideen für den Unterricht. Du bist eingeladen, die Materialien zu nützen, die hier eingestellt sind. Kurt Mikula Aus der CD "Liebe das Leben" . Das Playback findest du auf dem USB Playbackarmband. Impulse & Arbeitsanregungen findest du im "Spiel-, Bastel- & Ideenbuch". QR-Code herunterladen und z. B. in das Arbeits- oder Liedblatt einfügen. Infotext dazuschreiben: z. "QR-Code scannen und das Musikvideo "Tischgebet" online ansehen". Hier kann du dir das Lied "Tischgebet" in voller Länge anhören (MP3). MP3 - 3 MP3-Audiodatei [677. 3 KB] Interssante Links zum Thema "Glaube" Hier findest du interessante Links zum Thema "Glaube" Diese Bilder kannst du als Powerpointpräsentation herunterladen und ausdrucken.
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01. 2006 | Unterhalt von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf Sowohl dem unterhaltsberechtigten als auch dem unterhaltspflichtigen Ehegatten ist grundsätzlich zuzubilligen, einen Betrag von bis zum vier v. H. seines jeweiligen Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres für eine – über die primäre Altersversorgung hinaus betriebene – zusätzliche Altersvorsorge einzusetzen ( BGH 11. 5. 05, XII ZR 211/02, FamRZ 05, 1871, Abruf-Nr. Unterhalt | Aufwendungen zur angemessenen Altersversorgung. 052903). Entscheidungsgründe Bei der Einkommensermittlung ist auf Seiten der Klägerin eine betriebliche Altersvorsorge zu beurteilen, die als Direktversicherung im Wege einer Gehaltsumwandlung durch eine Kürzung ihres Nettoeinkommens finanziert wurde. Diese zusätzliche Altersvorsorge ist neben der primären Altersversorgung in Höhe von weiteren vier v. des Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres als zusätzliche Altersversorgung auf Grund der unsicheren Lage bei der Rentenversicherung anzuerkennen. Praxishinweis Der BGH hat entschieden, dass über die gesetzliche Altersvorsorge hinaus jeder Ehegatte in Höhe eines Betrags von vier v. des Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres eine zusätzliche Altersvorsorge bilden darf.
In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.
Anmerkung: In dieser Entscheidung setzt sich das OLG Stuttgart ausführlich mit den einzelnen zulässigen Formen der privaten Altersvorsorge auseinander und zählt die einzelnen – zulässigen – Anlageformen und mit der entsprechenden höchstrichterlichen Fundstelle auf. BGH, Beschluss vom 22. 09. Berechnung Kindesunterhalt unter berücksichtigung der betrieblichen Altersvorsorge - Kindesunterhalt - Forum Familienrecht. 2021 - XII ZB 544/20 Freie Wahl der Anlageform bei Anlage des Altersvorsorgeunterhalts Leitsätze: a) Dem Empfänger von > Altersvorsorgeunterhalt obliegt es, die erhaltenen Unterhaltsbeträge in einer für die spätere Erzielung von Alterseinkünften geeigneten Form anzulegen. Statt freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, kann er auch eine private Rentenversicherung abschließen (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 141/04 - FamRZ 2007, 117). Dass diese ein Kapitalwahlrecht vorsieht, steht nicht entgegen. b) Aufgrund des Unterhaltsrechtsverhältnisses obliegt es zwar grundsätzlich beiden (geschiedenen) Ehegatten, ihre > (Gesamt-)Einkommensteuerbelastung möglichst gering zu halten.
Liegt der Rentenbeitrag unter 20%, verbleibt es nach der BGH-Rechtsprechung dennoch bei einer Gesamtaltersversorgung von 24% des Bruttoeinkommens, da der BGH diesen Wert unabhängig von der aktuellen Höhe des jährlich schwankenden Rentenbeitrags festgeschrieben hat. Als Zusatzversorgung im Rahmen der sekundären Altersvorsorge werden betriebliche Zusatzversorgungen bzw. die des öffentlichen Dienstes anerkannt, Direktversicherungen (auch wenn es sich hierbei um Kapitallebensversicherungen handelt), Tilgungen von Immobilienschulden, Wertpapiere, Fonds, Sparguthaben und auch Gehaltsabtretungen zu Altersvorsorge. Der Anerkennung als Altersvorsorge steht nicht entgegen, dass es sich bei den vorgenannten Modellen oftmals auch um einseitige Vermögensbildung handelt, da diese Art von Altersvorsorge eine wirksame Form der Altersvorsorge darstellt. Betriebliche altersvorsorge kindesunterhalt. 2. Altersvorsorge im Mangelfall Von einem Mangelfall wird im Unterhaltsrecht dann gesprochen, wenn der Unterhaltspflichtige unter Wahrung des ihm zustehenden notwendigen Selbstbehalts nicht in der Lage ist, aus seinem (zu geringen) Einkommen den Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten ganz oder teilweise zu decken.
Aufl. 2008 Rn. 1029). Die Praxisrelevanz ist wegen der Vielzahl zulässiger Vorsorgeformen (dazu unten) immens hoch. Allgemein ist festzuhalten: Die Grundsätze der Zulässigkeit einer ergänzenden Altersvorsorge gelten gleichermaßen •für den Unterhaltsberechtigten und den Unterhaltspflichtigen, •im Eltern-, Ehegatten- oder auch im Kindesunterhalt. Beim Elternunterhalt können bis zu 5%, für übrige Unterhaltsansprüche bis zu 4% abgesetzt werden; diese Prozentzahlen beziehen sich auf das Bruttoerwerbseinkommen des Vorjahres. Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge müssen tatsächlich gezahlt werden, ein fiktiver Abzug scheidet aus (BGH, Urt. 28. 02. 2007 - XII ZR 37/05, DRsp Nr. 2007/6837 = FamRZ 2007, 793, 795; BGH, Urt. 22. 2006 - XII ZR 24/04, DRsp Nr. 2007/13 = FamRZ 2007, 193 f. ; OLG Hamm, Urt. 10. 2008 - 2 UF 43/08, DRsp Nr. Altersvorsorge - Unterhaltsrechner. 2008/23684 = FamRZ 2009, 981, 984). Die Art der Vorsorge steht dem Vorsorgenden frei, z. B. : •als Lebensversicherung, Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Direktversicherung (BGH, Urt.