Mit den Stimmen der Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat der rheinland-pfälzische Landtag in seiner September-Sitzung ein neues Hochschulgesetz verabschiedet. Die Opposition aus CDU und AfD lehnte das Gesetz ab. Angenommen wurde auch ein Änderungsantrag der Regierungskoalition, mit dem die Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie um ein Semester verlängert wird. Mit dem Gesetz (Drs. Hochschulgesetz rheinland pfalz germany. 17/11430) wird das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten neu erlassen. Das Gesetz sieht vor, dass die Hochschulautonomie ausgeweitet und die Selbstverantwortung der Hochschulen gestärkt wird. Weiteres wichtiges Element des Gesetzes ist die Organisation der Hochschulleitung. Das Gesetz beinhaltet zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter und soll die Belange von Studierenden mit Behinderung stärken. Ferner soll die Juniorprofessur gestärkt werden. Wissenschaftsminister Konrad Wolf erklärte, das neue Regelwerk enthalte eine Vielzahl an Veränderungen, die sich zentralen Zukunftsthemen widmeten.
"Mit der Novellierung der hochschulrechtlichen Vorschriften sollen für die Hochschulen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, moderne und effiziente Strukturen weiterzuentwickeln und zu professionalisieren", erklärte Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, nachdem das Kabinett gestern die Novelle des Hochschulgesetzes beschlossen hatte und diese nun dem Landtag zugeleitet wird. In konsequenter Fortführung bisheriger Hochschulgesetzesnovellen sollen den Hochschulen flexiblere Handlungsspielräume, mehr Eigenverantwortung und größere Autonomie gegeben werden, um ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Hochschulgesetz rheinland-pfalz. "Mit der Hochschulgesetznovelle ziehen wir auch klare Folgerungen aus den Studierendenprotesten: Mit der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses und der Sicherung der Studierbarkeit sollen mehr Flexibilität in der Studiengestaltung eingeräumt und gleichzeitig eine unnötige Prüfungsflut verhindert werden. Auch wird eine verbindlichere Praxis der Anerkennung von Leistungen, die an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbracht wurden, vorgesehen. "
Beispielsweise wolle die CDU an jeder Hochschule ein Nachhaltigkeits-Management und forderte bei der Digitalisierung eine landesweite Gesamtstrategie. In Rheinland-Pfalz fehle den Hochschulen zudem eine ausreichende Grundfinanzierung. Stimmen zur Gesetzesnovellierung mwg.rlp.de. Sie erhielten immer mehr Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich. Martin Louis Schmidt (AfD) lehnte das neue Gesetz ab, da seine Fraktion keine weitere Öffnung der Hoschulen mittrage, die Abschaffung der Anwesenheitspflicht sowie eine Genderquote ablehne und eine Gegenfinanzierung der zusätzlichen Aufgaben für die Unis fehle. Thomas Roth (FDP) betonte, dass die coronabedingte Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester verhindere, dass beim Überschreiten der Bafög-Anspruch verloren gehe. Katharina Binz (Bündnis 90/Die Grünen) lobte, dass mit dem Gesetz die Studienbedingungen an die Lebensrealitäten von Studierenden angepasst würden, beispielsweise durch die verbesserten Möglichkeiten eines Teilzeitstudiums. Die fraktionslose Abgeordnete Helga Lerch lehnte das Gesetz insbesondere deshalb ab, da es für die Hochschulen nicht kostenneutral sei und die übertragenen Daueraufgaben auch Personal benötigten.