Auch hier besteht Pfändungsschutz bei Selbstständigen. Um in solchen Fällen die Vergütungen dem Pfändungsschutz zu unterstellen, muss der Schuldner einen Freigabeantrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen, § 850 i ZPO. Damit der Schuldner diesen Antrag stellen kann, bevor der Drittschuldner die Vergütungen an die Gläubiger leistet, gilt ein vierwöchiges Moratorium. Das bedeutet, dass der Drittschuldner erst nach Ablauf von vier Wochen an den Gläubiger leisten darf. Die Sperrfrist läuft ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Überweisungsbeschlusses. Auf Grundlage des Freigabeantrags des Schuldners bestimmt das Vollstreckungsgericht die Höhe des pfändungsfreien Betrags. Auch hier gilt als Maßstab das bereinigte Nettoeinkommen. Berechnung Pfändungsfreibetrag bei Selbständigen in Regel-Inso. Daneben setzt das Gericht einen angemessenen Zeitraum fest, für den das Einkommen als Existenzgrundlage dienen muss. Das Gericht kann dem Schuldner bei entgegenstehenden Gläubigerinteressen auch weniger zusprechen, als ihm nach Pfändungstabelle eigentlich zusteht.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen ausreichend beantwortet habe und verbleibe mit freundlichen Grüßen K. Roth - Rechtsanwalt -
Forderungspfändung bei Selbständigen Die Vergütungsansprüche für selbständige Tätigkeiten, seien sie selbst oder durch Personal erwirtschaftet, können auf Antrag des Schuldners (im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen nach der §§ 850a bis 850i § 850 ZPO) für unpfändbar erklärt werden. Nichts anderes gilt aber nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers auch für alle sonstigen Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, aber dem Schuldner und seiner Familie zum Lebensunterhalt dienen. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich ausgeführt, dass sämtliche Einkünfte nicht abhängig beschäftigter Personen erfasst werden sollen. Alle Einkunftsarten sollen gleich behandelt werden. Der Schuldner soll motiviert werden, Einkünfte selber zu erzielen und dadurch die eigene Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Dies gilt für sämtliche Einkunftsarten ((BGH • Beschluss vom 26. Juni 2014 • Az. Login | akademie.de - Praxiswissen für Selbstständige. IX ZB 88/13 – § 850i Abs. 1 Satz 1 ZPO; § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO). Es kommt also nicht mehr darauf an, wie das Einkommen erzielt wird.
Bei einem Selbständigen werden in der Regel lediglich einmalige Einkommen dem Konto gutgeschrieben, so dass eine Verpflichtung zur Freigabe des Kontos nicht besteht. Da die Pfändung durch das Finanzamt erfolgt ist, verbleibt es bei dem allgemeinen Grundsatz, dass das Amt die Pfändungsmassnahme einstweilen einstellen, beschränken oder aufheben kann, soweit die Pfändung im Einzelfall "unbillig" ist. Zu beachten ist hier, dass nicht jede Kontopfändung unbillig ist. Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die eine Aufrechterhaltung der vollständigen Pfändung als unerträglich erscheinen lassen, etwa wenn der aktuelle Lebensbedarf des Unternehmers durch die Pfändung unmittelbar gefährdet ist, weil z. andere Einkünfte in naher Zukunft nicht zu erwarten sind oder das sonstige Vermögen nicht ausreicht um den Unterhalt zu bestreiten. Der Ihnen bekannte Unternehmer sollte daher mit dem Finanzamt in Kontakt treten und die wirtschaftliche Situation konkret schildern, um zumindest eine Beschränkung der Pfändungsmaßnahme zu erreichen.
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2G, kein Test erforderlich. Online-Teilnahme möglich über " " Pazifistisch denken, planen und handeln! Für eine Welt ohne Waffen, Armeen und Krieg! Wir sind die Gruppe Erlangen der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen. Wir setzen uns aktiv für die Beseitigung von Kriegsursachen ein und übernehmen Verantwortung für Verhinderung von Gewalt. Erlanger Musikwerkstatt » Die nächsten Auftritte. Unsere langjährige Erfahrung bringen wir in das Erlanger Friedensbündnis ein, mit dem wir intensiv kooperieren. Wir gehen auch auf die Straßen, insbesondere mit unserem Infostand. Dabei verteilen wir antimilitaristische pazifistische Flyer, informieren mit auffälligen Stelltafeln über Aufrüstung und Militarisierung, präsentieren unsere Forderungen auf Transparenten und diskutieren mit den Leuten über die zahlreichen Alternativen zu Militär und Krieg. Kriegsursachen beseitigen Es gibt viele Kriegsursachen. In Erlangen engagieren wir uns derzeit insbesondere für das Verbot von Rüstungsexporten, für den Abzug von Atomwaffen aus Deutschland und deren Vernichtung weltweit sowie für Friedenserziehung an Schulen und für gewaltfreie Konfliktlösung.
Aktuelle Termine Sa. 02. 04. 12. 30 Uhr Erlangen Rathausplatz: Der Arbeitskreis "Aktiv für den Frieden" im Erlanger Bündnis für den Frieden geht wieder gegen den Ukrainekrieg auf die Straßen mit Kundgebung und anschließender Mahnwache bei Infoständen und Stelltafeln und Gelegenheit zum Gespräch (zum 6. Mal). Zuvor 11 – 12 Uhr Die "Christen für den Frieden" im Erlanger Bündnis für den Frieden am selben Ort. Sa 16. 4. Ostermarsch Erlangen, Auftakt 12 Uhr Langemarckplatz mit 4 Redebeiträgen – Demozug durch Fußgängerzone – Schlossplatzumrundung – Abschluss Rathausplatz mit Hauptrede Prof. Dr. Pacelli haus erlangen tanzen. Sabine Schiffer Fr. 13. 5. 19 Uhr Vortrag und Diskussion "Türkei: Kriegsdienstverweigerer suchen Schutz in Deutschland" mit dem Kriegsdienstverweigerer Onur Erden und Rudi Friedrich von Connection e. V. im Pacelli-Haus Erlangen, Sieboldstr. 3, Flugblatt mit Erläuterungen Di 17. 18. 00 – ca. 20. 30 Uhr Gruppentreffen DFG-VK Erlangen, im Gruppenraum 4 (beim Kino oben links) im Kulturzentrum E-Werk, Fuchsenwiese 1 in Erlangen.
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